Freiberufler keine Mahnung vom Finanzamt?

Moin,

ich habe mich 2020 selbstständig gemacht und bisher keine Steuererklärung abgegeben. Während das Finanzamt bei der Umsatzsteuer sehr hinterher ist und schnell mahnt wenn ich mal hinter bin, passiert bei der Einkommenssteuer bisher gar nichts. Ich bin im IT Bereich tätig und alle meine Kunden sitzen im Außereuropäischen Ausland, damit habe ich nur Einnahmen die im Inland nicht Umsatzsteuerpflichtig sind, was dazu führte, dass meine Umsatzsteuermeldung mehrfach abgelehnt und anstelle dessen eine Schätzung ergangen ist und dann 2022 eine Nachschau angeordnet wurde. Die geforderten Informationen hier habe ich Anfang des Jahres eingereicht, bisher jedoch keine Antwort bekommen.

Ich bin derweil Steuerlich vertreten, was fristen verlängert, aber dennoch wundert es mich, dass meine Steuererklärung für 2020 bis heute nie angemahnt wurde. Geschweige denn eine Schätzung ergangen ist. Ich habe in 2020 und 2021 recht hohe Gewinne eingefahren, leider vieles davon nur auf dem Papier was nie auf meinem Konto angekommen ist, was dafür sorgt, dass die Einkommenssteuer Vorauszahlungen die fällig werden sobald ein Steuerbescheid für 2020 ergeht vermutlich eine Insolvenz bedeuten würden. Mit der sich ausweitenden Coronakrise und dem Ukraine Konflikt sind meine Einnahmen leider eingebrochen und die Rücklagen die ich für die Steuer aufgebaut hatte quasi wertlos. Was einer der Hauptgründe ist, weswegen ich bisher keine Steuererklärung für 2020 eingereicht habe und lediglich darauf hoffe, dass sich die Sache so lange zieht bis sich der Markt und meine Situation wieder erholt hat.

Mich irritiert hier vornehmlich der Ablauf und das Ausbleiben jeglicher Mahnungen.

Womit muss ich Rechnen, wenn sich das Finanzamt dann doch irgendwann regt? Da das ja eher eine Frage des wann, nicht ob ist.

Einkommenssteuer, Freiberufler, steuerbescheid
Berater verlässt DVAG. Übernahme Verträge möglich?

Ich habe über die DVAG ein paar Versicherungen abgeschlossen. Vor kurzem habe ich ein Schreiben von der DVAG erhalten, wonach mein Berater das Unternehmen verlassen hat. In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass der Berater nicht mehr berechtigt und befugt ist, die Betreuung meiner Verträge durchzuführen.

Vor kurzem hat sich besagter Berater dann telefonisch bei mir gemeldet. Nach seiner Aussage sei das Schreiben der DVAG nicht korrekt. Er habe das Unternehmen zwar verlassen, könne aber weiterhin die Betreuung der Versicherungen übernehmen. Er will sich in Kürze nochmals bei mir wegen eines persönlichen Termins melden.

Jetzt stellt sich für mich die Frage, welche der widersprüchlichen Aussagen zutrifft. Kann ich Versicherungen die unter dem Dach der DVAG abgeschlossen wurden weiterhin von meinem Berater betreuen lassen, auch wenn dieser nicht mehr für das Unternehmen tätig ist? Welche Schritte wären hierfür möglich? Was muss ich beachten? Welche Nachteile drohen ggf.?

Ich war mit meinem Berater immer sehr zufrieden. Sofern die Möglichkeit besteht, würde ich mich daher auch weiterhin gerne von ihm betreuen lassen, zumal ich von der DVAG als Firma mittlerweile auch nicht mehr viel halte. Allerdings möchte ich die bestehenden Versicherungen auch unverändert behalten und bin nicht bereit irgendwelche Nachteile in Kauf zu nehmen. Die Trennung meines Beraters von der DVAG scheint ja nicht gerade im Guten von statten gegangen sein und ich habe Angst in irgendwelche rechtlichen Streitigkeiten hereingezogen zu werden.

Berater, Beratung, Versicherung
Twitch & Steuern nachträglich einreichen möglich und wie?

Hallo liebe Finanzgurus,

viele werden jetzt ihre Augen rollen, doch leider fehlt es mir viel an wissen deswegen frage ich euch. Es geht um das Thema Twitch & Steuern. Vor kurzen machte mich ein Video davon aufmerksam deswegen lege ich hier alle Karten offen und hoffe dabei das ihr mir weiter helfen könnt, da ich wirklich keine Freunde/Familienmitglieder habe die sich damit auskennen. Und teilweise alle Rentner sind und in diesem Bereich sich nicht auskennen.

