Wie kann ich meine Wohnung untervermieten, damit es von dem Eigentümer nicht verbieten werden darf?

Ich erinnere mich, das schon gelesen zu haben, dass es von dem Eigentümer nicht strikt vermieten werden, auch wenn es im Vertrag steht, nur unter ganz besonderen Umständen einen Verbot rechtlich auch wirksam.

Ich muss den Eigentümer natürlich informieren das weiß ich.

Meine persönliche Situation ist das Folgende:

Mein befristeter Vertrag endet mit 31.12.2023, ich habe keine andere Wohnung in Deutschland, und auch alle private Bindungen habe ich hier nicht, alle noch lebende Familienmitglieder/Bekannte leben in Ungarn, wovon ich auch herkomme, in Ungarn habe ich 2 Eigentumwohnung die ich renovieren möchte, also ich mindestens 3-6Monate dort leben möchte, um dieses Aufgaben zu erledigen, inzwischen laufen noch Bewerbungen von mir mit fühestens Eintrittszeitpunkt von März sowohl in Deutschland als auch in Österreich, die Sache macht noch kompliziert die 2 Kfz die auf meinen Namen gemeldet sind, also bis es nicht geklärt ist wie es für mich ab 03/2024 weitergeht wollte ich erstmal die Wohnung behalten und untermieten(für den gleichen Preis).

Wenn es irgendwie nicht möglich wäre, dann würde ich die Wohnung mit 01.10.23 zum 31.12.23 kündigen, und mich vom BRD abmelden.

Bitte um Hilfen, Hinweise, Rat, Vielen Dank!

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Betreutes wohnen Mietrecht GTHG?

Habe einen Mitbewohner mit Schizophrenie er ist vor 4 Monaten eingezogen. Hat seine Tabletten abgesetzt und und hat sein Zimmer verwahrlosten lassen essen anbrennen lassen wegen Laute Musik Polizeieinsatz(1. Mal abgeauchen dich in seinen Zimmer eingeschlossen 2. Mal abgehauen weil er Post Zuhause vermutete.

Habe mit ihn auch DVD in Wohnzimmer geschaut dabei hat er sich auffällig oft in die Hose gefasst ist dann aufgestanden und im Zimmer herum gelaufen und hat sich sehr Lage in die Hose gefasst als wenn er sich befriedigt und dann ist er zu mir auf dem Sofa immer näher gekommen und meine mein t hirt wäre wunderschön und berührte mich mehrmals. Ich konnte in dem Moment nicht nein sagen, habe dann als er wieder aufgestanden ist die DVD vor vorgespult dann hat er gesagt der Film war langweil ind ist dann in sein zimmer

Meine sorge ist jetzt das er wieder zurück kommt nach seinen Klinik Aufenthalt. Eine Abmahnung von der Vermietung hat er schon. Könnte ich was machen das er nicht wieder kommt vielleicht Anzeige sexuelle Belästigung wie ich beim DVD schauen beschrieben habe oder irgend was anderes bin auch seit dem er hier wohnt wegen zu hohem Blutdruck in Behandlung und kann Hund fressen zur Zeit nicht mehr als Alltagsbegleiter arbeiten.

Die Polizei hat sein Zimmer auch versiegelt nach dem er aus der Klinik abgehauen ist weil sie sein Zimmer aufbrechen musten so sah es aus bevor die Polizei das Zimmer aufgebrochen wurde er hatte verlassen mit weit offener Tür und hier ein paar Bilder

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Mietrecht, Psychologie
Feuchter Raum, aber Vermieterin lässt auf sich warten. Was können wir tun?

Wir sind am 01.04.2023 in das jetzige Haus gezogen. Vorab wurde besprochen, dass ein kleines Nebenzimmer Schwierigkeiten mit Feuchtigkeit hat. Dieses sollte allerdings daran liegen, dass die Wand von Außen offen sei und sich darum gekümmert wird sobald das Wetter stabil ist. Auch andere Außenwände zum Garten müssten zum Teil noch verputzt werden nach Fenstereinbauten. Gesagt wurde die Sachen werden schnellstmöglich erledigt.

