Mietkaution vor 18 Jahren nicht überwiesen. Was nun?

Wir sind zu dritt vor 18 1/2 Jahren in unsere Wohnung gezogen. Eine Kaution wurde bei der Besichtigung der Wohnung seitens des Vermieters mündlich nicht festgelegt. Mein damaliger Mann und ich haben den Mietvertrag unterschrieben, ohne ihn großartig durchzulesen. Wir waren froh, dass wir eine Wohnung hatten. Mehrfach musste der Vermieter in den darauf folgenden Jahren eine Vermieterbescheinigung ausfüllen, in denen er immer angekreuzt hat, dass keine Mietkaution erhoben wurde.

Ich bin ehrlich, ich habe natürlich irgendwann festgestellt, dass eine Kaution in Höhe von 500 Euro erhoben worden war. Aber nachdem, was mein Ex uns alles geboten hat, waren die 500 Euro nicht machbar. Wir haben also stillgehalten. Der Vermieter bescheinigte weiterhin, dass er keine Kaution erhoben hat. Soweit so gut. Inzwischen bin ich alleine mit einer geringen Rente und bekomme einen Mini -Betrag an Grundsicherung dazu. Jetzt wurde mal wieder eine Vermieterbescheinigung von der Stadt gefordert und erstmals nach über 18 Jahren hat der Vermieter angegeben, dass eine Kaution erhoben, aber nicht gezahlt wurde, aber kein weiterer Hinweis dazu, was jetzt erwartet wird.

Ich weiß jetzt nicht, wie ich vorgehen soll. Da werden jetzt sowieso Fragen vom Amt dazu kommen und ich weiß auch nicht, was seitens des Vermieters jetzt von mir erwartet wird. Ich kann natürlich die 500 Euro nicht zahlen. Wenn überhaupt, würde das wahrscheinlich eher dann vom Amt übernommen werden.

Kann der Vermieter jetzt wegen fehlender Kautionsüberweisung irgendwas gegen mich unternehmen? Ist der. Anspruch quasi "verjährt"?

Ich weiß schon, dass die Kaution nur als Sicherheit hinterlegt wird für mögliche anfallende Reparaturkosten, falls man auszieht und dass man sie eigentlich zurück bekommt, falls sie nicht gebraucht wird. Das halte ich aber sowieso für eher unwahrscheinlich, denn Gründe für das Einbehalten wird der Vermieter sicher immer finden...und ich kann's ehrlich gesagt nicht so gut mit dem Vermieter, weil das ein ganz arroganter Schnösel ist, der sofort auf Konfrontation geht, wenn ihm was nicht passt.

Mit anderen Worten: ich möchte den jetzt nicht fragen, wie es weitergehen soll.

Ich will aber auch nicht, dass meine inzwischen erwachsene Tochter irgendwelche Nachteile hat, falls mir was passiert. Was ist zu tun?

Danke für jede hilfreiche Antwort.

Mietkaution, Mietrecht
Vermieter will Sicherheitshinterlegung für Tochter nicht zurückgeben?

Guten Tag

meine Tochter bewohnte eine 1-Zimmer-Wohnung, bis Februar 2023, die Übergabe erfolgte ohne Mängel. Die Nebenkostennachzahlung für 2021 betrug 4,95 EUR.

Wegen der gestiegenen Preise wollte der Vermieter einen Teil der Kaution zurückbehalten. Die Kaution wurde bei Einzug vom Amt gestellt und meine Tochter hat bereits 40% davon an das Amt zurückgezahlt. Damit der Vermieter die Kaution an meine Tochter überweisen kann (komplett) und trotzdem für seine NK abgesichert ist, habe ich einen Betrag von 500,00 EUR angeboten, Zug um Zug mit der Rückzahlung der Kaution an meine Tochter (die dann ihrerseits den Kredit beim Amt abgelöst hätte). Der Vermieter war einverstanden und ich habe überwiesen.

Der Vermieter hat sich dann beim Amt erkundigt, an wen die Kaution zurückzuzahlen ist. Dort bekam er Auskunft, dass die Kaution erst einmal an das Amt geht und diese sich wiederum mit meiner Tochter auseinandersetzen bezüglich der bereits geleisteten Rückzahlungen. Daraufhin bin ich von meinem Angebot zurückgetreten und habe dem Vermieter erklärt, dass er sein Zurückhaltungsrecht mit dem Amt absprechen solle und mir meine 500,00 EUR zurück überweisen soll.

Der Vermieter will aber die Kaution komplett an das Amt überweisen und meine 500,00 EUR weiterhin behalten. Als ich ihn anrief und sagte, dass ich nicht damit einverstanden bin und auch nicht sein Vertragspartner, legte er mit den Worten auf, dass er "sein" Geld (sprich meine 500,00 EUR) nicht überweisen werde.

Ich wollte lediglich meiner Tochter helfen, mit der Kaution, die übrig war, ihre neue Bleibe abzusichern (weil das mehr als 500,00 EUR ist und ich nicht mehr zur Verfügung habe).

