Straße alleine reinigen im Mietshaus?

2 Antworten

Es gibt viele Mietverträge wo z.B. dem Mieter des Erdgeschosses die Reinigung der Straße, das Streuen und Schneeschippen im Winter, oder das Rausstellen der Mülltonnen auferlegt wird.

Nach all dem, was ich gelesen habe, ist so etwas unwirksam.

Dieser eine Mieter würde durch so eine Regelung benachteiligt.

Der Vermieter hat einen Plan aufzustellen, so dass jeder Mieter regelmäßig an die Reihe kommt.

Wenn du sicher gehen willst, frag beim Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht.

Diese beantworten rechtssicher auf diversen Internetseiten gegen einen Obulus die Frage.

Nach all dem, was ich gelesen habe, ist so etwas unwirksam.

Eine Quelle oder einen Beleg für diesen rechtsirrigen Unsinn? Selbstverständlich ist es aus Rechtsgrund Vertragsfreiheit gestattet, nicht nur Schönheitsreparaturen oder Kleinschäden, sondern ebenso Treppenhausreinigung, Hofkehrwoche, Winterdienst oder Gartenarbeit mietvertraglich wirksam auf den Mieter zu übertragen. Und sich als Vermieter im Haus selbst oder seine Mieter von diesen lästigen Pflichten zu entbinden :-O

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Ist es rechtens, die Reinigung nur einer Mietpartei im Haus aufzuzwingen?

Ja. Einen Mietvertrag mit dieser Verpflichtung habt ihr schliesslich unterschrieben. Die diesbzgl. Pflichten des DG-Pärchens geht euch hingegen nichts an.