Mitte Juni habe ich kontakt zur Vermieterin aufgenommen, weil sich mittleerweile schon schwarze Flecken an verschiedenen Stellen, des feuchten Raumes gebildet haben. Und weil sich im Wohnzimmer mittig der Wand ein unschöner Riss gebildet hat. Daraufhin wurden diese Flecken einmal von innen behandelt, wir bekamen einen kleinen Heizlüfter den wir vor die Flecken stellen sollen, der Riss wurde sich angesehen und sollte zeitgleich mit den Arbeiten die draußen anliegen mit einen Gewebe Überspachtelt werden.

Mitte Juli wurde dann nach angaben der Vermieterin die Außenwand wodurch die Feuchtigkeit entstanden sein soll behandelt und die Arbeiten daran sollen vollständig erledigt sein. Die restlichen Arbeiten draußen wurden dabei nicht mitgemacht.

Seid August löst sich nun der Bodenbelag in dem Nebenzimmer mitten im Raum ab und diese Woche habe ich nun auch noch eine neue feuchte Stelle an der gegenüberliegenden Wand entdeckt.

So langsam geht meine Geduld zu Ende. Diese Nebenzimmer grenzt an das Kinderzimmer meiner Kinder, wir zahlen viel Geld für die Miete hier und können diesen Raum einfach nicht nutzen. Der Riss im Wohnzimmer ist auch nicht unser Verschulden und stört einfach. Das komplette Wohnzimmer muss schließlich renoviert werden. Mit bisschen bei Streichen ist nun mal nach so einen langen Zeitraum nicht mehr. Die restlichen Arbeiten draußen lassen auch immer noch auf sich warten. Ich möchte einfach nun auch mal ankommen, nicht täglich die restlichen Arbeiten sehen, einen Stromfressenden Heizlüfter laufen lassen und mich über einen feuchten Raum ärgern.

Kann mir jemand sagen, was wir tun können?

Ich überlege ob wir uns einem Mieterverein anschließen. Bin mir da aber unsicher ob so etwas wirklich seriös ist. Ich möchte gerne wissen ob das so rechtens ist, oder was wir für Möglichkeiten haben, darauf zu reagieren. Wir mussten den Mietvertrag für 2 Jahre zustimmen und danach erhöht sich die Miete dann Jahr zu Jahr gestaffelt.

Vielen Dank schonmal im Voraus.

Kündigungsfrist, Mietrecht, schimmel, vermieter
Mitbewohnerin ist vor Ablauf der gesetzlichen Frist ausgezogen. Das leere Zimmer haben zur Abstellung von 2 Wäscheständern genutzt. MW verlangt Miete zurück?

Hallo zusammen!

Ich hoffe ich bin hier nicht völlig falsch und ihr könnt mir in Sachen Mietrecht weiterhelfen.

In unserer WG (4 Leute / eine davon Hauptmieterin, die anderen Untermieter) hat unsere Mitbewohnerin gekündigt (3 Monate Frist) und ist noch am selben Wochenende ausgezogen. Das Zimmer stand nun also für 3 Monate leer. In dieser Zeit haben wir das Zimmer genutzt um Wäscheständer (und für eine Woche zwei saubere Fahrräder) abzustellen. Außerdem haben wir der Nachmieterin angeboten, schon 3 Tage vor Beginn ihres Mietvertrages einen Schrank und einen Schreibtisch im Zimmer abzustellen, damit zum eigentlichen Einzug nicht mehr so viel hin und her getragen werden muss. (Dafür haben wir kein Geld bekommen.) Das Mietverhältnis hat wie gesagt erst im nächsten Monat begonnen und der offizielle Einzug (auch mit den restlichen Möbeln) hat sogar noch gar nicht stattgefunden.

Die alte Mitbewohnerin hatte bis zum Ende ihrer Mietzeit ihren Hausschlüssel und konnte jederzeit kommen und gehen, was sie auch getan hat um hin und wieder Post abzuholen. Weiterhin gab es zum Ende des Mietverhältnisses keine Übergabe des Zimmers, die Mitbewohnerin hat lediglich den Schlüssel in die Wohnung gelegt als niemand da war.

