Miete an die Erbengemeinschaft bei Eigenbedarf und muss ich diese ggf. als Einkommen versteuern?

Hallo, ich hab einige Fragen und hoffe, das mir jemand einige oder vielleicht alle Beantworten kann.

Vor einigen Jahren haben mein Bruder und Ich recht jung eine Eigentumswohnung geerbt (Erbengemeinschaft zu je 50%), die wir dann vermietet haben. Es sei gesagt das auf der Wohnung noch eine Hypothek stand und steht, die wir mit entsprechender Mieteinnahmen gedeckt haben.

Da mein Bruder noch deutlich jünger war und mit der ganzen Situation überfordert hab ich alles Organisatorische übernommen, und entsprechend steh ich auch alleine als Vermieter in den Unterlagen. Die Mieteinnahmen sind auf das Gemeinschaftskonto der Bank geflossen, von dem Ich dann direkt die Hypothek, die Nebenkosten und sonstige Kosten bezahlt habe. Jedes Jahr hab ich dann (alleine, bei meiner Steuererklärung) die kompletten Einnahmen angegeben und entsprechend versteuert.

Womit sich schon die erste Frage ergibt, ob das so alles sinnig war, da ich auch alleine als Vermieter eingetragen war, oder wie es korrekt wäre ?

Nun steht ich mittlerweile aber vor einer anderen Frage und zwar steht die Wohnung jetzt leer und Ich möchte sie selbst, zusammen mit meiner Partnerin beziehen. Mein Bruder und Ich verstehen uns soweit super und er möchte von sich aus keine Nutzungsentschädigung o.ä.. (Und wir werden das auch schriftlich festhalten, so das im Nachhinein nix kommen kann)

Ich würde dann entsprechend alleine die anfallenden Kosten für die Wohnung zahlen, d.h. Hypothek, Nebenkosten, ggf. Reparaturen etc. , nun wäre aber die Frage (gerade im Hinblick wegen den Steuern):

1. Muss ich ein Mietvertrag mit der „Erbengemeinschaft“ machen und entsprechend Miete (oder Teilmiete) zahlen, und wenn ja würde diese dann auf das Gemeinschaftskonto gezahlt werden und normal als Einnahmen versteuert. Wodurch ich dann ja noch mal extra Kosten hätte obwohl es keine Einnahmen gibt. Oder reicht es zu sagen ich als Miteigentümer nutze die Wohnung selbst, und damit entfällt der Punkt der Mieteinnahmen.

2. Muss meine Partnerin eine Miete zahlen, oder reicht es auch hier das ich Miteigentümer bin ?

Vielen Dank schon mal und falls es sonst Hinweise gibt was zu bedenken ist, bin ich sehr Dankbar.

Einkommen, Erbengemeinschaft, Miete, Steuern, Vermietung.
Höchsteinkommen Wohngeld nur 100 Euro mehr als mindesteinkommen?

Hallo,
ich bin etwas verwirrt was die Einkommensgrenzen bei Wohngeld angeht.
Letztens war ich beim Wohngeldamt und sagte dass ich demnächst 4000 Euro kriegen werde und ob ich deshalb nun Wohngeldanspruch haben würde (von allen anderem ausser dem Einkommen her habe ich Anspruch, das ist schon gewiss).

Zu meiner Verwunderung guckte sie mich ganz schief an und sagte "Also beim besten Willen, von 4000 Euro können Sie doch nicht leben! Das sind ja gerade mal 333 Euro pro monat, das ist viel zu wenig! Es müssten mindesten 787 Euro pro Monat (der sozialhilfesatz oder so nannte sie das) sein und selbst das ist das absolute Minimum!"

Ergo müsste das Minimum also bei 787 Euro liegen.

nun hat sich bei mir einiges getan und es stellte sich heraus dass die zu erhaltende Summe signifikant höher sein wird.

darum habe ich etwas gegoogelt und bin da dann auf nen beitrag zum Höchsteinkommen gestoßen.

Dieses dürfte bei mir (mietstufe 2) insofern ich keine abzüge geltend machen kann, 892 Euro betragen.

Da denk ich mir nur so:
Bin ich jetzt der, der spinnt oder was nicht versteht?

oder sagen die ernsthaft dass man nur wohngeld kriegt wenn man genau in einem 100 Euro großen bereich liegt, zwischen 787 und 892 Euro Einkommen pro Monat?

Irgendwie kan ich nicht glauben,d ass dem so ist;
ich kann aber auch nicht meinen Denkfehler da erkennen.

Weiß von euch Jemand Rat?

Einkommen, Wohngeld
Zusatzeinkommen mit Bitcoin und Internetinvestment: benötige ich ein Gewerbe?

