Eine Freundin von mir, die seit dem Jahr 2000 Witwenrente von ihrem verstorbenen Mann, der sein Leben lang bei der Deutschen Telekom gearbeitet hat, bekommt, erhielt heute ein Schreiben von der Telekom, dass sie die Rente falsch berechnet habe und sie
- 3.500 Euro lt. § 52 Abs. 2 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) zurückzahlen soll
- Angaben über ihre auf Konten liegende Geldbeträge nennen soll
- ihren Bargeldvorrat angeben soll
- den Wert ihres Schmucks nennen soll
Auszug aus dem Brief:
"Bitte beachten Sie, dass dieses Schreiben noch kein Verwaltungsakt ist und daher ein Widerspruch nicht statthaft und rechtlich ist.
Anhörung wird gem. § 28 Abs. 1 Verwaltungsverfahrengesetz (BVwVfG
Auf Grund des § 55 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) durchgeführt."
Die Telefonnummer auf dem Brief ist die von der Telekom. Sie hat sie angerufen, aber nur, um zu wissen, wer sich da meldet. Ihre Aktennummer und andere Nummern auf dem Brief sind zutreffend.
Sie hat ihre Rechtsschutzversicherung angerufen, die den Fall prüfen soll. Telefonat mit der Polizei, ob dort etwas über solche Briefe bekannt ist, schiebt sie noch vor sich her.
Meine Frage nun: Kann die angeblich zu viel gezahlte Rente nach 22 Jahren noch zurückgefordert werden?
Das restliche Verlangen stinkt mächtig nach Betrugsmasche und hat mit einer Rentenzahlung nichts zu tun, meiner Meinung nach. Was kann meine Freundin jetzt dagegen unternehmen?