Was passiert mit dem Untermieter, wenn der Mieter plötzlich verstirbt?

2 Antworten

Deine Rechtsstellung des Untermieters ist von der des Hauptmieters abhängig. Dessen Vertrag löst sich mit dem Tod nicht in Luft auf, sondern geht auf den Erben über. Allerdings wird es dann recht kompliziert. Es gibt unter gewissen Umständen das Recht der Erben in den Vertrag einzutreten. In der Regel aber wird der Vertrag gekündigt. Hier findest Du die Regel:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__564.html

Das bedeutet für Dich, Du mußt dann auf Wohnungssuche gehen.

DH.

0