Wird Private BU-Rente der Erwerbsminderungsrente angerechnet?

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Hallo Südländer,

Sie schreiben:

Wird Private BU-Rente der Erwerbsminderungsrente angerechnet? Ich erhalte statt der teilweise Rente nun die volle Rente, w. Arbeitsmarkt! Nun habe ich irgendwo gelesen, daß wenn man ein zusätzliche private BU-Rente erhält diese der Erwerbsminderungsrente anerechnet wird, kann das sein oder liege ich da falsch? Zweite Frage: Ich bekomme nun ebenfalls die Betriebsrente monatlich ausgezahlt und zwar mein Leben lang! Wird die nun auch berücksichtigt? Für eine Stellungnahme und Aufklärung bin ich dankbar! VG suedlaender. <

Antwort auf Ihre Fragen finden Sie in der aktuellen Broschüre des Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter folgendem Link:

http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/a261-erwerbsminderungsrente-767.pdf?__blob=publicationFile

Hier heißt es unter anderem:

Und welche Einkünfte sind nun tatsächlich rentenunschädlich, mindern also nicht meine Rente?

Im Rahmen der Hinzuverdienstregelung sind folgende Einkünfte unschädlich:

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Betriebsrenten, beamtenrechtliche Pensionen, Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit vor Rentenbeginn (z.B. Abfindungen), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, soweit sie nicht Teile des Gewinns aus selbstständiger Tätigkeit sind, Einkünfte aus Vermögen.

Welche Einkommensarten sind denn eigentlich rentenschädlich?

Arbeitsentgelt aus abhängiger Beschäftigung, hierunter versteht man alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer abhängigen Beschäftigung, also alle Zahlungen des Arbeitgebers, insbesondere Löhne und Gehälter, Familienzuschläge, Zulagen, Mehrarbeitsvergütungen, Urlaubsgelder, Weihnachtszuwendungen.

Als Faustregel gilt:

Alle Zahlungen des Arbeitgebers, die lohnsteuerpflichtig sind, gehören zum Arbeitsentgelt und sind daher als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Das gilt auch für Arbeitsentgelte, die normalerweise von der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfasst werden, wie z.B. Beamten rechtliche Besoldungen.

Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit, hierunter versteht man den nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelten Gewinn.

Einkommen ist immer dann als Arbeitseinkommen zu werten, wenn es als solches nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist.

Es ist das Einkommen maßgebend, das sich nach Abzug der Betriebsausgaben ergibt.

Zu den Betriebsausgaben zählen auch die Werbungskosten, soweit sie tatsächlich in der Ausübung der selbstständigen Tätigkeit begründet sind.

Vergleichbares Einkommen, hierzu gehören insbesondere Entschädigungen für Abgeordnete oder Bezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis.

Auch hier gilt, wie schon an anderer Stelle geschrieben:

Sichern Sie sich zusätzlich zu diesen Informationen auch durch Rücksprache mit Ihrem Rechtsbeistand ab, daß Sie in keine versteckten Fallen tappen!

Nachdem bei Ihnen nun 3 verschiedene Renten zur Auszahlung kommen:

Volle Erwerbsminderungsrente!

Betriebsrente!

Private Berufsunfähigkeitsrente,

werden mit Sicherheit die steuerlichen Freibeträge erheblich überschritten!

Aus diesem Grund sollten Sie sich dringendst und rechtzeitig an einen versierten und kompetenten Steuerberater wenden um alle Eventualitäten von Anfang an zu berücksichtigen und Lösungen zu finden.

Abschließend an dieser Stelle meinen Glückwunsch, daß Sie die Hürden im Zusammenhang mit der Gewährung der Renten nun offensichtlich in relativ kurzer Zeit erfolgreich gemeistert haben.

Nun gilt es, sein Hauptaugenmerk auf die Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit zu legen und künftig nur noch für die persönliche Gesundheit zu arbeiten!

Gesundheit ist das höchste Gut!

In diesem Sinne beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Vielen Dank Konrad.

Werde den Steuerberater involvieren, wenn ich die private Rente auch noch bekommen. Die lassen sich ziemlich viel Zeit in der Prüfung. Atteste und Bescheide bewirken nur daß sie ins Prüfverfahren gehen. Dazu muss jeder meiner Ärzte nochmals verhört werden, in dem meine Tätigkeitsbeschreibung analysiert wird und hierzu Fragen den Ärtzen bestellt werden. In die Fragen habe ich leider keinen Einblick, so daß ich derzeit nicht weiss worauf die nun noch ihren Focus legen.Jedoch vermute ich, daß es um die Belastung geht. Obwohl ich Atteste und Gutachterbefunde vorgelegt habe, daß ich in meinem ehemaligen Beruf als Bankkaufmann nur noch bis 3 Stunden belastbar bin, möchte sich die BVV eine eigene Meinung bilden. Daher bin ich noch in Wartestellung und hoffe, daß ich von dieser Seite auch noch einen Zuspruch erhalte. Meine Frage hierzu: Wenn mir die private BU zugesagt wird, für welchen Zeitraum gilt das denn? Meine BU Rente von der rentenversicherung ist bis zum März 2013 begrenzt. Wird mir dann die private Rente ebenfalls bis zum März 2013 bezahlt, wenn sie genehmigt wird? VG suedlaender.

