Sonderkünding Untermietverhältnis möglich?

2 Antworten

Kein schriftlicher Vertrag, keine schriftlich vereinbarte Unterschrift. Du ziehst zum Monatsende aus. Da du keinen Vertrag hast, kannste auch nix kündigen

Heidi381 
Fragesteller
 23.05.2020, 18:28

Danke für deine Antwort, jgbobond682. Ich bin mir nur unsicher, weil ja ohne Vertrag doch eigentlich die gesetzlichen Bestimmungen greifen? Google sagt, dass das eben die 3 Monate sind

0
jgobond682  24.05.2020, 00:10
@Heidi381

Ich bin kein Jurist. Wenn du bei google entsprechende Urteile gefunden hast, wird das schon so sein.

0
imager761  24.05.2020, 06:23

Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Kein Mietvertrag möblierten Wohnraums, ordentliches Mietverhältnis, gesetzl. Kündigungsfrist :-O

0

Auch ohne Mietvertrag besteht ein Mietverhältnis. Für den Mieter gilt die ordentliche Kündigungsfrist des § 573c Abs.1 S.1 BGB, dass durch Kündigung, die dem Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zugeht, Mieteverhältnuis zum Ablauf des übernächsten Monats beendet.
Für die Anwendbarkeit des § 549 Abs.2 Nr. 2 BGB kommt es gerade nicht darauf an, ob der Wohnraum tatsächlich mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet worden ist, sondern, dass der Vermieter hierzu nach dem Mietvertrag verpflichtet ist. Und genau diese Verpflichtung ist ohne mietvertragliche Regelung nicht beweislich.
Und auf alte Regelungen kannst du dich selbstverständlich nicht berufen.

Bleibt dir nur, einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag hinzubekommen oder lieber aus "der Hölle" sofort auzuziehen und drei Mieten während der Kündigungsfrist zu zahlen als sie dort abzuwohnen.

G imager761