Vermieter verlangt volle Mieter obwohl Wohnung nicht fertig ist?
Hallo. Ich habe ein Problem und hätte niemals gedacht, dass jemand so dreist sein kann.
Mein Partner und ich sind vor 2 Monaten in eine neue Wohnung gezogen. Die Wohnung wurde neu saniert, beziehungsweise so war der Plan am Anfang.
Als wir dann offiziell zum ersten eingezogen sind war leider vieles nicht fertig und und die Wohnung war nicht bewohnbar. Darunter wären zum Beispiel die fehlenden Deckenlampen (eingebaute Spots), fehlende Heizungen, kein Schloss in der Terassentür (wodurch sich jeder ohne große Mühe Zutritt in die Wohnung verschaffen kann), kaputte Rollos (hängen zur Hälfte am Fenster), kein Strom in einem Zimmer, Baustelle auf der Terrasse wodurch sie garnicht nutzbar ist und vieles vieles mehr. Leider hat sich bis stand heute nichts getan und wir leben auf einer Baustelle.
Nun verlangt der Mieter von uns die volle Miete (was nicht gerade wenig ist) und die volle Kaution im vierstelligen Bereich. Wir haben dem Mieter angeboten erstmal nur die Hälfte zu bezahlen bis alles fertig ist. Leider hat er kein Verständnis und besteht auf die volle Miete. Da der Mieter uns vieles versprochen hat und sich an nichts gehalten hat, vertrauen wir ihm auch die Kaution nicht an.
Nun ist meine Frage an wen ich mich wenden kann und ob jemand Erfahrung hat wie ich am besten rechtlich vorgehen kann.
Vielen Dank und schönen Abend
4 Antworten
Von einem vertragsgemäßem Gebrauch bei Einzug, kann hier tatsächlich nicht die Rede sein.
Man könnte jetzt fragen, warum habt ihr überhaupt diese "Baustelle" übernommen ? ....aber in der Regel gibt es Gründe, die kein Aufschieben rechtfertigen.
Lies mal hier, denn inhaltlich ist euer Problem vergleichbar:
https://www.mietrecht.org/mietvertrag/mietvertrag-unterschrieben-wohnung-nicht-frei/
Ich fürchte in eurem Fall, da der Vermieter keinerlei Entgegenkommen signalisiert, werdet ihr ohne Rechtsbeistand kaum zum Ziel kommen.
Zudem eine denkbar schlechte Prognose für euer künftiges Mietverhältnis 😞 !
Gab es ein Übergabeprotokoll, wenn ja, was wurde dort schriftlich festgehalten?
Ihr hättet die Übernahme der Wohnung in diesem Zustand verweigern sollen.
Dann z. B. lieber ins Hotel/Pension und vom Vermieter Schadensersatz verlangen/einklagen.
Was die Fertigstellung im Übrigen einfacher gemacht und beschleunigt hätte! 😜😁😎
Leider seid ihr die Sache falsch angegangen. Richtig wäre gewesen, die Wohnung in dem Zustand gar nicht zu beziehen. War das keine Option hättet ihr die Mängel zumindest sofort schriftlich melden und eine Mietminderung ankündigen sollen. Rückwirkend ist das eigentlich nicht möglich. Da die Mängel aber offensichtlich seit Mietbeginn bestehen, ist da vermutlich noch etwas drin. Ihr solltest euch schnellstmöglich an den örtlichen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht wenden.
Meine Einschätzung: Minderung der Miete (in welcher Höhe wäre noch zu bewerten) bis zur Behebung der Mängel sollte drin sein. Die Kaution wird zu zahlen sein.
Also als beste Lösung das Bauordnungsamt der Stadt anrufen , die Regeln das umgehend, indem sie stilllegen, bis die Mängel aus Gefahr im Verzug beseitigt sind