Kündigung per 31. aber dann noch Nachtschicht auf den 1. erlaubt?

5 Antworten

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Sorry, stelle diese Antwort ausnahmsweise als erneute Antwort ein

Folgendes zusätzlich zur Frage im Netz gefunden ☝️

Es geht zwar primär um die Frage, befristetes/unbefristetes Arbeitsverhältnis, aber dennoch können wesentliche Aspekte betr. deiner Frage arbeitsrechtlich abgeleitet werden.

In dem nachfolgenden Link unten, ist nicht nur der Versichungsaspekt während der Zeit von 00.00 bis Schichtende zum 01. geklärt, sondern, dass auch die Einteilung zur Nachtschicht bis zum nächsten Tag zulässig ist‼️

Hier der Auszug......

" Ein (xxxxx-unbefristetes-xxxxx) Arbeitsverhältnis kraft gesetzlicher Fiktion entsteht daher nicht bei der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers bis in die Morgenstunden des auf das vertraglichen Ende folgenden Tages, wenn der Arbeitgeber bereits die Beendigung des Arbeitsverhältnisses "bestätigt" hat.

Vielmehr handelt es sich bei der nachvertraglichen Arbeit um ein faktisches Arbeitsverhältnis mit der Folge, dass der Arbeitnehmer auch währenddessen Versicherungsschutz innehat. "

Fazit letztendlich......

auch deine Nachtschicht bis in die Morgenstunden des nächsten Tages, wird demnach vom AG (weisungsberechtigt) als arbeitsrechtlich legale " nachvertragliche Arbeit " gewertet....... und schon sehr wichtig,dann mit entsprechenden Versicherungsschutz !!!

und hier die Fundstelle zum Nachlesen:

https://www.arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de/andere-gerichte/detailansicht/artikel/befristetes-arbeitsverhaeltnis-arbeit-nach-24-uhr-des-letzten-tages.html

Es war mir wichtig, dass du als Fragesteller dein Arbeitsverhältnis arbeitsrechtlich korrekt beendest. So kannst du auch den für dich ggf. erfolglosen Stress vor dem Arbeitsgericht vermeiden.

Alles Gute ‼️

🙋‍♀️

habe per 31.xx gekündigt.

Ergo würde Deine letzte Arbeitsschicht - Dein letzter Arbeitstag - in der Nacht vom 31.1. auf den 1.2. um 0 Uhr enden.

Gute Frage 🤔

Da ein Tag nicht mehr als 24 Std hat, wäre deine Schicht um Mitternacht beendet ‼️

Selbst wenn du die volle Schicht arbeiten solltest, stellt sich mir die Frage, wären diese Stunden nach 24 Uhr versicherungstechnisch abgesichert? Ein Arbeitsunfall ist theoretisch immerhin auch nach Mitternacht möglich...... 🤷‍♀️😴

Bin gespannt ob und wie sich ein Fachmann zu dieser Frage äußert ☝️warten wir's also ab, morgen ist auch noch ein Tag 🙋‍♀️

Gaenseliesel  13.01.2021, 01:32

Nach kurzer Überlegung 🤔

Angenommen, eine Dauernachtwache beginnt ihr Arbeitsverhältnis an einem 01. des Monats.... dann beginnt sie die Schicht auch nicht schon um Mitternacht oder am Abend zuvor, sondern erst am Abend des 01. ‼️

Meine laienhafte Logik ergibt, du arbeitest also nur bis zum Morgen des 31. xx. ☝️

4

ich würde glat behaupten, nur noch bis 31.12. um 23:59:59.
Danach ahst du mit der Firma nix mehr am Hut