Darf eine Bankangestellte einen P-Kontobetrrag an einen Gläubiger überweisen ohne die einverständnis

3 Antworten

Was ist denn ein P-Kontenbetrag? Lag eine Pfändung vor? Wie hoch war das Guthaben, wie hoch der entnommene Betrag? Wie hoch waren im fraglichen Monat die Kontoumsätze im Eingangsbereich? Alles Details die Du uns nicht mitteilst, die aber zwingend für die Bewertung gewußt werden müßten.

Daher meine Antwort: Keine Ahnung.

Müsste man einen Kontoinhaber immer erst nach seiner Einwilligung zum Pfänden fragen, gäbe es mit Sicherheit nur noch Gläubiger die in die Röhre schauen.

Wenn der Gläubiger einen gültigen Pfändungs- und Vollstreckungsauftrag zur Kontopfändung bei der Bank geltend macht, darf die Bank den geforderten Betrag, unter Beachtung des auf dem P-Konto garantierten Pfändungsfreibetrages (derzeit mindestens 1049,99 €) an den Gläubiger auszahlen.

Dazu braucht sie nicht das Einverständnis des Kontoinhabers. Die Bank ist verpflichtet den Pfändungsfreibetrag übersteigenden Betrag bis zur Höhe der Gläubigerforderung auszuzahlen.

Wieviel pfändungsftrei ist erfährst Du hier: http://www.schuldnerhilfe-direkt.de/die-neue-pfaendungstabelle-ab-01-07-2013/

Beispiel: Auf deinem P-Konto liegen 2000 €. Der Gläubiger fordert per Pfändungsverfügung 1000 €. Dann zahlt die Bank an den Gläubiger - ohne zwingende Rücksprache mit Dir - an den Gläubiger 668,47 € aus. Der verbleibende Restbetrag wird dem Gläubiger im Folgemonat - sofern dein Konto entsprechende Deckung aufweist - überwiesen.

In der Regel informiert dich die Bank nach der Transaktion darüber, dass eine Pfändung vorliegt.