Werden gewerbliche Vermietungseinkünfte auf das Elterngeld angerechnet?

1 Antwort

Ich würde gegen einen entsprechenden Bescheid Widerspruch einlegen udn genau mit der Argumentation vorgehen.

Die Qualifikation als gewerbliche einkünfte hat ja rein steuersystematische Gründe und beruht nicht auf einer tatsächlichen gewerblichen Tätigkeit.

Ich habe mal etwas recherchiert udn zu dem Thema direkt ncihts gefunden. also hat es den Fall bisher in der Form wohl nicht nicht gegeben. Wäre ein spannender Prozeß. könnte mich sogar reizen.