Darf eine Bank meinen Kontoeröffnungsantrag ablehnen?

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Ist die Bank verpflichtet, mir ein Konto einzurichten? In der Bundesrepublik Deutschland besteht bislang kein Anspruch auf Einrichtung eines Girokontos, selbst wenn dieses nur auf Guthabenbasis geführt werden soll. Ausnahme: Die Sparkassenverordnungen der neuen Bundesländer sowie Bayerns, Nordrhein-Westfalens und von Rheinland Pfalz sehen eine Verpflichtung zur Führung von Girokonten vor. Die Verpflichtung gilt jedoch nicht, wenn die Kontoführung für die Sparkasse unzumutbar ist. Ferner haben die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen Verbände der Kreditwirtschaft im Juni 1995 im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung die Empfehlung ausgesprochen, grundsätzlich für jedermann auf dessen Wunsch ein Girokonto gegebenenfalls nur auf Guthabenbasis ohne Schecks zu führen ("Jedermann-Konto"). Aber auch hier gilt: Sollte die Führung des Kontos für die Bank unzumutbar sein, darf sie die Eröffnung ablehnen. Sollte einem Kunden die Eröffnung eines "Jedermann-Kontos" nach seiner Auffassung zu Unrecht verwehrt werden, kann er sich an die Beschwerdestelle des jeweiligen Bankenverbandes wenden. Auch die Verbraucherzentralen und Schuldnerberatungsstellen bieten ihre Unterstützung an. Sie können sich auch an die BaFin wenden. http://www.bankazubi.info/giro.htm#p4

Grundsätzlich hat jede Bank die Freiheit Geschäfte mit dem abzuschliessen, mit dem sie Geschäfte machen wollen.

Allerdings haben sich die Banken verpflichtet (Selbstverpflichtung) jedem einGuthabenkonto einzurichten. Allerdings halten sich nicht alle dran.

BEi Sparkassen, bei der Postbank und bei den Volksbanken klappt es eigentlich immer.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Eine rechtliche Verpflichtung gibt es nicht, Banken und auch Sparkassen sind ja schließlich Unternehmen, aber die besten Chancen wird man wohl bei der Sparkasse haben.