Hat ElitePartner trotz Löschung meines Profils Anspruch auf Geld?

8 Antworten

Natürlich endet die kostenpflichtige Mitgliedschaft nicht mit Löschung eines Accounts, sondern mit Kündigung. Wenn die wie vereinbart form- (schrifltich, per Fax oder Brief) und fristgerecht erfolgte, gilt sie auch. Sofern man denn Schreiben und Zugang beweisen könnte.

Warum regt man sich bei solchen eigenen Unzulänglichkeiten eigentlich über den Vertragspartner auf? Dessen Bedingungen sind IMHO transparent und nicht zu übersehen (Statusanzeige bei jeder Anmeldung):

Die Kündigung der VIP- und/oder Premium-Mitgliedschaft bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (eigenhändige Unterschrift) und ist z.B. per Fax oder per Post an Elitemedianet GmbH (Adresse siehe Impressum) zu richten; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Die Kündigung der kostenlosen Mitgliedschaft und das Löschen der Profildaten kann durch Betätigung des Buttons "Profil löschen" innerhalb der Rubrik "Meine Daten" und die Bestätigung dieses Vorgangs durch die Eingabe des persönlichen Passwortes erfolgen.

G imager761

Hatte schon mal Jemand ein ähnliches Erlebnis?

Sowohl hier im Forum als auch auf zahlreichen anderen Internetseiten werden abenteuerliche Dinge über die Geschäftsmethoden von Elitepartner berichtet. Ich kenne persönlich eine Betroffene die die Anmeldung bei ElitePartner noch nicht einmal abgeschlossen hatte und trotzdem zahlen sollte. Sie hat es nicht getan und nach einer Serie von Mahnungen war Ruhe. Offenbar traut sich ElitePartner nur noch selten vor Gericht. Die Methoden dieser Firma sind bereits justizbekannt und das verheißt nun einmal nicht gerade Prozeßerfolg.

In dem hier vorgestellten Fall ist natürlich das entscheidende Problem, dass die Kündigungsbestätigung verloren gegangen ist. Trotzdem würde ich die Lastschrift zurück geben und mich auf die bestätigte Kündigung berufen. Dann mal abwarten, was ElitePartner so macht.

Sofort die abbuchung rückrufen.

Jede ankündigung von Mahnbescheiden nur beantworten: "sparen Sie sich die Mahnungen, sparen sie sich den Mahnbescheid, ich lege sowieso Widerspruch ein, verklagen sie mich. Mein anwalt freud sich schon."

sie sicher, die klagen nicht.

Es war schon ein Fehler überhaupt zu zahlen.

Hatte mal gehört, dass man einfach abwarten soll und sich nicht drauf einlassen soll. Ich glaube es gibt dazu keine einheitliche Rechtssprechung und das wollen die wohl auch nicht. Die werden es nicht vor Gericht bringen, aber habe ich nur über einige ecken gehört.