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Unfall wegen Driften und damit Sachen beschädigt wurden in der Probezeit?

Hallo Leute ,

ungefähr vor 3 Wochen war ich mit meinen Jungs unterwegs wir wollten durch die Stadt fahren und laute Musik hören und so weiter also nur um Spaß zu haben aber leider wurde es etwa schief gelaufen.

Wir waren richtig übereifrig und begeistert daher hatten wir diese Idee driften zu gehen.

Wir sind zu einem Kreisel gefahren und dort haben wir mehrmals gedriftet aber das letze Mal bin ich zu schnell im Kreisel gefahren daher hatte ich das Auto nicht mehr unter Kontrolle und dann habe ich den Laternenpfahl angefahren, das Auto war komplett kaputt einer von uns wurde verletzt aber hat es nach Paaren Tagen bemerkt also die Polizei wusste nicht dass er verletzt wurde.

Danach habe ich die Polizei direkt angerufen dann kamen sie und haben Paare Leute gefragt sie haben gesagt er war am Driften aber ich habe der Polizisten gesagt ich bin zu schnell gefahren und habe die Bremse mit Gas verwechselt weil ich Angst hatte ich glaube es wäre besser gewesen wenn ich die Wahrheit gesagt hätte aber ja .

Sie hat meinen Führerschein genommen und hat mich getestet ob ich betrunken war oder nicht und andere Teste aber kam nix denn ich trinke nicht oder was anderes, das Auto wurde abgeschleppt und dann gab sie mir so ein Zettel wo 2 Gesetze standen ich habe gegoogelt und kam Verdacht bei Straßenrennen und Verkehrsgefährdung.

Es war echt voll dumm von mir ich weiß und ich bereue es wirklich denn ich habe viel gearbeitet um den Führerschein zu haben und um das Auto zu kaufen aber es ist schon passiert ich kann nix ändern ich möchte nur wissen was jetzt passieren kann denn mich hat die Polizisten angerufen und meinte dass der Staatsanwalt meinte dass ich schuldig bin und hat die Sachen zum Gericht geschickt.

Und das alles in der Probezeit ich weiß wirklich nicht was ich machen soll weil meine Ausbildung in 2 Monaten als Kfz Mechaniker anfängt und dafür brauche ich meinen Führerschein und da weiß ich auch nicht ob es Fahrverbot gibt …..Ich bitte euch um Hilfe.

Führerschein, Recht, unfall, Probezeit, Schaden

Vorkaufsrecht über Grundschuld unattraktiv machen?

Liebe Leser,

wir möchten ein Haus kaufen und die Eigentümer des Hauses gerne an uns verkaufen. Das Problem: Es ist ein Erbfall und ein Dritter hat ein Vorkaufsrecht auf das Haus, welches er mit manipulativer Art von der Großmutter im Alter von über 90 Jahren, sich damals hat einräumen lassen.

Die Erben möchten auf keinen Fall, dass dieser Jemand das Haus/Grundstück bekommt, da dieser nur am Bauland interessiert ist. Abriss, Neubau, Veräußerung, geldbringende Investition. Von den persönlichen Differenzen mal ganz zu schweigen.

Nun steht die Überlegung im Raum, das Grundstück mit einer hohen Grundschuld zu belasten. Wie genau sind Grundschulden im Grundbuch deklariert?

Wir haben den Vorschlag bekommen, das Grundstück zu belasten mit einer Grundschuld, die da aussagt, bei Abriss des Hauses innerhalb von 10 Jahren kann hoher Betrag X geltend gemacht werden. Dies liese sich auch vor dem Finanzamt argumentieren, da dies auch der Wahrheit entspricht. Sie möchten um jeden Preis verhindern, dass das Elternhaus abgerissen wird.

Im Kaufvertrag/Grundbuch soll dann aber diese genaue Beschreibung nicht stehen, nur das eine Grundschuld mit hohem Betrag X besteht.

Wir als Käufer wüssten aber, dass die Grundschuld nur einzufordern ist, bei Abriss des Hauses, was wir nicht vorhaben. Der Vorkaufsberechtigte soll durch die hohe Grundschuld abgeschreckt werden und ausschlagen, da er nicht einsehen kann, an was diese Schuld gekoppelt ist.

Gibt es für den Vorkaufsberechtigen irgendeine Möglichkeit herauszufinden, für was die Grundschuld steht? Dann wäre die Gefahr groß, dass dieser trotzdem kauft, da bei dem Haus viel Bauland dabei ist und er das Haus einfach nur renoviert, vermietet etc., den Rest bebaut.

Wie hoch ist so eine Grundschuld ansetzbar? Wir wissen, dass der Immobilienpreis + Grundschuld höhere Sicherheiten bei der Bank erfordert, dies ist aber kein Problem, da wir dementsprechend abgesichert sind.

Danke für alle Antworten!

Grundschuld, Immobilienkauf, Vorkaufsrecht