Wird der Nießbrauch bei einer voraussichtlichen böswilligen Schenkung trotzdem angerechnet?

Eltern hatten ein Berliner Testament mit Auflistung welche Immobilie für die Töchter A+B gedacht sind.Vater verstarb zuerst,und bevor die Mutter verstarb hat sIe Kind A 3 Immobilien geschenkt und sich ein Nießbrauch eintragen lassen. 2 weitere Immobilie hat sie ihrem Enkelkind (der Tochter von Kind A) geschenkt, sich ebenfalls Nießbrauch eintragenlassen und zusätzlich im Notarvertrag festhalten lassen, das diese 2 Immobilie eigentlich für ihr Kind A gedacht sind, aber aus steuerlichen Gründen und damit Kind A nicht ihr Freigrenze von 400.000€ überschreitet., auf das Enkelkind übertragen wurde. Es wird eine böswillige Schenkung hier vermutet, denn diese geschahen nur wenige Monate vor dem Tod der Mutter. Kind A und Kind B bilden nun eine Erbengemeinschaft. Nun verlangt Kind B die Erbauseinandersetzung und natürlich seinen berechtigten Erbanteil von 50%, auch von den vorab verschenkten Immobilien. Anzumerken ist, es sind auch noch andere Immobilien da, aber die sind alle gesamt, laut Gutachten, weniger wert als die verschenkten Immobilien. .Kind A will nun die geschenkten Immobilien gegenrechnen und verrechnen und meint, Kind B erhalte dann viel mehr, da die Geschenkten mit dem Nießbrauch belegt waren, welcher aber lt. Notarvertrag und Grundbucheintragungen mit dem Tod der Mutter endete. Und so glaubt Kind A sich die Immobilien minderwertig rechnen zu können. Nun meine Frage: Da Kind B ja die Hälfte erbt, die Schenkung der Mutter an Kind A in die 10 Jahresfrist fällt, und somit ausgleichpflichtig sind, kommt da der Nießbrauch überhaupt in Betracht? Denn Kind A will ein Haus, was lt. Gutachten 350.000€ Wert ist, durch den Nießbrauch, auf einen Schenkungsanteil von 128.305€ mindern. Über ein/jede Antwort freue und bedanke ich mich.

Erbengemeinschaft, erbrecht, Erbschaft, Nießbrauch, schenkung, Schenkungssteuer
Vorfälligkeitszins bei Umschuldung nach Auflösung Erbengemeinschaft??

Guten Tag,

meine (mittlerweile) Frau, hat in Erbengemeinschaft (mit ihren 2 Geschwistern) ein Haus geerbt. Meine Frau und ich haben dann das Haus aus der Erbengemeinschaft übernommen und notariell alles gekauft (übernommen Übernahmevertrag aus Erbe) und die Geschwister ausbezahlt.

Auf dem Haus war noch ein offener Kredit von 68.000€ dem ein Bausparvertrag mit bereits 31.000 Euro gegenübersteht. Der Kredit würde 2014 ablösbar werden und soll mit dem Bausparvertrag abgelöst werden dann.

Im Notarvertrag bei der Übernahme aus der Erbengemeinschaft wurde zusätzlich geregelt, dass in dem Kreditvertrag der da noch offen ist, die Erbengemeinschaft als Kreditnehmer raus muss und WIR auch als neue Hausbesitzer dann rein. der Kreditvertrag läuft namentlich auf der Schwester meiner Frau und die 2 Miterben (1 davon meine Frau) stehen als Bürgen mit dabei.

Also bin ich zur Bank habe mein Anliegen vorgetragen, dass das Haus jetzt aus der Erbengemeinschaft von uns übernommen wird und jetzt uns gehört. Mit der Bitte den Namen im Kreditvertrag dann auf mich zu schreiben, damit alles wieder stimmt und die Bank auch wieder das Haus als Sicherheit hat (da es der Erbengemeinschaft ja nicht mehr gehört). Nix da. Die Bank verlangt einen Vorfälligkeitszins von über 3000€ nur um den Namen zu ändern. Da mit ein gehen natürlich dann noch Eröffnung neuer Kreditvertrag + Provisionen usw. Er (der Banker) bezieht sich auf ein EU-Recht, welches er mir nicht nennen will.

