Darf die Hausverwaltung Fahrräder aus dem Keller entsorgen?

Hallo zusammen,

mein Freund und ich haben unsere beiden Fahrräder (so wie viele andere Hausmitbewohnende) in dem dafür vorgesehenen Fahrradkeller abgestellt und sie mehrere Wochen nicht benutzt. Vor nicht allzu langer Zeit haben wir bemerkt, dass an unseren Fahrrädern ein rot-weißes Flatterband hängt. Blöderweise haben wir es in der Eile nicht entfernt und die Tage darauf vergessen. Nun sind unsere Fahrräder verschwunden. Eine Hausmitbewohnerin hat mir geschrieben, dass die Hausverwaltung eine Ankündigung dazu gemacht hätte, im Kellerabteil herumstehenden Müll und "Fahrradleichen" zu entsorgen. Es seie wohl schon länger her - sie kann sich nicht genau erinnern, hat wohl aber auch mal ein Schreiben dazu erhalten. Obwohl wir fast täglich die Infos an unserer Hauspinnwand checken, haben wir eine derartige Ankündigung nie gesehen. Wir haben außerdem definitiv nie ein Schreiben von der Hausverwaltung erhalten. In unserem Haus hat jede Wohnung einen anderen Eigentümer - von unserem Vermieter haben wir auch nie eine Info bekommen.

Wir könnten es noch am ehesten nachvollziehen, wären unsere Fahrräder "Fahrradleichen" oder beschädigte Einzelteile, die wie "Müll" aussehen. Stattdessen handelt es sich aber um vollständige, teure Fahrräder, was uns sehr verzweifeln lässt. Sehr viele andere Fahrräder stehen noch dort - es wurden als scheinbar nur willkürlich einzelen Fahrräder entsorgt, wobei wir die Kriterien und die Vorgehensweise nicht verstehen.

Meine Frage ist, ob die Aktion der Hausverwaltung trotzdem rechtens ist und wir nun einfach "Pech haben", oder ob es vielleicht eine Möglichkeit gibt, dagegen vorzugehen?

Ich würde mich sehr über jeden Tipp und Hinweis freuen!

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Kann doppelte Miete nicht zahlen?

Wir haben im Dezember letzten Jahres die fristlose Kündigung der Wohnung erhalten, in der wir seit 13 Jahren wohnen (Stress mit dem Vermieter gab es immer wieder, wegen so Geschichten wie z.B. handschriftlich geschriebener, in kleinster Weise nachvollziehbarer Nebenkostenabrechnungen, die wir zahlten, damit er keinen Stress macht (sowas wie brüllend an unserer Wohnungstür klopfen) oder dass er das Schloss aus unserem Keller ausbaute, damit wir ihn nicht zuschließen konnten, oder dass er plötzlich unangemeldet auf unserem Balkon stand. Vor nicht allzu langer Zeit haben wir dann beschlossen zum Mieterverein zu gehen & und zu wehren. Daraufhin flatterte die fristlose Kündigung ein mit der Begründung, dass der Hausfrieden nachhaltig gestört sei. Ob das so rechtens war und er damit durchgekommen wäre ist hier erstmal egal, da wir auf diesen Stress keine Lust mehr hatten und Angst davor, was eventuell als nächstes kommen könnte, suchten wir eine Wohnung. Fristlos kündigen konnte er uns sowieso nicht, da wir schon solange in der Wohnung leben und die Frist so automatisch 9 Monate beträgt. Diese Frist würde im September auslaufen. Jetzt haben wir eine Wohnung gefunden, die wir ab 01.07 beziehen mussten. Leider will uns der Vermieter nun nicht gehen lassen, ohne dass wir die 3 Monate Miete bezahlen und einen Nachmieter dürfen wir auch nicht suchen. Wir können aber keine doppelte Miete bezahlen. Kann man da irgendwas machen? Immerhin hatte uns der Vermieter ja fristlos gekündigt.

Liebe Grüße

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Mieter scheint Miete zu unterschlagen. Ist Urkundsverfahren hierbei das beste?

Hallo,

Mein Mieter schuldet mir die Miete des aktuellen Monats. Schon am Ende des zweiten wies ich ihn auf die fehlende Miete, da sie von ihm spätestens am zweiten Werktag immer ankam. Er meinte, erst am vierten Werktag, dass er in einer Therapie sich befindet und nicht jederzeit Zugriff auf sein Handy hat. Daher konnte er auf meine Anrufe und Nachrichten nicht reagieren. Außerdem kann er nur auf Erlaubnis das Therapiezentrum temporär verlassen. Daher sei ihm die Überweisung, die er vom SB Automaten aus macht, nicht möglich. Sobald die Therapie zu Ende ist, könnte er sich darum kümmern.
Danach hat er erst am Freitag auf meine Anrufe und Nachrichten, wo ich ihm um eine Klarheit gebeten habe, reagiert. Weiterhin meinte er, er hätte insbesondere wochenends keine Möglichkeit, die Überweisung zu erledigen.

Das Komische ist, dass ich ihn gestern am Samstag zufällig persönlich angetroffen habe, weil ich seine Stimme aus seiner Wohnung hörte. Erst nach 10 Minuten Klopfen öffnete er die Tür, was ihm wahrscheinlich peinlich war. Er meinte, dass er bei einer Bank sei, die nur an Werktagen und bis 20 Uhr nur zugänglich sei. Er werde sich aber schnellstmöglich darum kümmern.

Ich habe mich verabschiedet und ihm später geschrieben, dass er die Miete diesen Monat auch bar bezahlen kann. Mit Quittung versteht sich.

Ich werde beobachten , ob am Montag Bewegung reinkommt. Wenn nicht, werde ich rechtlich vorgehen.

Ist hierbei das Urkundenverfahren bei der Erstellung des Mahnbescheids am sinnvollsten? Der Mieter hat außerdem vor 2 Monaten 5 Euro zu viel überwiesen. Muss ich die 5 Euro von meiner Forderung abziehen?

Mein Ziel ist natürlich, so schnell wie möglich ans Geld zu kommen. Er hat auf Nachfrage nichts von finanziellen Schwierigkeiten gesprochen und auch dafür hätte ich eine Lösung.

Wie seid Ihr vorgegangen? Per Inkasso oder direkt Mahnbescheid? Wenn Mahnbescheid, habt Ihr das Urkundenverfahren angekreuzt? Wenn die Zahlung weiter ausbleibt, käme für mich die Kontopfändung und evtl. die Räumung nach dem Berliner Modell in Frage, was bundesweit möglich ist.

Danke

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