Sparkasse lässt einfach Abbuchungen zu

4 Antworten

Es hat nichts damit zu tun das ich das Geld geschenkt haben will.

Mir geht es darum ob die Bank einfach sagen kann "Gut, wir lassen das mal durchgehen" OBWOHL sie sehen das kein Eingang mehr auf dem Konto zu verzeichnen ist, das Konto zum Zeitpunkt X geschlossen ist etc. Weiterhin bestand grundsätzlich die Möglichkeit postalisch mit mir Kontakt aufzunehmen da meine "Ausweichadresse" bei der Bank hinterlegt war.

Wie gesagt es geht mir hier nicht um ein Geschenk o.ä. sondern lediglich darum ob es "richtig" von der Bank ist ohne vorherige Absprache oder Rücksprache mit einem Kunden, das Konto immer und immer wieder zu belasten, da meine Erfahrung ist: Ist das Konto nicht gedeckt und ist kein Dispo drauf verzeichnet dann lässt man auch keine Abbuchung zu da das Risiko für die Bank ja eh groß ist bei sowas.

Meckerst Du auch, wenn Dir Dein Eismann statt zwei Kugeln plötzlich drei zum gleichen Preis gibt? Sei doch froh, daß die Bank mangels Deckung trotzdem abgebucht hat. Gleich das Konto aus und das wars. Mehr gibt es nicht zu tun.

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@althaus

Also, so trivial-lapidar ist das aber auch nicht zu beantworten, es geht hier nicht um 3 Kugeln Eis. Was ist, wenn eine unlegitimierte oder bestrittene Forderung abgebucht wird und der ehemalige Kontoinhaber erfährt davon gar nichts, denn er kann sein Konto ja nicht mehr kontrollieren, und das obwohl er der Bank seine Kontaktdaten hinterlassen hat... kann also nichtmal fristgerecht Widerspruch einlegen gegen eine Forderung? Und Auslandsaufenthalte sind ja heute nichts Aussergewöhnliches, auch Krankheit wäre möglich. 750 € sind ja schon ganz schön viel und es könnte durchaus noch schlimmer kommen, die Frage ist wo die Bank das Limit setzt. – Ich denke, dann wäre die alte Bank durchaus in der Haftung, falls es in der Konsequenz u.Umständen erheblichen Ärger gäbe. Korrekt ist das so nicht. Meine ehemalige Bank wollte bei Kündigung die neue Bankverbindung wissen um evtl. Abbuchungen an diese weiterzuleiten, denn das neue aktive Konto kann und soll der Inhaber ja regelmässig kontrollieren. – Ich finde, es wäre eher eine Kulanz des Fragestellers, das seiner alten Bank so 'durchgehen' zu lassen, falls nichts schiefgelaufen ist. Er könnte weitere Überweisungen auch sicher schriftlich untersagen, was ich empfehlen würde. Ist also wohl keine Frage an Eisverkäufer oder Banker sondern eher an Juristen?

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Die Bank hat nicht auf eigenes Risiko gehandelt, sondern es sind auch auf geschlossenen Girokonten noch (in Abhängigkeit von der Bank) bis zum nächsten Monats- oder Quartalsende Buchungen möglich.

Wenn es sich um Lastschriften handelt, hat die Bank sogar sehr freundlich gehandelt, denn sie hätte diese ja einfach zurückgehen lassen können. Das hätte Dir zwar weitere Kosten und Mühen verursacht - aber Du hättest auf diese Weise gelernt, daß man vor allem Lastschriftgläubiger über neue Kontoverbindungen vor Schließung eines Kontos informieren sollte.

Also: die EUR 790 sind auf jeden Fall zu zahlen, d.h. Du gleichst den Saldo am besten aus. Ansonsten wird die Bank die Lastschriften zurückgehen lassen und die Sache idealerweise einschlafen lassen. Die Gläubiger werden Dir dann aber alle nette Briefe schreiben, daß das kein Gebaren ist und nun noch Mahngebühren bzw. Rücklastschriftgebühren veranschlagt werden. Außerdem wird der eine oder andere Gläubiger vielleicht Dein Rating ändern und Dich als unzuverlässigen Zahler einstufen.

Was ist da wohl das kleinere Übel?

Wo ist eigentlich das Problem?

Gleiche das alte Konto mit dem Guthaben auf deinem neuen Konto aus (denn die fälligen Abbuchungen wären ja so oder so fällig gewesen) - und gut ist.

Das die Bank "eigenmächtig" dein altes Konto ins Minus laufen lies ist doch in erster Linie deinem Versäumnis zuzuschreiben, die Abbucher von der geänderten Kontoverbindung in Kenntnis zu setzen.

Rückbuchungen, bzw. Nichteinlösen der Lastschrift hätte definiv mehr Kosten (und sicherlich auch Ärger mit den Abbuchern) zur Folge gehabt.

Ach ja, bevor ich´s vergesse: Teile nun deinen Abbuchern die geänderte Kontoverbindung mit - sonst hast Du übermorgen den selben Ärger gleich noch Mal an der Backe ...;-)

Üblicherweise erteilt man der neuen Bank den Auftrag u.a. alle Daueraufträge zu ändern. Die Frage, ob der Saldo von 790,- Euro beglichen werden muss, sollte sich eigentlich nicht stellen. Die negativen Konsequenzen sind dieser Betrag garantiert nicht wert. Zudem kann die Bank auch nach Wochen ihrerseits eine Rückbuchung vornehmen. *** Sofern du mit einer Abbuchung nicht einverstanden bist, kannst du sie ebenso stornieren.