Steuerberatervertrag (vorzeitig) zu beenden?
In meinem Steuerberatervertrag befindet sich folgende Klausel:
"Der Steuerberatervertrag mit Pauschalvergütungsvereinbarung wird für die Kalenderjahre 2018 und 2019 geschlossen und gilt somit für die Finanzbuchhaltung, den Jahresabschluss und die Steuererklärungen der Jahre 2018 und 2019. Wird der Vertrag nicht durch Kündigung, einvernehmliche Aufhebung oder in sonstiger Weise beendet, so verlängert sich die Vertragslaufzeit fortlaufend um jeweils ein weiteres Kalenderjahr."
Ist es folglich möglich, den Vertrag vorzeitig/schon zum jetzigen Zeitpunkt zu beenden?
Da er "für die Kalenderjahre 2018 und 2019 geschlossen" wurde, nehme ich an, dass, falls nun schon eine Kündigung ausgesprochen wird, dieser trotzdem noch bis Ende 2019 laufen wird. Ist das korrekt? Gibt es einen Weg darum?
Vielen Dank für eure Einschätzung.
2 Antworten
Ich habe schon gehört, dass Kollegen solche Verträge schließen.
So wie aus Deinem Vortrag hervorgeht, kannst Du wohl zum Ende 2019 kündigen, wobei der dann noch den 2019er Abschluss macht.
Wenn Du aber von dem Kollegen weg willst, frage ihn doch einfach, wie Ihr das anders machen könnt, damit Du schon mit der Januar Buchhaltung zu Deinem Wunschkandidaten kannst.
Ich würde auf ein Mandat, wo nicht mehr das volle Vertrauen herrscht, ehrlich keine Wert legen.
Wass issn das für ein komischer Vertrag?
Nö. Die Zahlart ist eigentlich nicht interessant.
Es gibt keine vorgefertigten Steuerberatungsverträge. Jeder Vertrag ist anders, zumindest von Berater zu Berater. Deshalb kann die Frage auch niemand beantworten, der den vertrag nicht kennt.
Vertrag zwischen Gesellschaft und Steuerberatung. Interessant ist hierbei vielleicht noch, dass in monatlichen Raten gezahlt wird, die bereits die Jahresabschlussgebühren anteilig beinhalten.
Ein Steuerberaterwechsel ist beabsichtigt...