Zu viel Miete in WG gezahlt?

3 Antworten

"Ich war von Anfang an dagegen weil ich von Beginn an den Unterschied gesehen habe."

Wenn dem so ist, hast Du dich trotzdem genauso darauf geeinigt, wie Du bezahlt hast.

Du hast das zwischen euch vertraglich so angenommen und akzeptiert!

So leid es mir tut, die beiden haben Recht, weil Du, sorry, damals so doof warst und es akzeptiert hast!

Es gibt kein Recht auf gleiche Miete. Ihr habt den Mietpreis so akzeptiert und durch Zahlung bestätigt.

Ihr könntet nur den Mietspiegel oder Vergleichsmieten eurer Region heranziehen, bei Neuvermietung darf der Mietpreis 10% über dem Mietspiegel oder vergleichsmieten liegen.

Mietverträge können auch mündlich geschlossen werden und der Hauptmieter muss nicht zur Anteiligen Miete untervermieten, er kann von seinen Untermietern auch mehr Miete verlangen, sofern es eben mit dem Mietspiegel vereinbar ist.

Ergo hast du tatsächlich Pech gehabt.

Wenn ihr das jetzt Korrigieren wollt, würde der neue günstigere Preis bei dir ab sofort gelten, nicht aber Rückwirkend. Wenn dein Mitbewohner jetzt mehr zahlen soll, kann er sich dagegen wehren, die erste Mieterhöhung darf frühestens 12 +3 Monate Ankündigungszeit nach Einzug erfolgen.

Das bist du wohl selber schuld. Warum hast du dir nicht die Mühe gemacht, die Zimmer auszumessen? Ein Jahr lang war doch wirklich mehr als genug Zeit, sich um diese Dinge zu kümmern. Im Übrigen sind auch mündlich geschlossene Mietverträge gültig. Ich sehe da sehr wenig Chancen für dich, die Miete von deinem Mitbewohner bzw. "Freund" zurück zu bekommen. Vielleicht solltest du ein ernsthaftes Gespräch mit ihm führen. Wenn er wirklich ein Freund ist, zahlt er dir das freiwillig zurück.