Wie hoch ist die Vertragsstrafe für Arbeitnehmer bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dazu gibt es eine höchstrichterliche Rechtssprechung:

Das Bundesarbeitsgericht hat die Zulässigkeit solcher Vertragsstrafenabreden im Arbeitsrecht auch nach der neuen Rechtslage nicht generell verneint. Diese Abreden sind aber dann unwirksam, wenn sie den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Diese Unangemessenheit kann auch in einem Missverhältnis zwischen der Pflichtverletzung und der Höhe der Vertragsstrafe begründet sein. Daher ist eine Vertragsstrafe für den Fall des Nichtantritts der Arbeit in Höhe eines vollen Bruttomonatsgehalts regelmäßig zu hoch, wenn die Kündigungsfrist nur zwei Wochen beträgt (z.B. wegen einer Probezeit). Dies führt zur Unwirksamkeit der gesamten Vertragstrafenregelung, eine Herabsetzung ist nicht möglich.

Also: Es lohnt sich solche Vertragsstrafen vor dem Arbeitsgericht anzugreifen !!!

(Anmerkung: Was ist heute im Forum los - lauter Fragen nach Vertragsstrafen im Arbeitsrecht. Der Fall ist eigentlich doch recht selten.)

@nicolein

Es wäre sinnvoller, Du stelltest eine eigene Frage ein, so kann man nur raten, welche Informationen bei den gegebenen Antworten Dir fehlen.

Nur als Ergänzung: Es gibt keine "Standard-Vertragsstrafen", Verträge sind einzuhalten. Bleibt der Arbeitnehmer der Arbeitsstelle fern, kann er zu Schadensersatz herangezogen werden.