Wem gehört ein in der Ehe geerbtes Haus nach dem Tod es Ehepartners
Meine Eltern lebten in Zugewinngemeinschaft. Mein Vater ist gestorben. Nun gibt es unter den 5 Geschwistern Streit um ein von meiner (noch lebenden) Mutter während der Ehe geerbtes Haus. Gehört das Haus noch ausschließlich meiner Mutter (privilegiertes Anfangsvermögen) oder gehört es breits in das Erbe der Erbengemeinschaft? Da einer der Geschwister das Haus von meiner Mutter übernehmen möchte, herrscht Streit, wer über den Verbleib des Hauses mitentscheiden darf.
3 Antworten
Unterstellt, das erberbte Haus wäre grundlbuchlich als ihr Alleineigentum eingetragen, gehört es dem Vermögen der Erbin - auch in einer Ehe bleiben die Vermögenswerte getrennt voreinander bestehen.
Allerdings würde eine Wertsteigerung während der Ehezeit, genauer zwischen Erwerb durch Erbe und Sterbedatum des Ehemannes, dem Zugewinn des Ehegatten zugerechnet.
An dem hätten die Erbengemeinschaft natürlich anteilig Teilhabe in Geld.
An dem geplanten Eigentumsübergang hätten allerdings nur Verkäufer als Eigentümer und Käufer Mitspracherechte - ausdrücklich für den Fall, dass eine keine Auflassungsvormerkungen oder grundbuchlichen Einträge wie Grundschuld, Wohnrecht usw. zugunsten des verstorbenen Ehemannes gäbe.
G imager761
Ich kann mich Mikkey nur anschließen.
Das Haus war und ist im Besitz der Mutter. Daran ändert auch der Tod des Vaters nichts. Aus diesem Grund kann sie allein entscheiden, was mit dem Haus geschieht und die Geschwister können sich nach dem Tod der Mutter in die Haare bekommen.
Der Streit ist unnötig. Das Haus gehört weiter der Mutter, der Vater und sein Tod haben damit nichts zu tun.