Zu den Infos:

Ich bin 27 Jahre alt und habe vor 3 Jahren mal mit Twitch angefangen (hobbymäßig) - genauer gesagt im April 2020 bis Dezember 2020 (aktiv gestreamt). In dessen Jahr 2020 habe ich insgesamt 700 Euro an Subs erhalten + 270 Euro Donation verdient.

Gearbeitet habe ich gar nicht und auch kein Hartz4 oder sonstige einkommen beansprucht, hatte also kein Einkommen außer Twitch (lebe bei meinen Eltern). Mit diesen Einkommen hatte ich dann damals mir eine neue Grafikkarte gekauft. Kommen wir aber mal zur Sache, da ich mich nicht irgendwie strafmündig machen will, wenn nicht sogar schon bin vielleicht und wirklich so leid es mir auch tut niemand habe der sich da auskennt. Ich bin voll auf eure Hilfe angewiesen und ich hoffe wirklich das jemand da draußen mir helfen kann.

Ich habe jetzt erst mitbekommen das man diese Einkommen versteuern muss oder eine Gewerbe dazu anmelden muss oder Umsatzsteuer und und und mein Kopf explodiert förmlich und im Internet lese ich einmal Apfel einmal Birne also immer was anders.

1. Frage: Wie läuft das ab? Was muss ich machen Schritt für Schritt?

2: Frage: Kann ich das überhaupt nachträglich einreichen oder bin ich schon zur Strafe verurteilt? Bis heute gab es auch nie irgendwas Schriftliches von Vaterstaat aber ich möchte selber einen freien Kopf bekommen.

3: Wäre ich euch sehr dankbar, wenn ihr mich nicht fertig machen würdet... Ich habe nämlich eine harte Zeit. Ich bedanke mich bei euch schonmal im Voraus.

ich wünsche euch vom ganzen herzen einen schönen tag & viel Gesundheit

mfg

Einkommen, Finanzamt, Finanzen, Steuern, Erklärung, strafbar, versteuern, was tun, Twitch
Betreuerin hat vergessen Strom abzumelden?

Hallo,

meine Betreuerin hatte vergessen meinen Strom abzumelden, nachdem ich am 01.03 aus meiner alten Wohnung ausziehen habe müssen. Ich habe es jetzt erst gesehen nachdem ich Post von der SWM bekam. Somit habe ich jetzt für 7 Monate den Strom für meinen Nachmieter bezahlt wegen dem ich auch aus der Wohnung wegen Eigenbedarfs raus musste, auch unter Drohungen (Es ist der Sohn der Vermieterin). Dieser hatte sich auch nicht bei den Bayernwerken gemeldet nach seinem Einzug um sich eben dort selbst anzumelden. Nun will ich logischerweise mein Geld zurück von ihm.

Und meine ehemalige Vermieterin schreibt mir dazu diesen Text:

Ich verrechne das ganze mit den Nebenkosten. Du hast ja nur die Abschläge berechnet. Warten wir auf die Endabrechnung.

ich habe daraufhin so geantwortet:

Wenn Du noch die Nebenkosten meinst von der Zeit wo ich noch in der Wohnung bei euch gewohnt habe, die Zahlt der Bezirk Oberbayern und somit kannst Du die Abschlagszahlungen nicht mit den Nebenkosten von damals verrechnen. Das geht also nicht, da ich den Strom aus meiner eigenen Tasche zahle im Gegensatz zur Miete und den Nebenkosten und Nachzahlungen die daraus entstehen, aufgrund höherer Energiekosten etc. Ich habe jetzt um einiges weniger Geld dadurch gehabt, da Ich den Strom für deinen Sohn bezahlt habe, was mir jetzt für die Ausstattung, Rechnungen und Lebensmittel fehlt. Es ist jetzt über 7 Monate her seitdem ich ausgezogen bin. Und die Endabrechnung von den Stromkosten wird erst in ca. 6 Wochen kommen. Und ich will und brauche jetzt mein Geld von den Abschlagszahlungen zurück. Ich muss es eigentlich nicht erklären weshalb, aber ich brauche Lebensmittel und muss noch andere Rechnungen zahlen. Und es ist mein Geld. Ich warte jetzt nichtmehr fast weitere 2 Monate darauf. Hätte die Betreuerin mich abgemeldet wäre es anders gelaufen, oder wenn sich dein Sohn bei den Bayernwerken nach seinem Einzug gemeldet hätte. Aber es ist leider so wie es jetzt ist. Es ist wirklich nicht böse gemeint. Aber ich brauche mein Geld jetzt wirklich dringend zurück. Entweder auf einmal oder auf zweimal. Und die Kosten von März bis August von der Endabrechnung gebe ich dann deinem Sohn, dann kann er die selbst überweisen. Und ich überweise die Kosten von Januar bis Februar/01.03.23.

