Depotübertragung aus Gemeinschaftsdepot - Gläubigerwechsel?

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Bei Depotüberträgen gibt es Überträge ohne Gläubigerwechsel (anderes Depot der gleichen Person), mit Gläubigerwechsel (Depot einer anderen Person ohne die folgenden drei Fälle), Schenkung (Depot einer anderen Person), Übertrag an Ehepartner oder Erbschaft. Depotüberträge zwischen Banken in Deutschland sind unentgeltlich.

Der Bank wird die Sterbeurkunde nebst Erbschein vorgelegt und damit das Depot auf die "Erbengemeinschaft" umgeschrieben. Damit ist klar, daß es sich um ein Nachlassdepot handelt und die Überträge an Personen lt. Erbschein zwar einen Gläubigerwechsel darstellen, da sie im Rahmen einer Nachlassauseinandersetzung erfolgen, jedoch steuerlich der Status von Altbestand (Anschaffungsdatum vor 01.01.2009) erhalten bleibt.

Nach erfolgter Übertragung solltest Du den Altbestandstatus bei der neuen Bank verifizieren.


Naja, die Gläubiger haben ja gewechselt - von drei Personen auf eine.

Ob das entgeltlich ist, muss man der Gebührenordnung der Banken entnehmen.

Du gibst den Hintergrund Deiner Frage nicht an. Ich vermute mal, es geht um den steuerlichen Erwerbszeitpunkt und um die Frage, ob bei einem Verkauf der Wertpapiere Abgeltungsteuer anfallen wird oder, ob es sich noch um einen davor geschützten Altbestand handelt. Ich bin mir sicher, dass die Bank bei dieser Konstellation nicht von einem Altbestand ausgehen wird und angesichts der unterschiedlichen Zusammensetzung der Depotinhaber auch nicht ausgehen darf. Es wird beim Verkauf der Zeitpunkt der Depotübertragung als Erwerbszeitpunkt angenommen. Man kann sich diese abgezogene Steuer aber durch die EK-Steuererklärung wieder zurück holen. Erforderlich ist dabei allerdings, dass der Nachweis gelingen kann, dass sich die jetzt veräußerten Wertpapiere schon zu Zeiten des Erblassers (und natürlich vor dem Jahr 2009) im Depot befanden. Das kann einen ganz erheblichen Nachweisaufwand bedingen: Man sollte sowohl die ursprünglichen Kaufbelege wie sämtliche Jahresdepotauszüge seit dem Erbfall zur Hand haben und vorlegen können.