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@suedlaender

Wenn mir die private BU zugesagt wird, für welchen Zeitraum gilt das denn? Meine BU Rente von der rentenversicherung ist bis zum März 2013 begrenzt. Wird mir dann die private Rente ebenfalls bis zum März 2013 bezahlt, wenn sie genehmigt wird? VG suedlaender. <

Grundsätzlich müßen Sie immer davon ausgehen, daß sich sowohl die Rentenversicherung als auch die private Berufsunfähigkeitsversicherung jederzeit bei Ihnen melden kann, auch vor Ablauf irgendwelcher zugesagter Fristen und neue Nachweise von Ihnen fordert.

Wenn Ihnen die Rentenversicherung z.B. ab März 2013 mangels Nachweisen Leistungen verweigert, so würden Sie dies umgehend der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung melden müßen!

Dies steht so auch immer in der Bescheiden, die Sie erhalten!

Aus den genannten Gründen kann man jedem Betroffenen nur dringend anraten, sich regelmäßig bei seinen behandelnden Ärzten zu melden, so daß glaubhaft gemacht werden kann, daß Ihre Restleistungsfähigkeit nach wie vor unter 3 Stunden, auch für leichte Tätigkeiten, auf Dauer gesunken ist!

Wenigstens 1 x monatlich, besser 2 x!

Grundsätzlich ist es weiterhin so, daß die private Berufsunfähigkeitsversicherung nach ganz anderen Kriterien verfährt wie die gesetzliche Rentenversicherung und auch ganz andere Gutachter einschaltet!

Ich gehe davon aus, daß Sie nach wie vor einen Rechtsbeistand an der Seite haben und dieser kann von den Gutachtern aktuelle Gutachten anfordern!

Diese Überprüfungsverfahren werden Sie begleiten und müßen Sie über sich ergehen lassen, bis Sie die Regelaltersrente erreichen.

In Ihrem Fall voraussichtlich das 67-igste Lebensjahr.

Beste Grüße

Konrad

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@hubkon

Danke Konrad! Es bleibt noch eine Frage offen. Wenn ich von der privaten BU eine zusage erhalte, ab wann wird dann die BU gezahlt? Als ich mal bei der BVV angerufen und nachgefragt hatte sagte man mir zumindest ab dem Zeitpunkt ab dem ich Erwerbsminderungsrente erhalte, es kann jedoch auch noch früher sein. Was mir aufgefalle ist, daß die Rente erst nach 7 Monaten nach Feststellung der Geusndheitlichen Einschränkung gezahlt worden ist. Die Berufsunfägigkeit wurde im März 2011 beantragt und die Rente erst ab Oktober, also nach 7 Monaten gewährt. Da ich jedoch schon im März 2011 gesundheitlich angeschlagen war und zwar so, daß ich die Voraussetzung für die Rente erfüllt habe, dürfte ich doch ab März 2011 die Private Rente von der BVV erhalten, oder? Denn die wird bezahlt, wenn festgestellt wird, daß ich meinen Beruf zu mindestens 50% nicht mehr ausüben kann und dies war und ist im März 2011 festgestellt worden. Nur daß ich bei der Rentenversicherung die Wartezeit von 7 Monaten hatte, dies aber bei der privaten Rente nicht anfällt. Oder irre ich mich da? Somit dürfte doch die BVV rückwirkend zum März 2011 zahlen, oder?

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@suedlaender

Hallo,

ab wann die private Berufsunfähigkeitsversicherung die Berufsunfähigkeitsrente zahlt, hängt ausschließlich von den konkreten Versicherungsbedingungen des Vertrages ab. Sie kann rückwirkend ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit zahlen, erst nach 6 Monaten, oder noch später.

In den Versicherungsbedingungen finden sich auch die Obliegenheiten (Pflichten) der versicherten Person während der Leistungsphase, wenn also die Rente ausgezahlt wird. Eine Obliegenheit kann z.B. die Mitteilung einer gesundheitlichen Verbesserung sein, oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.

Der Berufsunfähigkeitsversicherer kann jederzeit eine sogenannte Nachprüfung veranlassen, für die andere Bedingungen, als für die erste Prüfung, gelten können. Wie schnell und wie oft eine solche Nachprüfung durchgeführt wird, dürfte vom konkreten Fall abhängen - denn der Versicherer muss die Kosten der Nachprüfung tragen.

Mit freundlichen Grüßen aus Osnabrück

Matthias Helberg

Versicherungsmakler

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