Hauskauf rückgängig machen?????????

Familieinnot|04.01.2014 - 11:37

Hallo. Also ich verheiratet 2 kleine Kinder. Ich bin 2009 durch drängen eines Anwalts in die Privatinsolvenz gegangen, leider, nun habe ich aber weil ich fleißig war, alles bezahlt in ca 3,5 jahren, alle Gläubiger haben ihr Geld bekommen, jeden cent. Aber der vermerckt steht leider jetzt in der schufa. Jetzt haben wir ein schönes kleines haus gesehen und wollten dieses Kaufen. Also hin zur Bank und mal nachgefragt,alles abgegeben Verdienstbescheinugung usw. Der Bankmann sagte uns, wechseln sie ihr Bankkonto zu uns und wir werden uns dann schon einig bei ihren verdienst sehe ich da keine probleme, nur nicht sofort sondern wenn ihr Konto immer geldeingang ist dann können wir in einen halben jahr nochmal reden und dann wird das schon. dann mit den Verkäufer gesprochen......von seiner seite geht das auch klar. wir bezahlen also ca 1 jahr eine gewisse miete und dann soll der Kaufpreis bis ende 2014 fällig sein. Verkäufer und ich also nochmal zur bank gemeinsam, der Bankmann sagte zum Verkäufer,machen sie das sie haben doch nichts zuverlieren,wenn sie es nicht verkauft bekommen , dann haben sie jetzt mieteinnahmen und den rest machen wir dann schon. Also notar beauftragt ein schriftstück zu machen. Auch geschehen, diesen habe ich den Bankmann gezeigt , der sagte ok, wir werden das schon machen, bei ihren Gehalt(ca 3300 netto) kriegen wir das schon hin. Gut also wir eingezogen und den Vertrag vom Notar unterschrieben. In diesen Vertrag steht jetzt aber drinn das alle Kosten auf mich gehen somit auch die Grunderwerbssteuer von 4000 euro.??? diese habe ich aber leider nicht bar, also auf zur Bank. Jetzt sagte der, naja so einfach wäre es dann doch nicht, der eintrag bei der schufa usw,sein vorgesetzter möchte das nicht, rrrummms, mist, was nun, die steuer muss nun bezahlt werden in 4 wochen sonnst Pfändung und soweiter.Das Haus werden die jetzt bestimmt auch nicht Finanzieren. Also kann ich den Vertrag rückabwickeln oder so etwas. wenn jemand sich auskennt bitte schreibt, ich weiss nicht weiter,??? mfg

Bank, Hauskauf
Darf meine Bank ohne meine Einwilligung ein Privatkonto auf Geschäftskonto umstellen?

Folgender Sachverhalt: Ich bin Kleinunternehmer und und nutzte mein bisheriges Privatkonto seit Jahren auch unbehelligt als Geschäftskonto. Nun hat die Bank mein Privatkonto auf Geschäftskonto umgestellt, ohne dies vorher schriftlich anzukündigen oder mir eine Übergangsfrist zu setzen. Im Klartext: Mein bisheriges Privatkonto ist jetzt ein Geschäftskonto, auf der jede Überweisung gebührenpflichtig wird, selbst wenn es eine private Finanzangelegenheit ist. Ich bekam nicht einmal die Chance ein neues Konto einzurichten, so dass ich privat und geschäftlich sauber trennen könnte (Es braucht schließlich auch Zeit, bis man seine Kunden über das neue Konto informiert hat).
Laut AGBs verpflichtet sich die Bank Rahmenvereinbarungsänderungen "schriftlich" anzukündigen und behält sich bei Widerspruch eine zweimonatige Kündigungsfrist vor. Damit könnte ich leben, aber von heute auf morgen einseitig Rahmenvereinbarungen zu ändern, um Gebühren kassieren, ist doch rechtswidrig? Hinzu kommt, dass Daueraufträge, Lastschriftverfahren nicht mehr ausgeführt werden, solange ich das ehemalige Privat- und jetzt "Geschäfts"-Konto nicht mit einem neuen Code aktiviere. Umkehrschluß: Aktiviere ich das Konto mit dem neuen Code, kommt dass doch einer stillschweigenden Zustimmung zu den neuen Konditionen gleich, oder nicht? In meinen Augen grenzt das bereits an Nötigung. Liege ich falsch, wenn ich ich der Meinung bin, dass meine Bank mein Konto bis zum Kündigungszeitpunkt (egal ob nun meiner- oder bankseits gekündigt wird) als Privatkonto weiter zu führen hat?

