Erbengemeinschaft - Verrechnung Abstandsumme Privatinsolvenzverwalter

2 Antworten

Kannst Du den Sachverhalt noch mal so beschreiben, dass man ihn auch verstehen kann? Was soll denn "Abstandssumme" sein? Meinst Du etwa den Ausschüttungsanteil? Was soll "allein" anrechnen sein? Kein Insolvenzverwalter käme auf die Idee, Anteile anzurechnen die anderen Erben gehören. Was also ist dann gemeint? Was wurde vereinbart? Was soll "billigendes" Inkaufnehmen der Insolvenz sein? Kennst Du den Fall vielleicht nur vom Hörensagen?

Ich rate mal:

Eine Erbengemeinschaft will den Nachlassgegenstand Haus verkaufen. Ein Erben in Privatinsolvenz hat es damit nicht eilig, weil er gerne seinen Verkaufserlös ungeschmälert kassieren möchte, wenn die Restschuldbefreiung erteilt wird.

Das möchten die Miterben aber nicht abzuwarten und stellen ihn vor die Wahl, sein Vorkaufsrecht aufzugeben oder man würde Teilungsversteigerung betreiben, um es freihändig verkaufen zu können und den Erlösverlust von seinem Miteigentumsanteil abziehen.

Da stimmt dann doch lieber zu, notariellen Vorkaufsrechtverzicht gegen Abstandszahlung zu erklären in der Hoffnung oder dem Irrglauben einer "Erklärung", das schon keiner mitbekommt, dass dafür Geld an ihn fliesst.

Emttäuschend, aber dieser Betrag fällt natürlich dennoch der Insolvenzmasse zu.