Mietrecht – die besten Beiträge

Vermieter lässt uns durch Nachbarn beobachten, was können wir tun?

Wir wohnen jetzt fast ein Jahr hier in dieser Wohnung. Vor einigen Wochen stand der Vermieter unangekündigt vor unserer Tür (er selbst lebt in einem anderen Stadtteil). Der Vermieter war außer sich und fuhr mich aggressiv an, zählte belangloses Zeug auf wie z.B. er hätte Hundehaufen in der Mülltonne liegen sehen... sicher, wenn meinem Hund einen Haufen in dem Garten macht, sammle ich ihn auf (wo soll ich denn sonst hin damit?! Und das Treppenhaus wäre nicht sauber genug, ich wohne im Erdgeschoss hier laufen alle Hausbewohner durch. ich sagte ich hätte vor nicht mal einer Woche geputzt.Darauf er: ,,Wenn das hier so aussieht, muss du eben jeden Tag putzen..!“ und noch weitere seltsame Dinge, die in meinen Augen völlig haltlos waren. Zwei Wochen später bekam ich einen Brief vom Vermieter in dem er mir mitteilte, dass er uns von Nachbarn und Bekannten beobachten ließ!! ... wir würde einen Zweithund halten war seine Anschuldigung in diesem Brief! (Ich führe den Hund einer Freundin aus, da diese den ganzen Tag arbeitet und ich mit unserer Hündin eh unterwegs bin.) Er fordert uns auf den Zweithund abzuschaffen, ansonsten würde er auch die Genehmigung für den ersten Hund zurück ziehen!

Was mich am meisten interessiert ist also, ob der Vermieter uns rechtlich gesehen überwachen lassen darf und was wir tun könnten.

Mietrecht, vermieter, Privatsphäre, Tierhaltung

Wem fällt dazu noch was gutes ein? Mieter will keine Wohnungsbesichtigung zulassen

Unser Mieter hat im November zum 31.03. gekündigt. So weit auch alles gut, bisher gab es auch nie Probleme. Wir hatten einen Besichtigungstermin Miette Dezember 2010. Dann hatten wir noch einen Besichtigungstermin in der ersten Januar Woche und dann 2 Wochen später noch einen Termin (bei diesem Termin sagte er uns schon - er will keine Besichtigungen mehr!!) Wir haben die Termine immer eine Woche vorher angekündigt, haben ihm gesagt wieviele Personen wir haben und haben ihn gebeten uns mitzuteilen wann es ihm zeitlich und an welchem Tag recht ist. Dann haben wir versucht alle Interessenten passen zu diesen Terminen zu schicken. Wobei bei dem Termin im Januar ist ihm dann 4 Std. vor dem Termin eingefallen, dass er jetzt um 19 h keine Zeit mehr hat und die Interessenten um 17 h nur noch rein dürfen. Da die für ende Januar ihr Baby erwartet haben und das Baby ende Dez. 5 Wochen zu früh kam macht die natürlich nervös und wir haben wirklich versucht unseren Mietern alles recht zu machen (es dürfen keine Leute in die Wohnung die schnupfen haben etc.) Es gibt sogar im Mietvertrag einen Passus in welcher Zeit er Besichtigungen zulassen müsse etc. Wir haben jetzt noch einige Interessenten, aber die springen natürlich alle ab, wenn es uns nicht möglich ist halbwegs Zeitnah Termine mit ihm zu bekommen. Eigentlich wollen wir keinen Anwalt einschalten, vernünftig reden funktion nicht!

Mieter, Mietrecht, Schadenersatz, Vermietung.

Was ist wenn Mieter nicht ausziehen, wie läuft Räumungsklage?

Ich vermiete ein Haus möbliert mit Geschirr und Bettwäsche komfortable eingerichtetes 4 Zi- Einfamilienhaus als Ferienhaus. Vermietungsart nur für vorübergehenden Gebrauch, ich musste in 8 Jahren ca. 500 Absagen schreiben weil Interessenten länger mieten wollten. Für vorübergehenden Gebrauch sind nur 6 Monate Mietdauer gestattet, die Mieter fragten ob sie länger bleiben können. Ich musste verneinen und sagte wenn sie nichts passendes finden müssen sie nach 6 Monaten in eine andere Ferienwohnung es hat in der Gegend viele Ferienwohnungen.

Nachdem ich einen online-Juristen gefragt habe erfuhr ich dass die Gerichte streng sind, ich kann keine Verlängerung machen, ich müsse innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum wo meine Mietvertrag endet eine Mahnung senden und anschliessend eine Räumungsklage machen. Das Haus steht in Deutschland 3,5 km vor der Schweizer Grenze, der grösste Teil der Mieter für vorübergehenden Gebrauch ist in die Schweiz gezogen. Ich als Vermieterin wohne auch in der Schweiz.

Rechtschutzversicherung für Vermieter für das Gebäude in Deutschland kann ich keine machen, verschiedene deutsche Versicherungen sagten, ich müsste einen 2. Wohnsitz in Deutschland haben, das will ich unbedingt vermeiden, so muss ich Verfahren selbst zahlen, sollte es einmal ein Problem geben und die Mieter nicht ausziehen. Meine Schweizer Rechtsschutz hilft auch nicht, weil das Gebäude in Deutschland steht. Danke für Erklärung bezüglich Räumungsklage. Als Vermieter habe ich mehr Rechte mit meiner Vermietungsart, deshalb vermiete ich nicht unbeschränkt.

Immobilien, Mietrecht

Widerspruch Lärmbelästigung?

Hallo Zusammen,

wir brauchen euren Rat /Hilfe.

Wir (Eltern, Sohn 10 Jahre, Hund) wohnen seit über 11 Jahren in einer Mietwohnung. Alle anderen Mieter sind alleine oder max. zu zweit in der Wohnung. Unser Sohn war von Anfang in seinem Verhalten auffällig. Er hat eine Diagnose und eine Pflegestufe. Vor 2 Jahren war es echt heftig und es gab laut Geschrei über Stunden und er hat die Wut an uns gerichtet. Mittlerweile geht er auch zur Therapie. Wir versuchen immer das er ruhig ist. Aber er wird schnell wütend und reagiert auch mal laut. Aber er soll ja seine Wut auch rauslassen, woher hat er alles runter geschluckt und ist dann um so heftiger raus gekommen.Unsere Wohnungen sind hellhörig und auch wir hören von Nachbarhaus aus Poltern, Geschrei + Rennen von Kindern und bellen (nicht unser Hund).

Jetzt hat unsere Nachbarin (unter uns) sich bei der Wohnungsgesellschaft beschwert. Wir haben eine Beschwerde wegen Ruhestörung erhalten. Bei uns wäre Geschrei, Rennen, Poltern usw.

Wir haben damals der Nachbarin gesagt, dass er anders ist und sie gerne klingeln kann,wenn was ist. Das hat sie selten gemacht. Sie stand vor 1 Woche an der Tür: hat uns gesagt wir können uns schon mal ein Anwalt nehmen, sie hat ein Lärmprotokoll und Zeugen.

Wir sind uns unsicher wie wir vorgehen.

1. Widerspruch und Nachweis für unsere Vergehen anfordern

2. Gespräch mit der Wohnungsgesellschaft suchen und Krankengeschichte offen legen ?

Danke!

Mietrecht, Mietwohnung, Lärmbelästigung

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