Kontoüberziehung durch unterschiedliche Wertstellungsfristen!?

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Zunächst mal: welche Bank ist das?

Es werden normalerweise für Käufe und Verkäufe von Papieren die gleichen Wertstellungsregeln angewandt, die sich nach dem Settlement über die Clearingstelle richten. Dies ist für Aktien, Anleihen, Zertifikate, Derivate t+2 (Clearstream, Verwahrstelle in Deutschland). Hast Du ausländische Papiere, die eine ausländische Verwahrstelle haben, dann werden diese ggf. später erst abgerechnet.

Bei Fonds werden Käufe und Verkäufe t+2 wertgestellt, da noch auf steuerliche Daten zu warten ist. Die Fonds weisen in ihren Verkaufsprospekten jeweils aus, wie verfahren wird.

Bei Verkäufen gibt es Banken (wie beispielsweise die FFB), die hier noch einen Tag länger brauchen als bei Käufen. Zu zahlende Beträge für Käufe werden also beispielsweise t+2 vom Konto abgebucht, während Erlöse für den gleichen Fonds t+3 erst auf dem Referenzkonto sind. Bei Banken, die integriert Banking und Brokerage anbieten, ist mir jedoch eine solche Vorgehensweise nicht bekannt.

Die Nutzung der Buying Power (schwebende Erlöse aus Verkäufen) ist eine übliche Vorgehensweise, um zwischen Transaktion und Wertstellung bereits über Erlöse zu verfügen und neue Wertpapiere zu kaufen.

Die wesentliche Frage ist also für Deine Bank: warum werden manche Transaktionen t+0 abgerechnet, während andere t+1 oder t+2 abgerechnet werden. An Clearstream kann es nicht liegen.

Danke. Es geht um die Postbank. Dann ist also im Fall 2 (wie ich mir dachte) die Wertstellungsfrist bei den Verkäufen normal und die große Frage ist, warum Käufe "zu" schnell wertgestellt werden.

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@Gast8

Genau. Die Clearing-Usancen sind nämlich zwei Tage. Ich vermute, daß die Postbank einfach einen Tag vor Fälligkeit den Betrag schon "einzieht", um sicherzustellen, daß der Betrag am Folgetag verrechnet wird. Das ist frech!

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Schreibst Du uns aus Deutschland? Ich mag es nämlich kaum glauben, dass es noch immer Banken geben soll, die Zahlungseingänge erst Tage später wertstellen. Das Gesetz ist dazu nämlich ganz eindeutig:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675t.html

Bei Wertpapieren ist natürlich der Abrechnungstag zu beachten. Das muß dem Kunden aber klar gemacht werden.

Konfrontiere Deine Bank doch mal mit genannter Bestimmng und erbitte Stellungnahme.

Danke für das "Material" zu Fall 1!

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Das ist eigentlich eine ganz gewöhnliche Vorgehensweise.

Wertpapiergeschäfte werden normalerweise zwei Tage nach Ausführung wertgestellt. Bei Aktien, Zertifikaten und sonstigen Derivaten wird normalerweise von der Bank unmittelbar gebucht, bei Fonds kann die Buchung erst nach Bereitstellung der steuerlichen Daten gebucht werden. Daher ist ein Aktienkauf sofort auf dem Konto sichtbar, während ein Fondsverkauf erst zwei Tage später erscheint (oder aber auch früher). Manche Fonds haben Forward-Pricing oder andere Usancen für die Wertstellung (z.B. t+3), so daß die Buchungen ggf. erst später stattfinden.

Wenn Du eine Buchung siehst, dann ist diese nicht notwendigerweise wertgestellt. Du kannst jedoch über diesen Betrag ggf. verfügen. Da dieser bei einer Überweisung oder Geldautomatabhebung jedoch sofort verfügt wird, fallen bis zur Wertstellung Zinsen an.

Wenn zwei Wertpapiertransaktionen sich überlappen, ist auf deren Wertstellungsfrist zu achten. Wird eine zuerst wertgestellt, dann die andere, kann es natürlich zu Überziehungszinsen kommen. In der Regel werden jedoch Wertpapiergeschäfte mind. zwei Tage später wertgestellt, d.h. bei Wertpapierkäufen und -verkäufen sollte das nicht ein Problem darstellen. Den Fall zwei solltest Du also nochmals konkretisieren.

Fall 2 kam im letzten Quartal zweimal vor. Einmal habe ich Anleihen verkauft und die neugekauften Papiere waren auch wieder Anleihen. Hier war nach dem Verkauf zunächst nur der Erlös ohne Stückzinsen verfügbar, und nur zu diesem Preis habe ich auch neue Papiere gekauft. Die Wertstellung des Verkaufs erfolgte laut Kontoauszug zwei Tage nach der Ausführung, die Wertstellung des folgenden Kaufs dagegen am selben Tag.

Im anderen Fall habe ich Aktien verkauft und am selben Tag auch wieder gekauft - auch hier erfolgte die Wertstellung des Verkaufs zwei Tage danach, die Wertstellung des darauf folgenden Kaufs dagegen sofort.

Falls das von Bedeutung ist: In beiden Fällen waren es "normale" und liquide Papiere und keine, wo gerade ein Insolvenzverfahren, irgendwelche Änderungen, Tauschaktionen usw. laufen.

Ich habe noch bei einer anderen Bank ein Depot - dort passiert so etwas nie und dort wurde ich aufgeklärt, dass ich zwar nicht gleich nach dem Verkauf das Geld abziehen kann, sondern erst nach der i.d.R. nach 2 Tagen erfolgenden Wertstellung, dass ich aber sofort gleichartige Wertpapiere wieder kaufen kann, weil die Verzögerung der Wertstellung von Verkauf und Kauf in diesem Fall die gleiche ist. Aber die Bank, bei der es die Probleme gibt, bleibt einfach hartnäckig dabei, das sei bei ihnen so und sei so in Ordnung.

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