Hat jemand ein Tip für mich? Gibt es das Gesetz? Brauche ich einen Anwalt?

Was würdet ihr tun? Wie stehe ich rechtlich?

Danke vorab.

Gruß

Erbengemeinschaft, Kredit, Umschuldung, Vorfälligkeitsentschädigung
Erbengemeinschaft ist sich einig, jetzt macht das Amt Ärger

Hallo zusammen, wir sind eine Erbengemeinschaft von 13 Menschen. Unser Onkel(im Oktober verstorben) hat uns ein kleines, ungünstig gelegenes Haus in einem Dorf, Grundstücke und Bargeld hinterlassen.Die Erbengemeinschaft hat sich geeinigt, das Haus der Pflegerin unseres Onkels zu einer Summe, die sie zahlen kann zu überlassen.Die Grundstücke wurden ebenfalls günstig abgegeben.Alle haben im Beisein eines Notars unterschrieben, nachdem vom Amt die Erbengemeinschaft anerkannt wurd. Einer der Erben steht unter Betreuung seines Sohnes, deshalb wurden die Unterlagen an das zuständige Gericht übersandt.Dieses Gericht hat jetzt einen Anwalt eingeschaltet und überprüft die Sachlage, weil sie selbst einen weitaus höheren Verkaufswert ansetzen wollen. Wir sind alle fassungslos.13 Leute sind sich einig, was eine enorme Leistung ist heutzutage)insgesamt würde eine Summe von 70000€ aufgeteilt(Haus und Grundstücke 35000€) und nun kommt das Amt und stellt alles in Frage. Wie kann das sein und was können wir tun?Um was geht es eigentlich?Was verdienst das Amt an dieser Erbengemeinschaft? Müssen wir uns auch einen Anwalt nehmen? Ich weiß, das sind viele Fragen, aber der Brief kam heute mit der Post (gab schon einen Vorlauf zwischen den Jahren) und wir können heute niemanden fragen.Alles ist unterschrieben, Kaufverträge usw. Könnt ihr mir ein wenig weiterhelfen? Herzlichen Dank papu

Gericht, Anwalt, Betreuung, Erbengemeinschaft, Recht
Erbengemeinschaft/ Haus ausbauen und einziehen

Hallo zusammen

Vielleicht finde ich hier ja hilfe.

Ich hab da 1-2 Fragen. Es geht darum, dass ich zu meiner Oma ins Haus ziehen möchte. Sie hat ein großes Haus, in der das Obergeschoss unbewohnt ist. Meine Oma hat noch 3 Kinder. Mein Opa ist vor einigen Jahren gestorben. Es ist dann eine Erbengemeinschaft aus meiner Oma, meiner Mutter und den damals noch 4 Brüdern meiner Mutter gebildet worden. 2 meiner Onkels sind schon verstorben. Also besteht die Erbengemeinschaft nun aus meiner Oma, meiner Mutter, 2 Brüder meiner Mutter, meiner Tante und ihren 2 Kindern. Nun meine Fragen. Muss ich von allen die Erlaubnis einholen, um bei meiner Oma auszubauen und einzuziehen? Und wenn ja, sollte ich es schriftlich machen? Müssen dann alle beteiligen Personen zustimmen? Oder reicht es, wenn meine Oma mir sagt, dass ich dort einziehen kann? Die Erbengemeinschaft hatte sich vor Jahren geeinigt das Haus zu verkaufen. Nun denkt meine Tante, dass ich mir das Haus "erschleichen" will und die Rechnung für den Ausbau der Erbengemeinschaft vorlegen will. Was ich aber auf keinen Fall machen werde. Das ich dort einziehen will, soll erst mal vorrübergehend sein. Will in meinem Elternhaus ausbauen. Nur das kann ich die nächsten 5-8 Jahre nicht machen.

Kann mir hier jemand ein paar Tipps geben, wie ich mich jetzt weiter verhalten soll?

Ich bedanke mich schon mal für Antworten

mfg Gerius

Erbe, Erbengemeinschaft

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