Wie lange muss man warten bis man bei Eigenbedarf einziehen kann?

2 Antworten

Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate und verlängert sich nach 5 bzw. 8 Jahren Vertragsdauer um jeweils 3 Monate gemäß § 573c BGB, also auf 6 und 9 Monate.

Ob Du dann einziehen kannst, ist allerdings eine ganz andere Frage, die sich nach der Zutrittsmöglichkeit und Bezugsfertigkeit für Dich richtet. Viele Mieter versuchen durch Prozesse, der Kündigung zu widersprechen. Manchmal mit zeitlich nicht abschätzbarem Ausgang. Eine Umzugskostenbeihilfe kann dabei als Motivation dienen.

Das kommt darauf an, wie lange du schon in der Wohnung wohnst. Bis zu 5 Jahren sind es 3 Monate und das staffelt sich dann je nach Mietdauer. Bei 8 oder 9 Jahren kann es durchaus sein dass die Kündigungsfrist bei 9 Monaten oder bis zu einem Jahr liegt.