Mietvertrag als Kleinunternehmer - welche Steuer kommt dazu?

3 Antworten

Mit zusätzlichen Kosten hast Du in jedem Fall zu rechnen! Denn es handelt sich um einen Gewerbemietvertrag und da sind dem Vermieter Tür und Tor geöffnet; er kann alles in dem Mietvertrag festhalten, was er lustig ist. Da können Umbauarbeiten beispielsweise anfallen, um den Raum für Deine Zwecke nutzbar zu machen, als auch Kosten für Dich anfallen, die sich aus der Nebenkostenabrechnung ergeben. Allerdings kann der Vermieter keine Kosten geltend machen, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Miete stehen. So kannst Du z.B. herangezogen werden auch Schönheitsreparaturen in unbegrenzter Höhe zu bezahlen.

Es ist zu vermuten, dass der gewerbliche Vermieter die Nettomiete angibt!

Sprich:

Es wird dann wohl noch die Umsatzsteuer drauf kommen.

Und das ist nun der Nachteil für dich, denn diese kannst Du mit der Kleinunternehmerregelung nicht als Vorsteuer ziehen!

Eifelia  05.10.2023, 15:09

"Es wird dann wohl noch die Umsatzsteuer drauf kommen"

Nein, das ist nicht möglich.

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Du musst eher damit rechnen, den Mietvertrag nicht zu bekommen, denn:

§ 9 Verzicht auf Steuerbefreiungen

(1) Der Unternehmer kann einen Umsatz, der nach § 4 Nr. 8 Buchstabe a bis g, Nr. 9 Buchstabe a, Nr. 12, 13 oder 19 steuerfrei ist, als steuerpflichtig behandeln, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird.

(2) Der Verzicht auf Steuerbefreiung nach Absatz 1 ist bei der Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten (§ 4 Nr. 9 Buchstabe a), bei der Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken (§ 4 Nr. 12 Satz 1 Buchstabe a) und bei den in § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchstabe b und c bezeichneten Umsätzen nur zulässig, soweit der Leistungsempfänger das Grundstück ausschließlich für Umsätze verwendet oder zu verwenden beabsichtigt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Der Unternehmer hat die Voraussetzungen nachzuweisen.

Da du als Leistungsempfänger das Grundstück für Umsätze verwendest, die den Vorsteuerabzug ausschließen, darf der Vermieter Dir gegenüber nicht zur Umsatzsteuer optieren. Das kann für ihn zur Vorsteuerkorrektur führen, was er wahrscheinlich nicht wll.

Andri123  05.10.2023, 17:52

Ich dachte ja gerade, dass sich das für den Vermieter etwas umständlich anhört.

Aber man (und auch der Fragesteller) sollte wohl auch den ersten Satz lesen.

Das heisst aber im Umkehrschluss auch, dass es als KU schwierig ist, einen Laden zu mieten?

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Eifelia  05.10.2023, 17:58
@Andri123

Nicht wirklich - es gibt reichlich Vermieter, die für Ihre Vermietungserlöse nicht optieren.

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