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Straße alleine reinigen im Mietshaus?

Hallo zusammen,

Folgende Situation:

Wir wohnen in einem Mietshaus mit drei Parteien. Im Erdgeschoss wohnt eine ältere Dame die Eigentümerin der Erdgeschosswohnung und der Dachgeschosswohnung ist. Wir wohnen im ersten Stock (anderer Vermieter) und im Dachgeschoss ein junges tschechisches Pärchen.

Laut Mietvertrag sind wir dazu verpflichtet die Straße zu reinigen und beim Einzug wurde uns vom Vermieter gesagt, dass wir diese Arbeit mit dem Pärchen in der DG teilen würden.

De facto ist es nun so, dass ich das andere Paar nie beim Straße reinigen sehe, die Dame aus dem EG uns aber ständig darauf hinweist, dass wir laut Hausordnung die Straße reinigen müssen.

Da es sich hierbei um ein sehr langes Stück handelt (das Grundstück liegt an einer Straßenecke, somit sind zwei Gehwege zu reinigen) sammelt sich auch immer eine große Menge Unkraut in den Rinnsteinen, daher reden wir hier auch von einem relativ großen Reinigungsaufwand.

Ist es rechtens, die Reinigung nur einer Mietpartei im Haus aufzuzwingen? Ich bin mir sicher (weiß es aber natürlich nicht zu 100%), dass die anderen Mieter auch dazu verpflichtet sind die Straße zu reinigen, die Dame aus dem EG es dem Pärchen aus der DG aber aufgrund der Sprachbarriere (die Mieter in der DG sprechen praktisch kein Deutsch) nicht klar machen kann und daher versucht die Arbeit auf uns abzuwälzen. Ich habe kein Problem damit, dass die ältere Dame nicht mehr bei der Straßenreinigung hilft, sehe es aber auch nicht ein die ganze Arbeit zu machen wenn ein junges, fittes Paar mit im Haus wohnt (die im Gegensatz uns auch noch keinen Nachwuchs haben).

Bevor ich nun aber auf Konfrontationskurs gehe, wüsste ich eben gerne ob es von nur einer Mietpartei verlangt werden kann die Straße zu reinigen, während die anderen beiden Parteien nichts tun?

Danke und Vg

Mietrecht, Recht

Was tun bei Wasserschaden während Corona-Pandemie?

Vor ca. 3 Wochen gab es ein Wasserschaden. Es regnete von der Küchendecke sowie von der Toilettendecke herunter. Der Wasserschaden wurde der Hausverwaltung gemeldet. Hausklempner kam vorbei und vermutete der Schaden käme von einem verstopften Abflussrohr von der Wohnung oberhalb und wolle dies der Hausverwaltung mitteilen. Da die Hausverwaltung sich nicht zurückmeldete, rief mein Vater bei der Hausverwaltung an, da sich nun auch Schimmel im WC und in der Küche bildete.

Die Hausverwaltung äusserte, man müsse halt gut durchlüften und die Feuchtigkeit erst austrocknen muss und das zur Zeit kein Handwerker in eine Wohnung geht wegen der Corona Pandemie, zumal meine Eltern nicht mehr die jüngsten sind und zur Risikogruppe gehören.

Ich habe den Schimmel versucht zu beseitigen, da soweit ich weiss schwarzer Schimmel sehr stark gesundheitsschädigend ist und bevor dieser sich stärker ausbreiten kann und noch mehr Schaden zufügt. Nun, hatte sich jetzt nochmal an ein paar Stellen neuer Schimmel gebildet, welchen ich wieder beseitigt habe. Es ist eine Altbauwohnung mit sehr hohen Decken!

Daraufhin habe ich der Hausverwaltung Fotos vom Wasserschaden per SMS geschickt und um eine schnellstmöglichste Behebung gebeten.

Die Hausverwaltung verharrt, dass durch die Corona Pandemie es nicht möglich ist einen Handwerker zu schicken und eben der Wasserschaden erstmal trocknen muss und Sie sich freuen würde, wenn ich meinem Vater dies näher bringen könnte.

Ich verstehe, dass die heutige Lage durch die Pandemie eine Herausforderung ist, meine Eltern nicht mehr die jüngsten sind, aber mein gesunder Menschenverstand findet es nicht nur sehr unhöflich sondern ehrlich gesagt grob fahrlässig von der Hausverwaltung wie Sie mit langjährigen und älteren Mietern umgeht, schließlich geht es um ein Wasserschaden mit Schimmelbildung in Zeiten einer Pandemie.

Ist das wirklich in Ordnung so in Deutschland?

Mietrecht, Wasserschaden

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