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Nachsendeauftrag erstellt - Geld nicht bezahlt, da evtl. Betrug?

Hallo zusammen,

bei meinem Umzugsstress wollte ich einen Nachsendeauftrag bei der Post einstellen. Als dies dann erfolgte ist mir erst im Nachhinein aufgefallen, dass ich einen Auftrag bei einem Drittanbieter abgeschlossen hatte, als bei der Deutschen Post.

Ich wollte den Auftrag sofort stornieren, jedoch habe ich dümmlicherweise auf mein Widerrufsrecht verzichtet.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil, das ist mir bewusst.

Nach einer kurzen Recherche wurde ich darauf aufmerksam, dass es vielen Leute so erging. Viele gehen von Betrug/Arglistige Täuschung etc. aus. Denn die Seite wirkt verdächtig. Kontaktaufnahme soll auch unmöglich sein.

Es wird auch noch teurer angeboten, als es ist. (LOGISCH)

Ich habe das SEPA Mandat zurückgezogen und bisher noch keine Mail/Mahnung von dem Anbieter erhalten.

Der Nachsendeauftrag wurde in Auftrag gegeben, denn ein Brief von der Deutschen Post ist bei mir eingegangen. Jedoch finde ich diesen Brief auch verdächtig, denn die ganze Sache sehe ich nun mehr mit Vorsicht.

Ich werde die Deutsche Post noch anrufen und fragen, ob es wirklich einen Auftrag gibt, denn bisher ist kein weiterer Brief von meiner alten Adresse angekommen.

Meine Fragen:

Muss ich das Geld trotzdem bezahlen, wenn die Leistung ggf. nicht erbracht wurde?

Gibt es wirklich die Möglichkeit einfach seine Kunden einfach auf das Widerrufsrecht verzichten zu lassen? Ist das rechtlich möglich?

Geht es eventuell jemanden genauso? Wie seid ihr Vorgegangen? Habt ihre euer Geld wieder?

Ich werde den Firmennamen nicht nennen!

Vielen Dank Vorab & LG

Geld, Deutsche Post, Betrug oder nicht

Wie hoch ist das Schonvermögen ab 2023 und wie kann man kurzfristig ungeschütztes in Schonvermögen umwandeln?

Hallo,

bei verschiedenen Quellen wird Schonvermögen auch als "geschütztes Vermögen" definiert.

Die Fragen:

1) Ist das Schonvermögen bei Wohngeld, Bürgergeld, Energiebeihilfen und ähnlichem identisch hoch?

2) Welcher Betrag gilt ab Januar 2023? (im Internet werden Summe zwischen 5000 und 80000 Euro genannt. Oder aber auch Lebensalter in Jahre mal 500 Euro)

3) Wie ist eine relativ kurzfristige, legale Umwandlung von ungeschütztem Vermögen (welches also bei staatlichen Beihilfen angerechnet wird) in Schonvermögen möglich? Ein Beispiel habe ich bisher gefunden: ein arbeitsunfähiger Freiberufler mit einem Vermögen von 100000 Euro investiert 50000 Euro in die Sanierung (Fenster, Türen) etc. seiner kleinen ETW. Da Immobilien anscheinend unbegrenzt zum Schonvermögen gehören, soll dies legal sein?

Wäre es auch möglich (und vor allem sinnvoll?) wenn zB ein 60jähriger eine größere Summe in einen Riestervertrag (auch Schonvermögen) einzahlt?

Oder gibt es noch andere Möglichkeiten ungeschütztes in Schonvermögen "umzuwandeln"? Vielleicht auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Ersparnisse noch relativ, der spätere Rentenanspruch eines Selbständigen gering ist.

Für Antworten danke im Voraus

Altersvorsorge, Rente, Freiberufler, selbständig, Wohngeld, Schonvermögen, Bürgergeld, Energiepauschale

Haus mit kindern bewohnen und teilen?

Hallo zusammen

Meine Frage ist ziemlich komplex und vielleicht kann mir ja jemand, der in der selben Situation ist, weiter helfen

Wir haben ein haus und 3 Kinder. Im Erdgeschoss befand sich ein Geschäft, das allerdings nicht mehr existiert. Im 1. Stock haben meine Schwiegereltern gelebt. Steht im Moment auch leer. Im Dachgeschoss wohnen mein Mann und ich, und unser jüngster Sohn ( erwachsen). Da das Haus aus den 60 ern ist, fallen jetzt natürlich größere Reperaturen an und wir haben für ein neues dach und neue Leitungen Heizkörper usw mit unserem jüngsten Sohn einen Kredit aufgenommen. Er wollte sich die Wohnung im 1. Stock herrichten und da einziehen. Jetzt ist es aber so, das unser zweiter Sohn doch das Erdgeschoß als Wohnung umbauen möchte und dann dort einziehen. Da allerdings das Erdgeschoss als Geschäft genutzt wurde, muß ziemlich viel umgebaut werden. Jetzt war unsere Überlegung, das haus in Eigentumswohnungen umzuwandeln, das jeder sicher seinen Bereich , bzw seine wohnung hat. Sozusagen als Erbteil. Wir wissen allerdings nicht, wie es sich jetzt mit dem Kredit verhält, den wir mit unserem jüngsten sohn zusammen aufgenommen haben, denn unser 2. Sohn hätte den Umbau übernommen, wenn er allerdings noch den Kredit von uns mit übernehmen muss, wird es schwierig. Wie regelt man das jetzt am besten? Unsere Tochter würde mit einem Geldbetrag einverstanden sein. Wir haben keine Ahnung, was wir jetzt machen sollen und wie es am besten für alle ist.

Vielen dank für eure möglichen Antworten.
Bank, Haus, Steuern