2 Wochen nach Beendigung des Mietverhältnisses haben wir einen Brief von der alten Mitbewohnerin bekommen und sie will die Mietkosten für 1,5 Monate erstattet bekommen (da wir das Zimmer ja seit mindestens 1,5 Monaten ungefragt anderweitig genutzt hätten, was sie laut eigenen Angaben beim Abholen der Post bemerkt hat). Hierbei bezieht sie sich auf §536 Absatz 1 BGB und §537 Absatz 2 BGB.

Wir sind uns relativ sicher, dass §536 Abs. 1 keine Anwendung findet, da sie als Mieterin nie den "Mangel" bei der Hauptmieterin angezeigt hat und wir damit den Mangel nicht beseitigen konnten (§536c Abs. 2).

Wir sind uns allerdings nicht sicher, ob die Zwischenlagerung von ein paar Möbeln als vollständige "Überlassung des Gebrauchs an einen Dritten" (§537 Abs. 2) zählt. Wenn die alte Mitbewohnerin doch noch die genannten 3 Tage lang das Zimmer nutzen hätte wollen, hätten wir ja jederzeit den Tisch und den Schrank in unseren Zimmern unterbringen können.

Deswegen lange Rede kurzer Sinn: Sind die Vorderrungen der alten Mitbewohnerin nach Rückzahlung der Miete rechtens?

Miete, Mietrecht
2 Monate ohne Warmwasser, vorzeitige Kündigung des Mietvertrags, Kaution?

Hallo liebe Helfende.

Seit 2 Monaten haben wir durchgehend in unserer Mietwohnung kein Warmwasser.

Trotz mehrmaliger Aufforderung hat sich der Vermieter nicht drum gekümmert. Wir haben ihm sicher 10x geschrieben und angerufen. Als wir in die Wohnung damals eingezogen sind hatten wir einen E-Boiler, dieser musste aber (Auftrag von Hausverwaltung) wegen fehlendem Kanal für das Dehnungswasser, vor einigen Monaten abmontiert werden. Für eine Therme war der Vermieter zu geizig. Deshalb hat er unsere Wohnung an die Therme der Nachbarswohnung (ebenso in seinem Besitzt) angeschlossen und meinte wir sollten uns dann die Kosten mit dem Nachbar aufteilen. Seitdem abmontieren und umschließen hatten wir immer wieder Probleme mit dem Warmwasser. Mittlerweile haben wir seit 2 Monaten kein Warmwasser. Nach 1 Monat ohne Warmwasser und vielen Aufforderungen dies zu beheben, haben wir dem Vermieter über Whatsapp geschrieben, dass wir mit Ende des nächsten Monats ausziehen und den Mietvertrag kündigen, da dieser Zustand unzumutbar ist. Dies hat er auch zur Kenntnis genommen. (Bzw. mit „zur Kenntnis genommen“ geantwortet.) Am 30.07.2023 folgte die Schlüsselrückgabe sowie Wohnungsübergabe. Nun weigert der Vermieter sich die Kaution zurückzugeben.

Zuerst meinte der Vermieter wir müssten noch die Gaskosten bei dem Nachbar begleichen, danach würden wir die Kaution zurückbekommen. Wir suchten das Gespräch mit dem Nachbar und der wiederum erzählte uns, er hat gar keine Rechnungen, weil er nie ein Gas angemeldet hat und selber noch nie etwas für das Gas bezahlt hat. Dies erklärten wir auch dem Vermieter so. Jetzt nach der Wohnungsübergabe und Schlüsselübergabe meint der Vermieter wir müssten zuerst ordentlich kündigen (schriftlich und unter Einhaltung der 3 monatigen Kündigungsfrist) erst dann könnten wir wieder eine erneute Wohnungsübergabe machen, um die Kaution zurückzubekommen.

Er hat die Schlüssel schon zurückgenommen, die Wohnung ist leer und nun soll ich trotzdem noch 3 Monate bezahlen?

Was würdet ihr denn an meiner Stelle tun?

Details zum Mietvertrag:

Befristet (3 Jahre), waren jetzt aber schon 2 Jahre dort

Danke im Voraus!

Kaution, Miete, Mietrecht, Vermieten

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