Lärm von Nachbar der nicht offiziell da wohnt…?

Hi,

seit ich in ein (sehr hellhöriges) Mietshaus gezogen bin, gibt es Probleme mit 1 Nachbarn 1 Stock über mir. Das zeigt sich in Möbel rücken, Gewichte fallen lassen o.ä., Zimmertüren und Fenster zuknallen, Besen am Balkongeländer ausklopfen…-das alles meist zu Unzeiten wie frühs um 6 h und oder nach 22 h.
Ich habe anfangs freundlich probiert, Likör vorbeigebracht und insgesamt 3 mal angesprochen: der Mann ist uneinsichtig und aggressiv. Außer mir wohnt schon länger niemand anders mehr im EG, d.h. Ich bekomme alles ab. Die HV stellt sich queer!! Obwohl ich seit Einzug ein Protokoll geführt habe (mit Unterschriften von 2 Nachbarn als noch welche im EG mit mir da wohnten) und mich schon mehrfach beschwert habe, möchten sie keine Info an den Vermieter der Wohnung weitergeben.
Die Polizei ist auch so ne Sache…sagen zum Ordnungsamt gehen und die wiederum verweisen aufs Mietrecht🙈

Jedenfalls ist der Mann im Sommer ausgezogen - für 3 Monate!!! Es ist zwar ein anderer Nachmieter offiziell der neue Mieter, de facto ist der nur ab und zu da und lässt den „alten“ Nachbarn dort weiter wohnen und lärmen :-/ Auch das interessiert die HV nicht, dass da ja wohnt der eigentlich gar nicht da wohnt!!! Die behandeln mich sogar nun als Problem-Mieter.

Kann man da gar nix machen? Ist die HV einfach nur „faul“ oder gibt es keine Handhabe?

Danke schonmal!!

Mietrecht, Nachbarn, Lärmbelästigung
Kündigung trotz Mindestmietdauer aufgrund Jobwechsel?

Wir haben eine Mindestmietdauer von 3 1/2 Jahren (Mietstart 01.02.2021, Wohnort Darmstadt). (Wortlaut: Befristeter Kündigungsausschluss. Mieter und Vermieter verzichten wechselseitig für die Dauer des Mietverhältnisses bis zum 30.09.2024 (nicht länger als 4 Jahre seit Mietvertragsabschluss) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Die ordentliche Kündigung ist daher erstmals zu dem vorgenannten Datum mit gesetzlicher Frist zulässig. Von dem beidseitigen Verzicht bleibt das Recht beider Mietvertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung und fristlosen Kündigung unberührt.

Mein Freund und ich haben ab dem 01.01.2023 jeweils einen neuen Job. Ich in München und er in Wiesbaden (Die jetzige Wohnung ist in Darmstadt). Wir wurden beide nicht gekündigt, sondern haben freiwillig neue Jobs gesucht (große Stressbelastung, schlechte wirtschaftliche Lage). Zudem wurde die Miete der Wohnung dieses Jahr um 7% erhöht.

Der Vermieter erlaubt es einen Nachmieter zu suchen, hat aber nochmals die Miete erhöht und erzählt, dass seine Wohnungen in diesem Preissegment teilweise über ein halbes Jahr leer standen (Miete jetzt: ca. 2.400 Euro).

Können wir eine außergewöhnliche Kündigung aus wichtigen Gründen gemäß §§ 543 und 569 BGB vornehmen? Falls ja wie würde man hier vorgehen (Anwalt, Mieterschutzbund?)

Vielen Dank für Ihre Hilfe 😊

Miete, Mieter, Mietrecht, Mietvertrag
Mietrecht - Sicherheitsmangel beim Zugang zum Haus und Verletzungsgefahr - was tun/ Schreiben an Vermieter?

Hallo,

meine Mutter wohnt in einem 2-Familienhaus zur Miete, der Vermieter wohnt in der oberen Etage, sie im Erdgeschoss. Der Vermieter hatte nun die Idee, ein Vordach vor der Haustür anzubringen. Er begann vor 4 Wochen an einem Wochenende eine "Grube" direkt vor der Haustür auszugraben (siehe Fotos), um dann die Pfeiler für das Vordach dort einzubetonieren. Jedoch hat er dies bis heute nicht beendet.

Über diese Grube legte er provisorisch eine schmale Brücke aus Paletten und einem Holzbrett. Darüber zu laufen ist selbst für mich als gesunder Mensch recht wackelig, zumal durch den Schnee / Eis jetzt dieses Brett auch noch rutschig ist. Meine Mutter war die 4 Wochen im Krankenhaus, ist seit 4 Tagen zuhause, geht an Krücken und kann ohne meine Hilfe nicht über dieses Brett laufen, also das Haus nicht verlassen.

Es gibt weder eine Art Geländer zum festhalten, noch richtige Außenbeleuchtung.

Ich fahre deswegen fast täglich 20 km zu ihr um ihr zu helfen, aus dem Haus zu kommen wenn sie zum Arzt muss oder warum auch immer das Haus verlassen muss, ohne, dass ich sie halte, kann sie nicht darüber laufen.

Meine Fragen - was können wir tun? Wie können wir ein Schreiben an den Vermieter verfassen damit er die Sache wenigstens bezüglich der Verletzungsgefahr absichert?

Problem Nr. 2: Das Wasser in Küche & Bad braucht auch ewig bis es mal warm wird, weswegen auch einiges an Wasser ungenutzt verschwendet wird während man auf Warmwasser wartet, in der Küche kann man das zum Abwaschen mit dem Wasserkocher regeln, aber im Bad ist das nicht so toll.

(Anmerkung: Der Hausbesitzer ist auch recht cholerisch, weswegen meine Mutter sich nicht traut, ihn anzusprechen)

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Mieter, Mietrecht

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