Aushilfe Kündigungsfrist ?

4 Antworten

Offensichtlich ist das "alte" Aushilfsverhältnis ja vertraglich geregelt.

Was steht denn in diesem Vertrag zu den Themen Arbeitszeiten, Urlaub, Kündigungsfristen und anderen Arbeitsverhältnissen?

Ohne diese Vertragspassagen zu kennen, kann man kaum eine belastbare Antwort auf deine Frage geben.

Guten Tag,

zunächst ist ganz wichtig:

An Tagen wo Du arbeitsunfähig bist, darfst Du bei keinem der Arbeitgeber arbeiten.

Dies musst Du auf jeden Fall beachten.

Dein Arbeitgeber, dort hast Du zum 31.10. gekündigt, würde erstmalig in diesem Fall, dass Du dies nicht einhalten würdest, eine Handhabe für Mutmaßungen haben.

Herzliche Grüße

So sehen die Reglungen aus 

Vertrag - (arbeitsrecht, Kündigung, Kündigungsfrist) Vertrag  - (arbeitsrecht, Kündigung, Kündigungsfrist)

Deine Krankschreibung (AU) wirkt sich nicht nur auf die Arbeitstage beim alten AG aus. Die AU könnte ein Selbsttor werden!

Dein Text ist leider überwiegend schwer leserlich und sogar unverständlich, insb. hier:

das so och Mindestlohn bekomme

Bureff 
Fragesteller
 09.09.2017, 17:15

Ein Eigentor sehe ich als unwahrscheinlich, da ich nie am selben Tag in beiden Betrieben bin und mich bei Arzt nur für einen Tag krankschreiben lassen würde. Mir ist natürlich klar, dass ich durch die AU auch bei dem neuen Arbeitgeber zu dem Zeitraum nicht versichert wäre und somit eigentlich dort der Arbeit auch fern bleiben müsste. 

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