Auf wie viele (kostenlose) Haus- und Wohnungstürschlüssel hat man Anspruch?
  1. In einer Mietwohnung wohnen 5 Personen (Eltern mit älteren Kindern). Besteht ein Anspruch auf einen kostenlosen Wohnungsschlüssel pro Person? Wenn nicht, wie viele Schlüssel dann?

Den Mietvertrag haben nur die beiden Eltern unterschrieben (es gibt also sozusagen schwarz auf weiß nur zwei "offizielle" Bewohner), im Mietvertrag steht aber nichts darüber, wie viele Personen tatsächlich die Wohnung bewohnen oder bewohnen dürfen, und der Vermieter weiß natürlich, dass die ganze Familie dort wohnt und ist auch einverstanden, die Wohnungsgröße passt auch usw., nur besteht er darauf, 2 kostenlose Schlüssel seien ausreichend, 3 schon großzügig und 5 unmöglich. Ist das so rechtens?

  1. Wie sieht es bei den Haustürschlüsseln aus?

  2. Angenommen, jeder hat nun einen Haustürschlüssel, wobei der Vermieter nur zwei bezahlt und der Mieter die drei anderen mit dessen Genehmigung selber besorgt und bezahlt hat. Nun wird das Haustürschloss ausgewechselt. Muss der Mieter auch dann seine 3 "Extra"schlüssel wieder bezahlen? Auch, wenn immer wieder mal das Haustürschloss getauscht wird?

Danke für Antworten. Besonders hilfreich wäre es mit Begründung, Paragraph o.ä., denn mit google finde ich schon alle möglichen widersprüchlichen Antworten auf die Frage, nur die Begründungen fehlen, meistens sagen die Antworter nur, ob Ihrem persönlichen Gerechtigkeitsempfinden nach die Ansprüche des Mieters übertrieben sind oder nicht...

Mietrecht, Mietwohnung, Recht, Zivilrecht, BGB

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