Hofer - Kündigung während Probezeit?

1 Antwort

https://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_1.4.1.a/1342540645777/berufsleben/recht/arbeitsrecht-abc/kuendigungsfristen-inkl-neuregelung-ab-1-1-2018

Neuregelung für Angestellte mit geringer Arbeitszeit ab 1.1.2018:

Im September 2017 wurde im Parlament die Angleichung der Rechte von Arbeitern und Angestellten beschlossen. Teil dieser Gesetzesänderungen war auch die Ausdehnung der Kündigungsfristen des AngG auf alle Angestellte. Ab 1.1.2018 gelten die Kündigungsfristen des Angestelltengesetzes unabhängig vom Ausmaß der Beschäftigung für alle Angestellten. Bislang konnten Angestellte bei einer geringen Wochenarbeitszeit – zB unter 8 Stunden bei einer Normalarbeitszeit von 40 Stunden – unter Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Zukünftig gilt die Kündigungsfrist von zumindest 6 Wochen für alle Angestellten. Dies trifft insbesondere auf zahlreiche geringfügig Beschäftigte im Einzelhandel und in der Gastronomie zu.

https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Kuendigungsfristen.html

Kündigung durch den Arbeitgeber 

Die vom Arbeitgeber einzuhaltende Kündigungsfrist verlängert sich entsprechend der Dauer der Dienstzugehörigkeit des Angestellten.

Frozenpie 
Fragesteller
 29.09.2020, 09:41

Vielen Dank für deine Antwort! Das wusste ich gar nicht. Dadurch, dass ich die (zukünftige) Kündigung bereits während der Probezeit anspreche, können sie mich theoretisch aber trotzdem sofort kündigen wenn sie es wollen, oder?

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