Steuern bei 2 Jobs über der Midijob-Grenze?

3 Antworten

vielleicht sogar 30 Stunden die Woche anbietet, gilt ja dann als Teilzeit-Job? 

Für die Sozialversicherung gilt er sogar als Vollzeittätigkeit, denn für eine selbständige Nebentätigkeit sind keine zusätzlich Beiträge zu zahlen.

Ein Minijob oder Midijob ist das dann ja nicht mehr.

Nein, es ist eine selbständige Tätigkeit, für die die Regeln von Minijob, oder Midijob sowieso nicht gelten.

Den Gewinn ermittelst Du mit der Anlage "EÜR" zur Einkommensteuererklärung. Den bringst Du über die Anlage"S" in die Einkommensteuererklärung.

Wie oben schon beschrieben fallen für diese Einkünfte keine Sozialversicherungsbeiträge an.

Mit Steuerklassen hat das natürlich auch nichts zu tun, die darauf entfallende Steuer ergibt sich aus Deiner Einkommensteuererklärung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

⁸"Ein Minijob oder Midijob ist das dann ja nicht mehr."

Daa ist überhaupt kein Job, sondern eine freiberufliche Tätigkeit.

"Wie wird hier versteuert?"

Für die Arbeitnehmertätigkeit führt der AG Lohnsteuer als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer ab. Für die selbständige Tätigkeit ermittelst Du den Jahresgewinn mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung und trägst den in die Anlage S zur Einkommensteuererklärung ein.

Bruttogehalt abzgl. Werbungskosten und Gewinn bilden den Gesamtbetrag der Einkünfte, davon werden Sonderausgaben und Vorsorgeaufwand abgezogen das Ergebnis ist das zu versteuernde Einkommen (verkürzt dargestellt, versteht sich).

Je nachdem, ob Du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung diesen Gewinn richtig geschätzt hast und wie hoch daraufhin Einkommensteuer-Vorauszahlungen festgesetzt wurden, muss nachgezahlt werden oder es gibt eine Erstattung.

Zu prüfen ist die Krankenversicherung und eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk.

Sagen wir mal, ich würde hier bei 8h die Woche, die Stunde 70€ verlangen, wären wir in einem Monat so ca. bei 2200€ brutto.

Dann wird letztendlich im Rahmen einer Einkommensteuererklärung das Einkommen zum Gehalt aus Deinem Hauptjob hinzuaddiert werden und folgend auf den Gesamtbetrag Einkommensteuer festgesetzt werden.

Diese zusätzliche ("Neben-")Tätigkeit hätte nichts mit einem "Midijob" gemein.