2 Monate Doppelmiete zahlen?

Hallo,
also ich versuche es kurz zu halten. Zum 01.05.23 wohne ich mit meinem Freund in einer neuen Wohnung unsere alte Wohnung läuft aber noch bis zum 30.06.23, wir haben also unsere Vermieterin gefragt ob wir uns um einen Nachmieter bemühen dürfen damit wir keine doppelmieten zahlen müssen, wir haben es in der Kündigung unterschrieben zurückbekommen das wir uns um einen nachmieter kümmern dürfen sowie die Erlaubnis schriftlich per WhatsApp. Wir hatten also einen nachmieter der alle Kriterien erfüllt hat und die Wohnung auch genommen hätte, aber unsere jetzige Vermieterin meint jetzt das sie renovieren muss und deshalb nimmt sie den nachmieter nicht an und generell keine. Wir haben dann angefragt ob man dann zwecks der Renovierung da das ja deswegen nicht zu unseren Lasten fallen kann das Mietverhältnis trotzdem schon zum 30.05.23 enden kann aber darauf haben wir nur die Antwort bekommen, dass wir bis zum 30.06.23 weiter Miete zahlen sollen denn auch wenn Renovierungen laufen unsere Wohnung erst am 30.06.23 dran sein soll…ich weis jetzt nicht genau was ich tun soll…ist sie im Recht oder ich? Und wenn sie im Recht ist, kann ich dann sagen ,,ok aber dann nur Kaltmiete da wir warm ja nicht beanspruchen“? Ich bin da grade etwas verzweifelt und kenne mich halt echt nicht damit aus. Das wären halt sonst wenn ich nicht drum herum komme alles zusammen für 2 Monate je ich und mein Freund beide einzeln jeweils um die 1.050€ also dann wir beide zusammen 2.100€ was halt echt sehr teuer ist

vielen Dank schonmal vorab!

Miete, Mietrecht, umzug, Nachmieter
Darf die Hausverwaltung darauf bestehen, bei Zuzug des Lebenspartners diesen mit in den Mietvertrag aufzunehmen?

Hallo Community,

wir erleben gerade eine riesen DIskussion mit der Hausverwaltung - folgende Sachlage:

  • Meine Freundin hat eine eigene Wohnung
  • Nun haben wir uns entschlossen, zusammenzuziehen und haben bei der Hausverwaltung eine Wohnungsgeberbescheinigung beantrag, diese auch ohne Probleme bekommen
  • Ich habe mich ordnungsgemäss angemeldet
  • Wochen später möchte nun die Hausverwaltung von mir noch Lohnbescheinigungen und Schufa Auskunft - ok, habe ich kein Problem damit, aber nur unter der Voraussetzung, dass dies nicht dazu führt, in Ihren Mietvertrag (der meiner Lebensgefährtin) mit einzutragen - denn wir wollen das nicht, wozu auch, schliesslich hat sie die Wohnung ja auch ohne mich bekommen, hat selbst die Kaution bezahlt und verdient selber genug Geld um diese auch eigenständig tragen zu können (Das ich mich selbstredend finanziell an der Miete Ihr gegenüber beteilige, ist selbstredend - das ist aber ein Agreement zwischen Ihr und mir)
  • Nun, nachdem wir Ihnen die gewünschten Dokumente noch nachgereicht haben, bestehen sie auf einmal doch auf einen Eintrag als gemeinsamer Mietvertrag

Meines Wissens nach kann der Vermieter nicht darauf bestehen, er ist um Erlaubnis zu fragen und das haben wir gemacht, was er auch mit Ausstellung der Wohnungsgeberbescheinigung getan hat. Gibt es hier einen Expertenrat? Besten Dank & VG Alex

Hausverwaltung, Mietrecht, Mietvertrag
Mietvertrag, Nutzungsvertrag und Nebenkosten?

Hallo alle zusammen,

es geht um meine Wohnung, wo ich schon seit ca. 3-4 Monaten wohne. Bei dem Einzug hat der Vermieter mir keinen normalen Mietvertrag gegeben, sondern nach meiner Meinung einen komischen Nutzungsvertrag (anbei füge ich ein Foto hinzu). "Komisch", weil ich sowas noch nie gesehen habe *_*

Da ich leider nicht so viel Erfahrung mit der Vermietung habe, habe ich nicht sofort an die Wasser- und Nebenkostenabrechnung geschaut. Ich habe heute mit dem Vermieter telefoniert und ich habe gefragt, wie sieht es mit dem Wasser aus, dadurch dass ich sehr sparsam bin, nutze ich sehr, sehr wenig Wasser oder z.b. Strom (biem Strom letztes Jahr, habe ich z.b. nur 450 KwH verbraucht) und mit dem Wasser genau das gleiche, weil ich einfach nicht so viel benötige. Der Vermieter meinte, dass es "meine Sache" ist, wie viel Wasser ich nutze, am Ende wird den Betrag trotzdem pauschal abgerechnet und ich muss nur dann nachzahlen, wenn ich zu viel Wasser verbrauche und alles was unter der Pauschale ist, bleibt einfach so.

Ich habe gefragt, ob er mir komplette Aufteilung der Nebenkosten zukommen lassen kann und jeweils die Preise, weil ich es einfach komisch finde, dass ich nicht weiß, wie viel genau alles kostet und, wie genau alles abgerechnet wird. Daraufhin meinte er, dass bei ihm alles nur Pauschalbeträge sind und daher muss hier keine extra Aufteilung erfolgen.

Ich bitte um Hilfe und euere Erfahrung, ob es alles überhaupt gesetzlich richtig und erlaubt ist.

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Mietrecht, Mietvertrag, WOHNRECHT

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