Trampolin und planschbecken?

1 Antwort

darf ich ein trampolin und ein planschbecken aufstellen. Mein Vermieter sagte er möchte es nicht. In meinen Mietvertrag steht Garten Nutzung Ist das rechtens.

Nein, soweit sie ein Haus mit Garten gemietet haben, ist auch ohne ausdrückliche Regelung im Mietvertrag die Nutzung des Gartens u.a. auch zu Erholungszwecken und bei Kindern auch zu Spielzwecken erlaubt.

Das Aufstellen von Spielgeräten (z.B. Schaukel, Klettergerüst, Trampolin oder Planschbecken) im Garten ist ohne entgegenstehende mietvertragliche Regelung als vertragsgemäße Nutzung anzusehen, jedenfalls dann, wenn das Spielgerät nicht fest mit dem Erdboden verbunden und ohne Beschädigung der Mietsache entfernbar ist.

Die Beseitigung könnte der Vermieter allenfalls auf Grundlage eines übereinstimmenden Verbots aus dem Mietvertrag verlagen oder nach § 1004 Abs.1 BGB, etwa beim Ruhestörung für die Nachbarn.

Allerdings müssten sie alles zurückbauen und eine Verschlechterung der Mietsache instandstzen, etwa Vermoosung oder Kahlstellen durch Neueeinsaat beseitigen, wenn sie ausziehen.