Erbschaftssteuer in einer Erbengemeinschaft
Hallo,
ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen, so langsam verzweifel ich an dem wulst von fragen die das finanzamt stellt.
es handelt sich um eine erbengemeinschaft, bestehend aus zwei gleichanteiligen Erben. Einer der Erben bekommt vom Finanzamt den Fragebogen zur Feststellung der Erbschaftssteuer. Da ergibt sich direkt meine erste Frage: Muss dieser Erbe für alle beteiligten den Fragebogen ausfüllen? Für den zweiten Erben und vorhandene Vermächtnisnehmer?
Weitere Frage: Wie sieht es mit den Pauschalbeträgen für Bestattungskosten, Hausrat usw. aus; gelten diese Pauschalbeträge pro Erben oder zusammengefasst für die Erbengemeinschaft, also einmalig?
und last but not least: bekommt dann jeder erbfall-beteiligte einen gesonderten Steuerbescheid vom Finanzamt über seine individuelle Erbschaftssteuer?
wenn mir schon jemand bei diesen fragen helfen könnte wäre ich suuper dankbar.
1 Antwort
Wir sind hier im § 181 AO. http://www.buzer.de/gesetz/1966/a27883.htm
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Der liest sich etwas holperig, aber die Wirkung ist die, dass sich das FA hier jemanden aussuchen kann, sofern nicht ein Vertreter bestellt wurde.
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An denjenigen - und nicht an die anderen Erben - geht dann der Bescheid. Mit Wirkung für und gegen alle anderen Erben. Ein Vermächtnisnehmer ist erbschaftsteuerrechtlich nichts anderes als der Erbe selber.
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Es taucht aber eine weitere Frage auf: Wer macht die Einkommensteuererklärung für den Verstorbenen und wer die Feststellungserklärung für die Erbengemeinschaft? Hier gelten dieselben Regeln.
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Die Erbengemeinschaft ist hier offenbar gut beraten, sich einen Vertreter zu suchen. Das kann natürlich nur einer mit Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen (genannt: Steuerberater) sein.