Auflösung der Erbengemeinschft

1 Antwort

Es gibt zwei Möglichkeiten:

  • Die Erbengemeinschaft nur kurz bis zur Auseinandersetzung des Erbes und Verteilung auf die Erben - auf jeden Fall liegt zwischen Todesfall und Auseinandersetzung kein Jahresende. In diesem Fall können alle Vermögenspositionen und Einkünfte z.B. aus Vermietung und Verpachtung wie bei den jeweiligen Erben angefallen behandelt werden, d.h. werden auch in diesen Einkommensteuererklärungen angegeben.

  • Die Erbengemeinschaft besteht über einen Jahreswechsel hinweg. In diesem Fall ist eine Feststellungserklärung abzugeben, die die Einkünfte und Werbungskosten auf die jeweiligen Erben aufteilt.

Rechnungen wie Grundsteuer etc. können nur dann steuerlich relevant sein, wenn sie als Werbungskosten abgesetzt werden. Maßgeblich ist also, wann der Erbfall eingetreten ist. Die Zuordnung von Einkünften und Werbungskosten erfolgt zu den jeweiligen Erben. Der Zeitpunkt des 01.07.2011 ist irrelevant, da auch die Einkünfte und Werbungskosten zuvor Dir anteilig zuzurechnen waren. Er wäre höchstens relevant, wenn Du eine Feststellungserklärung abgegeben hättest... dann wäre Dir aber die Aufteilung klar, d.h. ich gehe davon aus, daß das nicht passiert ist.

Hallo,

erstmal danke für die Antworten, dann versuche ich mal konkreter zu werden. Der Todesfall war vor einem Jahreswechsel. Vorher gab es schon eine Erbengemeinschaft, die vom Tod meiner Mutter her rührte. Insofern gab es eine Feststellungserklärung in der mein verstorbener Vater die Hälfte und wir zwei Geschwister je 25 % hatten. Die Erbengemeinschaft beinhaltet ein vermietetes Haus. Die Feststellungserklärung war im Todesjahr 2010 kein Problem, auch die Einkommensteuer meines verstobenen Vaters 2010 war klar. Nun muss ich aber die Steuer für 2011 machen. Die Aufteilung der Erbengemmeinschaft ist nun 50/50 so weit auch klar. Wir waren beim Notar und haben die Erbengemeinschaft zum 1.7.2011 aufgelöst. Wenn ich nun die oben genannten Kosten als Werbungskosten innerhalb der Feststellungserklärung angebe, so fallen diese ja zu 100% in die Erbengemeinschaft, obwohl dies ja nur für ein halbes Jahr bestand. Ist das so richtig oder müssen alle diese Kosten dann zu 50% in der Feststellungserklärung aufgeführt werden?

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