Ich bin ja mietvertraglich nicht mit dem Vermieter verbunden, wie kann ich mich nun um die Beitreibung meines Geldes kümmern, da ich im EU-Ausland lebe?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Mietkaution, Nebenkostenabrechnung, Rückzahlung, vermieter
Hat mein Vermieter das Recht die Mietkaution für eine Gardinenreinigung als Teil der Endreinigung ohne (festgestellte Mängel) einzubehalten?

Hallo, ich bin Ende Januar aus meiner Wohnung ausgezogen. Der Mietvertrag wurde mündlich im beidseitigen Einverständnis frühzeitig aufgelöst, da ich einen vom Vermieter akzeptierten Nachmieter präsentieren konnte.

Nun kam vor kurzem die böse Überrschung als der Vermieter knapp 500€ der Kaution einbehalten hat. Grund dafür ist eine von mir unterschriebene Extraklausel im Hamburger Mietvertrag. Dort heißt es: "Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die Kosten der Endreinigung durch eine Reinigungsfirma vom Vermieter zu begleichen."

Nun setzt sich die einbehaltene Summe aus 115€ Grundreinigung durch eine Gebäudereinigungsfirma und 374€ für eine Gardinenreinigung zusammen. Die Grundreinigung stelle ich nicht in Frage, ein ähnlicher Betrag wurde mir beim Einzug auch angekündigt. Die 374€ für die Reinigung der Gardinen ist mir allerdings ein dicker Dorn im Auge. Bei der Schlüsselübergabe wurden keinerlei Mängel / Verschmutzungen erwähnt oder festgehalten. Die Gardinenreinigung wurde standardgemäß durchgeführt heißt es vom Vermieter nun. Mir wurden also weder Mängel angezeigt noch hatte ich die Möglichkeit potentielle Verschmutzungen selbst zu beseitigen.

Nun die Frage, darf der Vermieter diese Art von Summen für eine Standardreinigung einbehalten? Und noch wichtiger, kann unter der im Mietvertrage genannten "Endreinigung" eine Gardinenreinigung mit einbegriffen sein obwohl nicht eindeutig genannt? Wie sähen meine Chancen bei einer potentiellen Klage aus?

Da ich mit derartigen Rechtsstreitigkeiten noch nichts zu tun hatte, würden mich noch die potentiell nächsten Schritte interessieren. Erstmal werde ich den Vermieter postalisch auffordern den Betrag der Gardinenreinigung komplett zurückzuzahlen. Was wären dann die nächsten Möglichkeiten sollte er sich weigern? Gibt es bezahlbare Beratungsmöglichkeiten die der Streitsumme gerecht werden?

Würde mich über jede Hilfe / Meinung freuen.

LG, Gunnar

Miete, Mietkaution, wohnung
Ich bekam eine Mahnung von der Arge, ich soll das Darlehen für die erhaltene Mietkaution nach 10 Jahren zurückzahlen, soll ich Widerspruch einlegen?

Ich bezog 2005 Leistungen der ARGE. Diese über nahmen auch die Mietkaution als ich mit meiner damaligen Partnerin umzog.

Nun bekam ich eine Mahnung des Inkassoservice der ARGE. In dem steht sie fordern die Mietkaution bis Ende des Monats zurück, desweiteren steht dort geschrieben, dass ich angeblich vor 2 Monaten einen Bescheid bekommen habe in dem ich schon mal zur Zahlung aufgefordert wurde - habe ich nie erhalten.

Oder läuft es bei denen nun auch schon so, dass gleich die Mahnung raus geht.

Nun hab ich also hier und da bei der Arge angerufen und gefragt, wie die nach 10 Jahren darauf kommen die Mietkaution zurück zu verlangen. Innerhalb dieser 10 Jahre habe ich keinen einzigen Brief von denen erhalten.

Die Dame am Telefon konnte keinerlei Daten über mich finden, auch nicht den Bescheid oder die Mahnung, die sie mir geschickt haben. Bei dem Inkasse Service nannte man mir nur den offenen Betrag wüsste aber nicht um Welche Wohnung es sich damals handelte.Man wolle sich telefonisch nochmal mit mir in Verbindung setzen und den Bescheid würde ich nochmals zugeschickt bekommen.

Nun ging die Miete damals direkt an den Vermieter. Ich bin auch vor meiner Partnerin aus der Wohnung ausgezogen. Wo die Kaution geblieben ist? Keine Ahnung

Können die nun nach 10 Jahren immer noch von mir die Kaution zurückfordern? Warum kommen die erst jetzt damit? Verjährungsfrist? Habe teils von 3 / 5 /10/ und auch schon von 30 Jahren gelesen Sollte ich Widerspruch einlegen? Wie begründe ich diese am besten

Agentur für Arbeit, Arbeitsagentur, Mietkaution
Pflichten eines Untermieters, Schönheitsreparaturen, Kaution

