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Wem fällt dazu noch was gutes ein? Mieter will keine Wohnungsbesichtigung zulassen

Unser Mieter hat im November zum 31.03. gekündigt. So weit auch alles gut, bisher gab es auch nie Probleme. Wir hatten einen Besichtigungstermin Miette Dezember 2010. Dann hatten wir noch einen Besichtigungstermin in der ersten Januar Woche und dann 2 Wochen später noch einen Termin (bei diesem Termin sagte er uns schon - er will keine Besichtigungen mehr!!) Wir haben die Termine immer eine Woche vorher angekündigt, haben ihm gesagt wieviele Personen wir haben und haben ihn gebeten uns mitzuteilen wann es ihm zeitlich und an welchem Tag recht ist. Dann haben wir versucht alle Interessenten passen zu diesen Terminen zu schicken. Wobei bei dem Termin im Januar ist ihm dann 4 Std. vor dem Termin eingefallen, dass er jetzt um 19 h keine Zeit mehr hat und die Interessenten um 17 h nur noch rein dürfen. Da die für ende Januar ihr Baby erwartet haben und das Baby ende Dez. 5 Wochen zu früh kam macht die natürlich nervös und wir haben wirklich versucht unseren Mietern alles recht zu machen (es dürfen keine Leute in die Wohnung die schnupfen haben etc.) Es gibt sogar im Mietvertrag einen Passus in welcher Zeit er Besichtigungen zulassen müsse etc. Wir haben jetzt noch einige Interessenten, aber die springen natürlich alle ab, wenn es uns nicht möglich ist halbwegs Zeitnah Termine mit ihm zu bekommen. Eigentlich wollen wir keinen Anwalt einschalten, vernünftig reden funktion nicht!

Mieter, Mietrecht, Schadenersatz, Vermietung.

Erbengemeinschaft ist sich einig, jetzt macht das Amt Ärger

Hallo zusammen, wir sind eine Erbengemeinschaft von 13 Menschen. Unser Onkel(im Oktober verstorben) hat uns ein kleines, ungünstig gelegenes Haus in einem Dorf, Grundstücke und Bargeld hinterlassen.Die Erbengemeinschaft hat sich geeinigt, das Haus der Pflegerin unseres Onkels zu einer Summe, die sie zahlen kann zu überlassen.Die Grundstücke wurden ebenfalls günstig abgegeben.Alle haben im Beisein eines Notars unterschrieben, nachdem vom Amt die Erbengemeinschaft anerkannt wurd. Einer der Erben steht unter Betreuung seines Sohnes, deshalb wurden die Unterlagen an das zuständige Gericht übersandt.Dieses Gericht hat jetzt einen Anwalt eingeschaltet und überprüft die Sachlage, weil sie selbst einen weitaus höheren Verkaufswert ansetzen wollen. Wir sind alle fassungslos.13 Leute sind sich einig, was eine enorme Leistung ist heutzutage)insgesamt würde eine Summe von 70000€ aufgeteilt(Haus und Grundstücke 35000€) und nun kommt das Amt und stellt alles in Frage. Wie kann das sein und was können wir tun?Um was geht es eigentlich?Was verdienst das Amt an dieser Erbengemeinschaft? Müssen wir uns auch einen Anwalt nehmen? Ich weiß, das sind viele Fragen, aber der Brief kam heute mit der Post (gab schon einen Vorlauf zwischen den Jahren) und wir können heute niemanden fragen.Alles ist unterschrieben, Kaufverträge usw. Könnt ihr mir ein wenig weiterhelfen? Herzlichen Dank papu

Gericht, Anwalt, Betreuung, Erbengemeinschaft, Recht