fristlose Kündigung eines Bausparvertrages während Ansparphase. Gibt es Vorfälligkeitsentschädigung?

4 Antworten

Hallo,

das hast du richtig recherchiert. Mit Ende der Kündigungsfrist erhälst du dann dein Geld (inkl. Zinsen). Möchtest du allerdings "morgen" dein Geld, hälst dich also nicht an die Kündigungsfrist. fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an. 

Diese beträgt 1% wie oben bereits gesagt wurde. Aber um das genauer zu sagen: die 1% beziehen sich dabei auf die Bausparsumme jedes Monats, den zu früher kündigst, denn für diese Zeit richtest du bei der Bank einen "Schaden" an. 

Was glaube ich bisher keiner gesagt hat: Wenn du Förderungen erhalten hast, werden diese wieder abgezogen.

Was glaube ich bisher keiner gesagt hat: Wenn du Förderungen erhalten hast, werden diese wieder abgezogen.

Doch, steht alles in meinem Link.

0
@Primus

Ich gehe davon aus, dass Google schon bedient wurde und sich derjenige versichern will, dass er richtig gelesen/ es richtig verstanden hat.... Googlen und Links posten, hilft also den meisten nicht unbedingt weiter.

0

Dazu steht halt nichts in den Vertragsunterlagen.

Die Vertragsbedingungen der Bausparkassen unterscheiden sich in solchen Details. Wir haben mehr als ein paar Dutzend Bausparkassen, die dazu noch mit jeweils verschiedenen Tarifen aufwarten.

Deine Frage benennt weder Bausparkasse noch deren Tarif. Also fragst Du besser selber dort nach.

Und wenn von 1 % pro angefangenen Monat die Rede ist, dann muss man halt mit der Anzahl der Monate multiplizieren. Es könnte Dich also ein Mehrfaches von € 110 kosten, je nach Vorab-Auszahlungszeitpunkt bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung.

Wenn Du das Geld "sofort" willst, werden 1 % der Bausparsumme, also 110 Euro, abgezogen.

Pro Monat!

0
@LittleArrow

Wäre das nicht etwas überzogen?

Das wäre ja bei 6 Monaten fast die Hälfte der bisher angesparten Summe. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das der Schaden ist, der der Bausparkasse entsteht. 

0
@AndreasRochas

Die Vorfälligkeitsstrafe könnte sich ja auch auf das Guthaben beziehen. Schau doch mal in Deinem immer noch nicht erwähnten Vertragstyp nach!

Eine Bausparkasse ist keine Geschäftsbank, sondern hat eine besondere Interessenzielsetzung! Die vorfristige Guthabenverfügung behindert den Zweck der Bausparkasse, den Mitgliedern (normalerweise günstige) Bauspardarlehn zu ermöglichen. 

0