Hallo alle zusammen, bevor ich meine eigentliche Frage stelle kurz was zu meiner Person. Ich bin als normaler Arbeitnehmer vollzeit eingestellt, verdiene dort über 20T € Netto. An der Tankstelle halte ich einen Minijob auf 450€/Monat Basis inne.

Nun möchte ich solange ich jung bin Geld scheffeln 

Um weiter Geld zu verdienen (nebenbei) habe ich mich für zwei Hoch-Risiko-Modelle entschieden.

Das erste Modell ist der Handel mit Bitcoin. Innerhalb der letzten 4 Wochen ist der Bitcoin um 200€ gestiegen und wieder um 100€ gefallen. Ich finde die Entwicklung sehr interessant und denke darüber hinaus bleibt diese Art von Währung uns noch einige Zeit bestehen. Mein Ziel ist also der gezielte Kauf und Verkauf von Bitcoins, also kein Mining.

Das zweite Modell ist sozusagen das Investment in einer Firma. Das soll heißen, ich investiere in einer Firma Geld. Mit diesem Geld kaufe ich über der Firma (Sitz in der EU) Produkte ein. Nun werden diese von der Firma aufbereitet und über der Firma verkauft. Der EK Preis wird mir zugeschrieben + eine Rendite vom Gewinn.

Nun zu meiner Frage(n). Da es natürlich legal ablaufen soll, möchte ich auch meinen Gewinn versteuern lassen. Wenn alles gut läuft (höchst Risiko Investition) erwarte ich einen Gewinn von vlt 1000€ / Jahr – kann natürlich auch im Verlust enden. Nun tue ich mir in Sachen Steuern schwer. Wie bringe ich das ein? Ist ein Gewerbe notwendig da ich dieses dauerhaft machen möchte? Ich habe bereits nun folgendes gelesen:

„Du machst nach Ablauf des Jahres eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung, also ziehst von den Einnahmen deine Ausgaben ab und bringst den Gewinn über die Anlage „G“ in deine Einkommensteuererklärung. Eine Gewerbeanmeldung wird keiner von dir verlangen, weil du ja deine Dienstleistungen nicht öffentlich anbietest.“

Kann ich mich mit meinem Vorhaben nach dieser Aussage richten? Ist die Überschussrechnung ausreichend? Muss kein Gewerbe angemeldet sein? Muss ich als Selbstständiger fungieren?

Ich bitte euch um eure fachmännische Hilfe – vielen Dank!

PS: Ich möchte keine Diskussion lostreten ob diese 2 Modelle rentabel sind oder nicht. Oder ob das Geschäft seriös ist, da die Bitcoins oft für illegale Dinge gehandelt werden. Der reine Kauf und Verkauf von den Bitcoins ist denke ich mal absolut nicht illegal.

Danke

Einkommen, Gewerbe, Internet, nebenjob, Steuern, Bitcoin
Hypothekendarlehen. Muss man eine befristete Rente angeben wenn nicht danach gefragt wird?

Beim Darlehensantrag wurden die Einkommensverhältnisse überprüft. Hierbei notierte sich der Kreditsachbearbeiter die Einkünfte: Rente DRV, Private BU Rente und Betriebsrente sowie Mieteinkünfte und Kapitaleinkünfte, zuletzt noch das Kindergeld. Er hat nochmals nachgefragt seit wann ich die DRV Rente (Erwerbsminderungsrente) bekomme, was ich ihm dann auch gesagt habe. Was er nicht weiss ist, daß die Renten DRV befristet ist bis März 2013 und dann auch die Private Rente wieder auf den Prüfstand genommen wird ob nun weitergezahlt wird oder nicht. Ist das für den Kreditsachbearbeiter von Bedeutung? Immerhin hat er nicht gefragt ob die Rente befristet ist und ich wollte es ihm auch nicht unter die Nase reiben. Immerhin möchte ich den Kredit haben. Auch wäre es für mich kein Problem den Kredit weiter zu bedienen, würden die DRV Rente und die BU-Rente wegfallen. Ich vergleiche das mit jemanden der ein Arbeitsvertrag hat. Demnach hat er jetzt zwar Bezüge die in der Kalkulation des Darlehens mit eingehen, jedoch keiner kann garantieren, daß er in ein paar Monaten, nach Unterzeichnung des Kreditantrages entlassen wird aus welchen Gründen auch immer. Daher denke ich ist es nicht unbedingt wichtig mitzuteilen, daß die DRV Rente nur befristet gezahlt wird und dann nach Gesundheitsprüfung evtl verlängert wird. Oder was meint Ihr?

Rente, Antrag, Darlehen, Einkommen, Kreditwürdigkeit, Hypothekendarlehen