Steuererklärung wenn Ehepartner verstorben?

1 Antwort

  1. Die Steuererklärung macht entweder der verwitwete Ehegatte, oder die Kinder, respektive anderen Erben.

  2. Wenn der Ehegatte noch lebt, unterschreibt der, sonst die Leute der Erbengemeinschaft. Im Jahr des Ablebens und im Folgejahr gilt noch der Splittingtarif, auch "Gnadensplitting" genannt.

  3. Die Erstattung bekommt die Erbengemeinschaft, die ja auch eine Nachzahlung tragen müsste.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986