Was kann ich da jetzt noch machen? Ich benötige das Geld nämlich eigentlich sofort, da ich in der Erwerbsminderungsrente bin aufgrund von Krankheiten.

Soll ich dieser das noch schicken?

Der Nachmieter muss die Stromkosten nach den Vorschriften über ungerechtfertigte Bereicherung erstatten (§ 812 ff. BGB ). Außerdem hätte er die Pflicht gehabt, sich anzumelden. 

Oder lieber nicht?

PS: Die leben alle im selben Haus, das über 3 Wohnungen verfügt.

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Name des Unternehmers auf Umsatzsteuer korrigieren?

Hallo alle zusammen,

mir wurde dieses Jahr mitgeteilt, dass ich als freiberuflicher Künstler (Kleingewerbe, Einzelunternehmer) im Hauptvordruck zur Umsatzsteuererklärung (2022) bei den Allgemeinen Angaben meinen eigenen persönlichen Namen eingeben muss unter "Name des Unternehmers". Andere Namen müssten sonst wohl im Handelsregister aufgenommen werden.

Leider war mir das zur Zeit meiner Tätigkeitsaufnahme nicht bewusst, sodass ich in der Ust. Erklärung (2021) versehentlich einen "Fantasienamen" für meine gestalterischen Tätigkeiten eingetragen habe (z.B. Studio XY). Das Finanzamt wurde über den Studionamen informiert, als sie mir damals die neue Steuernummer überreicht haben

Folgende Fragen wären nun:

  1. Muss und kann ich Ust. Erklärung von 2021 korrigieren und meinen tatsächlichen Namen eintragen?
  2. Welche Konsequenzen könnte das mit sich ziehen, wenn ich nun in der aktuellen Ust-Angabe 2022 meinen tatsächlichen Namen anwende anstatt der in der 2021, sodass das Finanzamt eine Diskrepanz in der Namensgebung merkt?

Alle anderen Angaben wie etwa die Einnahmen, den Status des Kleinunternehmens und Freiberufler sind nicht von der Korrektur betroffen.

Vielen Dank für euere Zeit und Unterstützung! Ich hoffe, dass mir jemand da etwas Licht ins dunkle bringen kann.

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Keine Steuerrückerstattung vom Finanzamt?

Hi!

Ich bin 22 Jahre alt und zur Zeit noch Informatikstudent und habe mich dazu entschieden dieses Jahr mal zu schauen, was bei so einer Steuererklärung bei mir rumkommen würde (Spoiler: angeblich gar nichts).

Ich habe neben dem Studium das gesamte letzte Jahr als Softwareentwickler für weitere mindestens 860€ im Monat als Werkstudent gearbeitet, Krankenkassenbeiträge von 1100€ gezahlt, Studiengebühren von 1000€ (inkl. Materialien und Fahrtkosten etc) gehabt, Nebenkostenabrechnung von 600-700€ (ohne Wasser und Strom etc) und vllt hier und da noch eine Kleinigkeit wie Internet für die Arbeit im Homeoffice und ein MacBook.
Worauf ich hinaus will: Ich habe erwartet zumindest einen minimalen Anteil zu bekommen, was aber laut Taxfix und Steuerbot wohl nicht drin zu sein scheint.

Auch wenn das für einen Vollzeitarbeitenden im leben stehenden Menschen vllt. kleine Beträge sind, hätte ich doch erwartet ein wenig was zurück zu bekommen.

Davon abgesehen, da ich mein MacBook damals für 1.600€ gekauft habe, dachte ich kann ich das locker absetzen, aber anscheinend nicht?

Ich habe sowas leider noch nie gemacht und hab wirklich keine Ahnung davon.
Vllt. sind diese Seiten auch einfach nur sehr ungenau und können das nicht einschätzen?

Mich würde mal die Meinung von ein paar Erfahrenen dazu interessieren, was ihr denn denkt... Sollte ich die Steuererklärung trotzdem abschicken, oder denkt ihr auch, dass da nicht viel zu holen ist?

Viele Grüße aus dem Norden!

Lohnsteuer, Steuerberater, Steuererklärung, Steuern

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