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Darf Witwe Vaterschaftstest des unehelichen Kindes ihres verstorbenen Ehemannes machen lassen?

Guten Abend,

Mein Sohn ist vor einem halben Jahr verstorben. Er war bis zu seinem Tod verheiratet und hat zwei leibliche minderjährige Kinder hinterlassen.

Ein 21jähriger Sohn stammt aus einer früheren Beziehung. Zu diesem Sohn gab es leider nur sehr wenige Begegnungen.

Mein Sohn hat den Unterhalt nicht regelmäßig gezahlt, so dass noch eine Restschuld durch meine Schwiegertochter als Erbin beglichen werden muss.

Unsere Familie ist allerdings schon sehr lange der Auffassung, dass dieses Kind kein leibliches Kind meines verstorbenen Sohnes sein kann (Vermutung).

Es gibt absolut keinerlei Ähnlichkeiten mit meinem Sohn bzw. zu seinen Halbgeschwistern.

Ich selbst kenne ihn nur von Fotos und bin der gleichen Meinung.

Nun geht es um den Erbschein, der beantragt werden muss, weil das Haus, in dem meine Schwiegertochter mit ihren beiden Kindern noch lebt, verkauft werden.

Sie kann mit einem Gehalt den Kredit nicht auf Dauer bedienen.

Es gibt bereits Kaufinteressenten.

Nun zu unserem Problem.

Der junge Mann kümmert sich um nichts, er gibt keinerlei Auskunft, ob er seinen Erbanteil annehmen oder ausschlagen möchte (null Bock).

Da wir als Familie immer öfter vermuten, dass es vielleicht wirklich nicht das leibliche Kind meines Sohnes ist, nun meine Frage:

Ist meine Schwiegertochter berechtigt, aus o. g. Gründen einen Vaterschaftstest von meinem verstorbenen Sohn und dessen vermeintlichem Sohn beauftragen zu lassen?

Mit freundlichen

und bestem Dank im voraus!

Angelika

Erbe, erbrecht

Auswirkung der Fifo-Methode bei mehrere Konten in derselben Fremdwährung?

Auswirkung der Fifo-Methode bei mehrere Konten in derselben Fremdwährung

Welche Auswirkung die Fifo-Methode bei mehreren verzinsten und unverzinsten Fremdwährungskonten in ein- und derselben Währung bei Veräußerung der Währung von einem dieser Konten ?

Folgendes Szenario:

Auf einem älteren verzinsten Fremdwährungskonto in der Fremdwährung AUD (Australische Dollar) beträgt die Haltefrist 10 Jahre, welche aber noch lange nicht abgelaufen ist. Erst nach Ablauf der 10 Jahre wären Währungsgewinne dann steuerfrei.

Auf einem vor kurzem eröffneten unverzinsten Fremdwährungskonto ebenfalls in der Fremdwährung AUD beträgt die Haltefrist nur 1 Jahr, nach Ablauf dieses Jahres sind Währungsgewinne dann steuerfrei.

Wird nun ein Teil der Fremdwährung AUD verkauft, dann gelten ja eigentlich

nach der Fifo-Methode (first in first out) die zuerst angeschafften AUD als verkauft, das wären dann die AUD auf dem verzinsten AUD-Konto, denn die sind ja nun einmal die zuerst angeschafften AUD.

Allerdings würde die Transaktion und damit der Geldabfluss von dem unverzinsten AUD-Konto stattfinden. Somit stehen die beiden AUD-Konten in Konkurrenz zueinander.

Wird ein Teil der Fremdwährung AUD von dem unverzinsten AUD-Konto veräußert, so dürfte dies nach meiner Meinung doch eigentlich keinen Einfluss auf das verzinste AUD-Konto haben, zumal ja der Geldabfluss lediglich von diesem unverzinsten AUD-Konto stattfindet? Das vermute ich, aber leider weiß ich es nicht genau.

Ich würde mich freuen, wenn mir das jemand sagen kann. Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

Steuern, Fremdwährung