Kündigung zwischen Hauptmieter und unternieter?Wann muss ich raus?
Hallo ,
Ich wohne in eine WG und bin der untermieter und mein mitbewohner ist der Hauptmieter. Das untermitvertrag ist unbefrister und das wohraum würde unmöbliert vermietet (da war nur eine Lampe).Das ganze gebaude gehört zu einer Immobilie .
Ich habe ein mündliches kündigung bekommen von mein Hauptmieter , er will das ganze wohnung haben , seine Frau kommt hier in April .
Trotz der Bitte, dass ich bis Ende April bleiben möchte er sagte zu mir dass er kann mir eventuell die ersten 2 wochen in April wohnen lassen aber mehr nicht
Ich verstehe nicht genau was über den Kündigung auf mein untermetvertrag geschrieben wurde .
"Hauptmieter: Das Kündigungsrecht des Hauptmieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn der
Untermietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Die Frist beträgt somit zwei Wochen. Wurde der
Untermietvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so kann er vor Ablauf der Untermietzeit nicht ordentlich
gekündigt werden.
Untermieter: Abweichend hiervon gilt für den Untermieter die Regelung, dass er bis zum dritten Werktag des
Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen kann. Der Zugang der schriftlichen
Kündigung ist hier maßgebend.
Eine fristlose Kündigung ist nach gesetzlichen Vorschriften zulässig."
Ich wiederhole : Die Frist beträgt somit zwei Wochen. Das verstehe ich nicht , muss ich in 2 wochen raus ? Was ist mit die 3 Monate ?
ich habe noch nicht woanders zimmer gefunden . Was soll ich tun ?
ich weisst nicht ob ich werde den Schriftlichen Kündigung bald bekommen aber el will mich schnell rausschmeischen .
HILFE !!!!!!
Danke euch
1 Antwort
"Kündigung des Untermietverhältnisses richtet sich nach denselben rechtlichen Vorschriften wie in jedem anderen Mietverhältnis. Insbesondere müssen Kündigungen schriftlich erklärt werden und beide Seiten müssen sich an die vereinbarten oder gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen halten."
https://www.mieterschutzverein-muenster.de/rechte-und-pflichten-im-untermietverhaeltnis.html
Er kann dir gerne schriftlich kündigen bis zum 2.3. zum Ablauf des übernächsten Monats. Also zum 31.5.