Mietrecht – die besten Beiträge

Mündliches Interesse?

Hallo!

Ich habe vor kurzem ein Appartement angeschaut. Der Vermieter meinte noch am gleichen Tag, dass er mich gerne als Mieter nehmen würde. Ich war etwas überrascht, weil ich noch nicht einmal meine Unterlagen geschickt hatte. Dies tat ich einen Tag später, wie auch bei anderen Angeboten an denen ich Interesse hatte. Ich schrieb ihm auch, dass ich mich bis zum … noch melden werde, weil ich die nächsten zwei Wochen nicht da sein werde.

Der Vermieter rief mich daraufhin mehrfach an und behauptet ich hätte seine Anrufe ignoriert. Es haben mich aber viele angerufen, und ich wusste nicht wer das ist. Ich bin 3 Tage nicht erreichbar gewesen.

Als ich wieder Zuhause war habe ich die Anrufe beantwortet. Nun spricht er aber von einem mündlich geschlossenen Vertrag und verlangt die ersten drei Monatsmieten von mir.

Ich habe sehr wohl mein Interesse an dem Objekt bekundet, jedoch keinen Vertrag geschlossen. Wir wollten uns ja 2 Wochen später erst den Vertrag anschauen.
Dass ich 3 Tage zusätzlich nicht erreichbar war, wird nun total persönlich genommen und es werden mir komische, sehr emotionale Vorwürfe gemacht.

Eigentlich möchte ich, unter solchen Umständen dort nicht mehr einziehen.
Es wird mir aber mit einem Rechtsanwalt gedroht, wenn ich nicht mindestens die erste Monatsmiete zahle, mit der Begründung es wäre jetzt keine Zeit mehr einen neuen Mieter zu finden. Ich habe auch freundlich angeboten zu helfen, da ja noch 10 Tage Zeit sind. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass der Vermieter nun keine Zeit habe.

Das kommt mir alles sehr spanisch vor.
Kann mir da wer weiterhelfen?

Mietrecht, Nachmieter

Alleinige Duschmöglichkeit nicht nutzbar- Höhe Mietminderung?

Hallo,

wir haben Mitte Februar 2024 einen Mietvertrag (Einzug 30.03.2024) unterschrieben. 2-3 Wochen nach der Unterschrift haben wir dann die Info vom Vormieter bekommen, dass die Dusche zu unserem Einzugstermin wegen eines Wasserschaden hinter der Dusche nicht nutzbar sein wird. Darauf haben wir den Vermieter angesprochen wieso uns von dem Schaden bei der Besichtigung nichts gesagt wurde und wieso wir so eine wichtige Info vom Vormieter erfahren anstatt von ihm. Angeblich wusste er nichts von diesem Schaden obwohl er schon die Auftragsbestätigung der Handwerker unterschrieben hatte.

Das Trocknungsgerät wurde in der Woche vom 18.03.2024 installiert und ab diesem Zeitpunkt hätte der Vormieter nicht mehr duschen dürfen, woran er sich aber nicht gehalten hat, deswegen hat sich die Trocknungszeit auch verzögert. Uns wurde gesagt dass die komplette Reparatur ca. 4-8 Wochen dauert, der Zeitraum ist jetzt schon deutlich überschritten. Seit 2 Wochen tut sich leider nichts mehr, da die Fliesen nicht geliefert werden. (Die Fliesen wurden erst bestellt als das Trocknungsgerät abgebaut wurde, obwohl die Fliesen viel früher rausgerissen wurden)

Wir hatten uns auf eine Mietminderung von 30% geeinigt. Die Mietminderung wurde allerdings auf Grundlage der Kaltmiete berechnet. Bei Familie können wir nicht regelmäßig duschen gehen, weil diese auf einfache Fahrt über 40km entfernt wohnen. Wegen des Wasserschadens haben wir uns bei einem Fitnessstudio angemeldet um dort duschen gehen zu können, die Kosten tragen wir selbst.

Die Frage ist jetzt welche Rechte wir noch haben und ob die 30% bei der langen Dauer noch angemessen sind?

Mieter, Mietrecht

Vermieter will Reparatur nicht zahlen?

Vor ein par Monaten wurde bei mir in der Wohnung der Wasserhahn und Ablaufrohr ausgetauscht, weil Wasser ausgetreten ist. Hab den Vermieter schon vorher darüber informiert, der hat dann gemeint, dass ich mich selbst drum kümmern soll weil es zu "Kleinreparaturen" gehört.

Der Handwerker war wegen einer anderen Sache sowieso hier (von meinem Vermieter beauftragt) und ich habe meinen Vermieter gefragt, ob der auch die anderen Sachen (Wasserhähne und Rohr) mit machen kann. Der hat "Ja, klar" gesagt und es musste eben ein neuer Wasserhahn und neues Rohr her.

Jetzt kam die Rechnung (wurde an mich geschickt???) und es übersteigt den im Mietvertrag festgellten Betrag, den der Mieter für Kleinreparaturen zahlen muss. Wobei ich der Meinung bin, dass es gar nicht zu Kleinreparaturen zählt.

Jetzt ist aber das Problem, dass mein Vermieter nicht zahlen, weil er meint, dass das nicht abgesprochen war und meint, dass er nur zugestimmt hat, dass der Handwerker sich das "anschaut" und nicht gleich repariert. Er hat auch gemeint, dass ich den Handwerker nach einen Kostenvoranschlag hätte fragen sollen (weil man das laut ihm so macht) damit er andere Angebote hätte einholen können und hätte schauen können, ob es wirklich "notwendig" gewesen wäre. Davon war nie die Rede und ist auch nirgendwo im Mietvertrag festgehalten. Laut Handwerker wurden die Sachen damals auch nicht fachgerecht eingesetzt. Was meint ihr, wie man da vorgehen sollte?

Mietrecht, Mietwohnung, Reparatur, wohnung

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