Hallo zusammen,

Vor knapp 38 Monaten, bin ich in eine Wohnung eines Bekannten gezogen - das Moetverhältnis lief über einen Untermietvertrag. Der Vertrag selbst war sehr mager und bestand aus einem 3 Zeiler " ... Untermiete ... 3 Monate kündigungsfrist ..." Und das waren schon die wesentlichen Inhalte. Einige weitere Infos: - Entsprechend dem Anforderungen der Hausverwaltung würde ich in den Allgemeinem Mietvertrag mit aufgenommen - Der Hauptmieter wollte die Mietkaution (insgesamt. 2000€) aufteilen, jedoch gab es in meinem Untermietvertrag keine Spezifikation, worauf sich die Kaution bezieht

Anfang diesen Jahres kam es dazu, dass der Hauptmieter seinen Auszug angekündigt hat, für mich hieß dieses ebenfalls ausziehen. Zu den Renovierungsmaßnahmen zählte die Wohnung weiß gestrichen zu hinterlassen, dabei habe ich dem Hauptmieter geholfen.

Jetzt kommt dieser Mit der Anforderung vom eigentlichen Vermieter, dass Türen neu gemacht werden müssen, was anscheinend auch Bestandteil des Hauptmietvertrages ist. Mein Vermieter (der eigentliche Hauptmieter) möchte nun einen Teil meiner Kaution einbehalten... Ist er im Recht? An den Türen gab es keine Schäden oder sonstige Gebrauchsspuren.

Es ist anzumerken, dass der Hauptmieter die Wohnung nicht frisch renoviert übernommen hat und somit seit circa 6-8 Jahren nichts passiert ist...

Darf er die Kosten nun auf mich abwälzen?

Vielen Dank für eine schnelle Rückmeldung.

Alex

Mietkaution, Mietrecht, Mietvertrag, Untermiete
Keine Kautionsrückzahlung bei WG-Auszug

Hallo,

Ich bin vor etwas über einem Jahr aus einer zwei Personen WG ausgezogen. Wir waren beide Hauptmieter. Die andere Mitbewohnerin und ich hatten uns zuvor zerstritten, was unter anderem dazu führte, dass sie ihr Zimmer an eine für mich komplett fremde Person untervermietete... Als ich ausgezogen bin, habe ich vom Vermieter die Anweisung erhalten, die von mir anteilig gezahlte Kaution vom Nachmieter auszahlen zu lassen. Dieser hat jedoch nicht auf meine E-Mails geantwortet. Daraufhin habe ich dem Vermieter mitgeteilt, dass ich die Kaution nun von ihm haben möchte - da ja bei Mietparteienwechsel ein neuer Mietvertrag aufgesetzt und daher die alte Kaution eigentlich ausgezahlt werden muss. Dann bekam ich diverse E-Mails meiner Mitbewohnerin und ihrer Untermieterin, dass ich die Wohnung nicht ordnungsgemäß hinterlassen hätte und sie dafür sorgen würden, dass ich keine Kaution bekäme. In Absprache mit dem Mieterschutzbund habe ich ihre E-Mails ignoriert und auf ein Treffen zur Übergabe mit den Vermietern gewartet. Dieses hat nie bei meiner Anwesenheit stattgefunden, da die Vermieter mir diesbezüglich nichts mitgeteilt haben. Ich habe erst von einer Übergabe etwas mitbekommen, als die Vermieter mir per E-Mail mitteilten, dass meine volle Kaution zur Reparatur diverser Schäden, die ich angeblich hinterlassen hätte, verwendet werden müsse. Der Mieterschutzbund riet mir, nicht darauf einzugehen, da es weder eine Übergabe bei meiner Anwesenheit noch ein Übergabeprotokoll mit meiner Unterschrift gegeben hat und mir auch keine Frist zur Beseitigung der angeblichen Mängel gesetzt worden war. Stattdessen sollte ich ein halbes Jahr warten und dann die Kaution zurückfordern.

Jetzt hat sich herausgestellt, dass ich nur gemeinsam mit meiner ehemaligen Mitbewohnerin meine Kaution zurückfordern kann, da wir beide bis zu meinem Auszug als Hauptmieter im Mietvertrag eingetragen waren. Letzten August hat meine ehemalige Mitbewohnerin sich dazu bereit erklärt, hierzu einer Anwältin ihr offizielles Einverständnis zu geben, allerdings antwortet sie seitdem weder auf Schreiben der Anwältin, noch auf Schreiben von mir. Die Anwältin meint, dass ich - sollte sie weiterhin nicht reagieren - auch gerichtlich gegen meine ehemalige Mitbewohnerin vorgehen und eine "Klage auf Auseinandersetzung der Gemeinschaft" gegen sie erheben könnte.

Weiß jemand, was genau das ist oder hat jemand Erfahrungen oder andere Ideen? Ich möchte wirklich meine Kaution zurückbekommen und habe Angst, dass die Frist, während deren ich meine Kaution zurückfordern kann, abläuft, ohne dass ich etwas habe tun können. 800 Euro sind für mich als Studentin eine Menge Geld...

Mietkaution, WOHNRECHT, Auszug, Wohngemeinschaft

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