Bank, Recht
EC Karte bei der DKB im Insolvenzverfahren

Hallo! Ich hoffe, jemand kann mir helfen der sich auf dem Gebiet ein bisschen auskennt, weiß welche Rechte ich habe und ggf. Gesetztetexte kennt, auf die ich mich berufen könnte.

Das ist so:

Meine Insolvenz hat diesen Monat begonnen. Letzten Mittwoch wollte ich Geld abheben und meine Karte wurde vom Automaten einkassiert, da meine Finanzen ab dem Zeitpunkt vom Treuhänder betreut wird und er mein Konto schriftlich, meiner Bank gegenüber, freigeben muss. Das alleine wird schon ein paar Tage dauern, da mein Treuhänder noch nicht meine Akte vom Amtsgericht übermittelt bekommen hat. Bis dann meine Bank das Schreiben hat kann es weitere 3 - 4 Werktage dauern. (Zum Glück konnte ein Freund von mir, mir vorerst etwas Geld leihen)

Jetzt das eigentlich große Problem!

Ich hab ein Schreiben von meiner Bank bekommen. Dort heißt es: "...Bitte beachten Sie, dass Ihr Internet-Konto nach erfolgter Freigabe nur auf Guthabenbasis ohne die Ausstellung von Karten genutzt werden kann." Ich bin bei der DKB, eine reine Online Bank. Es gibt keine Filialen an die ich mich wenden könnte. Ich BRAUCHE eine EC Karte um überhaut Geld abheben zu können.

Als ich im Internet ein bisschen stöberte, hab ich gelesen das kein Anspruch auf Onlinebanking/EC Karte besteht. Bei einer Bank die Filial Service anbietet zwar umständlich aber machbar. Aber bei einer Onlinebank nicht vorstellbar.

Ich werde Montag mein Treuhänder und die Bank anrufen, wie das zu verstehen ist. Aber ich wäre trotzdem dankbar hier eine Antwort darauf zu bekommen, bzw ein Tipp an wen ich mich wenden könnte oder welche Rechte ich habe.

Mein erster Gedanke ist, dass es eigentlich Unterschlagung meines Geldes wäre, wenn ich keine Karte bekommen würde, das diese Bank keine anderen Möglichkeiten bietet Geldabzuheben.

Bank, ec-Karte, Insolvenz, Konto, Recht
Girokonto: Wechsel zu Sparda + DKB sinnvoll?

Guten Abend,

ich bin derzeit Sparkassenkunde, bin aber mit dem Service und den Kontoführungsgebühren unzufrieden. Selbst für das Online-Konto wird eine Grundgebühr erhoben, obwohl selbiges bei anderen Sparkassen Filialen auch ohne angeboten wird. Daher erwäge ich nun einen Wechsel, wobei sich zwei Alternativen bieten:

  1. Volksbank: Die örtliche Filiale bietet ein kostenloses Konto ab 1000€ monatlichem Guthaben an. Zusätzlich sind eine begrenzte Anzahl an Online-Buchungen etc. kostenfrei, danach fallen jedoch Gebühren an.

  2. Sparda-Bank : Diese bietet ein kostenloses Girokonto an und der Service scheint auch sehr gut zu sein (lt. Aussage meines besten Freundes, welcher dort Mitglied ist). Sie hat aber auch einen gravierenden Nachteil: CashPool. Die Filiale ist von mir ca. 10km entfernt und der nächste CashPool Automat ist dann nochmal mehr als doppelt so weit entfernt. Da ich nur extrem selten in dem Ort mit der Sparda-Bank bin, wäre es immer sehr umständlich Bargeld abzuheben.

Daher habe ich an eine Kombination der Sparda-Bank mit einer Direktbank gedacht. In diesem Fall interessiert mich besonders die DKB, da sie mit der VISA Karte eine recht attraktive Möglichkeit anbietet, um weltweit an Bargeld zu kommen. Zeitgleich könnte ich das VISA Konto noch als Tagesgeldkonto nutzen.

