Steuerliche Behandlung Erbengemeinschaft (Landwirtschaftliche Nutzfläche)

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Mal sehen, was die anderen Steuerfachleute sagen, aber für mich wäre erstmal die Frage, existiert denn noch ein Betrieb, der LuF erklären kann, oder haben die Erblasser eventuell schon vor Jahren den Betrieb aufgelöst udn nur noch verpachtet.

Ihr müsst da schon in die Unterlagen derer sehen, von denen Ihr geerbt habt.

So einfach ändert das Finanzamt diese Dinge nämlich nicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.