Kann man Vereinsbeitrag bei Beitragserhöhung per sofort kündigen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Austritt aus dem Verein richtet sich grundsätzlich nach den entsprechenden Satzungsregelungen.

Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich, dass die Kündigungsfrist höchstens zwei Jahre betragen darf (§ 39 BGB). Neben dem befristeten Austritt hat aber jedes Vereinsmitglied beim Vorliegen eines wichtigen Grundes ein Recht zum sofortigen Austritt - und zwar auch dann, wenn die Satzung das nicht ausdrücklich vorsieht, sondern ein Austrittsrecht nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist beinhaltet.

Beitragserhöhungen rechtfertigen aber nur dann einen sofortigen Austritt, wenn erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten des Mitglieds (bei entsprechend hoher Beitragsbelastung) vorgetragen werden können und wie lange das Mitglied die erhöhte Belastung bis zur oderntlichen Kündigung tragen müsste.

Im Ergebnis dürfte der vermutet zweistellige Mehrbeitrag im Monat für wenige Monate ordentlicher Laufzeit kein Sonderkündigungsrecht hergeben :-O

G oimager761

Im Grunde hast Du ein Sonderkündigungsrecht bei solchen Preiserhöhungen... allerdings werden die Beiträge der Vereine, die ich kenne, jährlich erhoben. Es wäre also nur sinnvoll, zum Ende einer Vertragsperiode zu kündigen, denn erst mit Beginn der nächsten wärst Du ja weiter belastet.

Damit wandelt sich das "Sonderkündigungsrecht" jedoch in ein gewöhnliches, denn die Kündigung mit üblicherweise vier bis sechs Wochen zum Vertragsende ist Usus. Oder hast Du erst eine Woche vor Vertragsende die Preiserhöhung erhalten? Dann wird in der Tat ein Sonderkündigungsrecht bestehen - zum Vertragsende.

Als Mitglied des Vereins darf man auch die Hauptversammlungen besuchen und dabei über Beitragsveränderungen abstimmen. Eine Beitragserhöhung kommt also im Gegensatz zu Versicherungen nicht überraschend und auch nicht sofort, sondern allenfalls zum nächsten Wirtschaftsjahr.

Ein Grund zur sofortigen Kündigung ist somit nicht gegeben, sondern allenfalls kann eine satzungsgemäße Kündigung vorgenommen werden.

Man sollte ein Sonderkündigungsrecht in einem solchen Fall erwarten, tatsächlich ist eine Vereinsmitgliedschaft jedoch nicht mit einem privatrechtlichen Vertrag zu vergleichen.

Das BGB enthält keine Vorschriften über eine Beitragserhöhung, daher ist es theoretisch denkbar, dass man den erhöhten Beitrag im übelsten Fall noch 23 Monate lang zahlen muss.

das können dir nur die AGB bzw. den Vertrag sagen. Ich vermute nur, dass das kein Sonderkündigungsrecht auslöst. Ich sehe auch keinen Grund dazu.