Was darf die Hausverwaltung bei der Wohnungsübergabe verlangen, bzw. ist davon Gesetzeswidrig?

Hier die Vorgeschichte in Kurzform:

Massive Lärmbelästigung durch Mieter unter uns, seit deren Einzug.

Persönliche Konfrontationen, ruhige Gespräche, Abmahnung( en) seitens der Hausverwaltung...

Wir ziehen aus, weil es, vorsichtig ausgedrückt, dadurch" Unstimmigkeiten" mit der Hausverwaltung hervorgerufen hat, da ich Kritik ausgesprochen habe.

Nun kommt undadiert die Wohnungsübergabe, und die HV will , daß wir den professionell angebrachten, erlaubten, teuren Sichtschutz ( Loggia- Glas) nicht entfernen.Und das auch nur , weil ich es ansprach, man ja damit die Wohnung besser vermieten kann.Nach dieser Bemerkung meinerseits, überdachte Hr.XY seine zuvor geforderte Beseitigung des Sichtschutzes.

Sie , als Leser, erkennen meinen Hintergedanken?

Das Verhältnis zur HV ist angespannt.

Wir haben noch nicht gekündigt.

Hr.XY schrieb mir noch folgendes:" nach Kündigung folgt Bestätigung und Liste, wie die gemietete Wohnung zurückgestellt werden muß"

Aha.

Mietvertrag ist dann obsolet?

Meine Frage nun:

Ist alles, was er nach der Kündigung fordert rechtswirksam ?

Bzw. : Was kann das schon sein ?

Etwaige Abnutzungen muß er hinnehmen, es wird ausgemalt, Löcher verspachtelt...

2 Frage: erkennen Sie , liebe Leser, einen Ansatz von Schikane ? Eine Art Rachegelüste für das Kritisieren der HV?

3 Frage: vorweg, naiv bin ich nicht.

Ist eine Anwalts- "Vertretung" bei der Übergabe sinnvoll?

Bitte um Ihre geschätzte Meinung, freue mich über konstruktive Tips.

Vielen herzlichen Dank!

Mietrecht

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