Einen kompletten Wechsel zu einer Direktbank möchte ich eher nicht vollziehen. Ich tätige zwar fast alle Bankgeschäfte online, aber zumindest die Möglichkeit einer persönlichen Beratung vor Ort gefällt mir dann doch noch.

Was haltet ihr von dieser Kombination? Gibt es hier evtl. Nachteile, die ich aus Unwissen nicht bedacht habe? Oder habt ihr vielleicht eine andere Idee?

Ich bin für eure Ratschläge offen und dankbar :)

Bank, Dkb, Girokonto
Kontoüberziehung durch unterschiedliche Wertstellungsfristen!?

Letztens ist mir mehrmals Folgendes passiert: Es gab am selben Tag einen "Vorgang", durch den Geld auf mein Konto eingeht, und danach einen, durch den derselbe oder ein etwas kleinerer Betrag wieder abfließt. Die Wertstellung der Geldausgänge nimmt meine Bank immer sofort vor, die von Geldeingängen aber manchmal erst bis zu zwei Tage später. Für die Zwischenzeit werden dann ohne "Vorwarnung" am Quartalsende "Zinsen für geduldete Überziehung" berechnet (Dispolimit will und habe ich nicht). Muss man sich das gefallen lassen?

Fall 1:

Ich buche per Online-Banking Geld vom Anlagekonto auf mein (leeres) Girokonto bei derselben Bank um. Dann gehe ich zum Geldautomaten, um das Geld abzuheben. Der Geldautomat zeigt genau den umgebuchten Betrag als verfügbaren Betrag und aktuellen Kontostand an, es gibt also nicht den geringsten Grund, damit zu rechnen, dass eine Abhebung als Überziehung gilt. Aber am Quartalsende steht im Kontoauszug z.B.: Wertstellung der Umbuchung 15.5., Wertstellung der Abbuchung 13.5., Zinsen für geduldete Überziehung ab 13.5. ... Euro!

Fall 2:

Ich verkaufe Wertpapiere und kaufe am selben Tag andere. Auch hier wird mir kurz nach dem Verkauf der entsprechende Betrag als "verfügbar" angezeigt, dass heißt, ich kann dafür "einkaufen". Wieder lese ich, ohne Vorwarnung, im Nachhinein im Kontoauszug, dass die Wertstellung des Verkaufserlöses mit zwei Tagen Verzögerung, die Wertstellung des darauf folgenden Kaufs dagegen sofort erfolgte und für die Zwischenzeit Überziehungszinsen berechnet werden.

Bank, Girokonto, Konto, Überziehung
Darf meine Bank mich einfach ohne Einwilligung in einer fremden Filiale unterbringen ?

Bin seit Ewigkeiten bei einer Bank, zwischenzeitlich auch oft umgezogen, bei wichtigen Anliegen wurde ich immer zu der Filiale geschickt in der ich einst mein Konto eröffnete und wo ich daher auch meinen persönlichen Sachbearbeiter habe. Wohne mittlerweile schon etwas länger in einer anderen Stadt und habe nach über einem Jahr plötzlich eine neue Sachbearbeiterin in einer mir fremden Filiale in der neuen Stadt bekommen ( was ich nur durchZufall erfuhr und worum ich nicht gebeten habe). Das ganze Problem zu schildern wäre zu Umfangreich aber ich habe mit dieser bestimmten neuen Filiale bei der mein Mann schon länger betreut wird schon Probleme bzgl der Missachtung des Bankgeheimnisses gehabt und ich denke zu wissen dass sie mein Konto nun dort betreuen um einfacher unsere beiden Konten scannen und vergleichen zu können, was sie nicht dürfen (man geht gemeinsam zu einem Termin des Mannes und der Frau wird vorgeworfen wann sie für was, wieviel Geld ausgegeben hat und dass sie sparen sollte obwohl Konto immer gedeckt ist und Frau in ganz anderer Filiale betreut wird). Daher möchte ich wissen ob die Bank eigenhändig entscheiden darf wer in welcher Filiale betreut wird ( ob man die Kunden von Filiale zu Filiale schieben darf) ohne eine Vollmacht oder Erlaubnis von mir, da ich gerne den früheren Standort der Bank behalten hätte. Vielen Dank im Voraus ...

Bank, Recht, Bankberater

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