Kündigung zwischen Hauptmieter und unternieter?Wann muss ich raus?

Hallo ,

Ich wohne in eine WG und bin der untermieter und mein mitbewohner ist der Hauptmieter. Das untermitvertrag ist unbefrister und das wohraum würde unmöbliert vermietet (da war nur eine Lampe).Das ganze gebaude gehört zu einer Immobilie .

Ich habe ein mündliches kündigung bekommen von mein Hauptmieter , er will das ganze wohnung haben , seine Frau kommt hier in April .

Trotz der Bitte, dass ich bis Ende April bleiben möchte er sagte zu mir dass er kann mir eventuell die ersten 2 wochen in April wohnen lassen aber mehr nicht

Ich verstehe nicht genau was über den Kündigung auf mein untermetvertrag geschrieben wurde .

"Hauptmieter: Das Kündigungsrecht des Hauptmieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn der 

Untermietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Die Frist beträgt somit zwei Wochen. Wurde der 

Untermietvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so kann er vor Ablauf der Untermietzeit nicht ordentlich 

gekündigt werden

Untermieter: Abweichend hiervon gilt für den Untermieter die Regelung, dass er bis zum dritten Werktag des 

Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen kann. Der Zugang der schriftlichen 

Kündigung ist hier maßgebend. 

Eine fristlose Kündigung ist nach gesetzlichen Vorschriften zulässig."

Ich wiederhole : Die Frist beträgt somit zwei Wochen. Das verstehe ich nicht , muss ich in 2 wochen raus ? Was ist mit die 3 Monate ?

ich habe noch nicht woanders zimmer gefunden . Was soll ich tun ?

ich weisst nicht ob ich werde den Schriftlichen Kündigung bald bekommen aber el will mich schnell rausschmeischen .

HILFE !!!!!!

Danke euch

Kündigung, Kündigungsfrist, WG, Untermieter
Aushilfe Kündigungsfrist ?

Hallo, ich habe bei meinen AG gekündigt und einen neuen Job angefangen. Ich bin als Aushilfe eingestellt bei dem AG, bei der ich inzwischen gekündigt habe... die Kündigungsfrist läuft am 31.10.2017 aus und ich muss noch ca. 2 Monate dort arbeiten. Bei meinem neuen aushilfsjob arbeite ich inzwischen auch, jedoch überschneiden sich Tage nicht... sprich ich bin NIE an einem Tag in beiden Unternehmen. Mein AG dem ich gekündigt habe besteht auf die Einhaltung der Kündigungsfrist. Ich habe dort gekündigt weil ich schlicht weg zu selten arbeiten komme und kaum auf mein Geld komme. Zu dem hat sich die arbeitssituation sehr verschlechtert, ich fühle mich unwohl dort, weil ich ständig bemängelt werde und merke dass ich nicht gemocht werde. Ich habe mich jetzt krankschreiben lassen die Tage in denen ich im alten Betrieb bin, habe auch eine AU (bin an diesen Tagen aber nicht im neuen Job tätig) durch meinen besten Freund welcher auch dort arbeitet habe ich erfahren dass die Chefin im alten Betrieb sehr böswillig gestimmt ist und mich auf Vertragsbruch verklagen möchte... kann sie das ? Bzw ist sie im Recht ? Es ist natürlich nicht die feine Art, hab auch nach einen aufhebungsvertrag gefragt, was meiner Meinung nach sehr lächerlich ist weil ich eine Aushilfe bin aber sie meinte nur "sowas bieten wir nicht an" ich muss dazu sagen, das so och Mindestlohn bekomme und nur vergütet werde wenn ich zu Arbeit erscheine.

arbeitsrecht, Kündigung, Kündigungsfrist, Vertragsrecht
fristlose Kündigung eines Bausparvertrages während Ansparphase. Gibt es Vorfälligkeitsentschädigung?

Hallo, folgende Situation:

Ich habe einen alten Bausparvertrag. Diesen möchte ich nicht weiter besparen, da es mir sinnlos erscheint. Stattdessen kann ich das angesparte Geld derzeit gut gebrauchen.

Der Vertrag befindet sich in der Ansparphase und ist zu ca. 1.400€ von 11.000€ bespart. Die Zuteilung würde so lange dauern, bis ich den Vertrag quasi nicht mehr benötige. Dazu ist die Summe von 11.000€ auch nicht sonderlich hoch.

Jetzt habe ich zur Kündigung eine Frage:

In den Vertragsunterlagen zum Thema Kündigung steht:

*"(1) Der Bausparer kann den Bausparvertrag jederzeit kündigen. Er kann die Rückzahlung seines Bausparguthabens frühestens an dem Zuteilungstermin, der mit dem Ablauf von sechs Monaten nach Eingang deiner Kündigung folgt, verlangen.

(2) Solange die Rückzahlung des Bausparguthabens noch nicht begonnen hat führt die Bausparkasse auf Antrag des Bausparers den Bausparvertrag unverändert fort.

(3) Reichen 25 % der für die Zuteilung verfügbaren Mittel nicht für die Rückzahlung des Bausparguthabens gekündigte Verträge aus können Rückzahlungen auf spätere Zuteilungstermin verschoben werden."*

Heißt das ich komme an das Geld frühestens nach Kündgung und 6 Monaten ran?

Im Netz habe ich gelesen, dass auch eine Fristlose Kündigung möglich ist. Dabei würde eine Vorfälligkeitsentschädigung von 1% pro Monat vorzeitiger Kündigung anfallen. Ist das so richtig? Dazu steht halt nichts in den Vertragsunterlagen. Wenn es stimmt: Beziehen sich die 1% auf die angesparte Summe (1.400€), oder auf die gesamtsumme des Bausparvertrages, also 11.000€?

Danke für eure Hilfe, ich Hoffe der Text ist nicht all zu lang ;)

Bausparvertrag, Kündigung, Kündigungsfrist, Vorfälligkeitsentschädigung

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