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Habe ich mich damit strafbar gemacht?

Hallo, ich habe mich gestern einer Person nicht sehr nett verhalten und habe jetzt etwas Angst das sie mich deswegen eventuell Angezeigt haben könnte.

Also ich wollte mich gestern gegen 18:00 Uhr mit einer nicht professionellen Dame treffen die im Internet Sex gegen Geld anbietet. Ich habe mich in der Vergangenheit schon ein paar mal mit ihr getroffen nur dann habe ich sie einmal versetzt und darauf ist der Kontakt abgebrochen vor ca. 2 Wochen habe ich wieder Kontakt mit ihr gehabt und ich konnte sie überreden mich für einen erhöhten Geldbetrag nochmal zu treffen, dieses Treffen hätte gestern stattfinden sollen.
Wir haben dann über diese Internet Seite ausgemacht wann ich bei ihr bin und dann habe ich ihr sehr viele Nachrichten geschrieben Ausreden erfunden wieso ich noch nicht da bin und bald hat sie das dann gecheckt das ich nicht bei ihr auftauchen werde. Als das dann eigentlich klar war, hat sie mich nicht aber blockiert sondern weiter mit mir geschrieben. Ich muss dazu sagen ich habe mich schon echt sehr scheiße verhalten und habe um ein Beispiel zu nennen auch gesagt das ich bei ihrer Adresse bin obwohl ich das überhaupt nicht war. Irgendwann hat sie mir dann geschrieben das sie durch meine IP Adresse sieht wo ich mich gerade befinde. Wo ich ehrlich gesagt echt bisschen Panik hatte es war zwar nicht ganz richtig aber ich war in der gegen kurz vor so 20 min. Ich dachte dann erst das sie mich irgendwie gehackt hatte und habe schon überlegt mein Bankkonto zu sperren. Aber das war dann doch Fehlalarm. Heute Früh habe ich mich dann entschuldigt für mein Verhalten. Sie hat mir dann nur noch geschrieben. „Das ich mir keine Sorgen machen soll, und mein Geschenk schon auf dem Weg sei. Danach hat sie mich blockiert und jetzt habe ich ehrlich gesagt große Angst das sie gestern bei der Polizei war und mich angezeigt hat. Meine Frage an euch die vielleicht schonmal sowas gemacht haben, bzw. Die sich mit dem Recht auskennen. Habe ich mich strafbar gemacht ? Ist es wahrscheinlich das die Polizei meine Adresse herausgefunden hat und ich jetzt in den nächsten Tagen eine Anzeige wegen Belästigung oder ähnlichem bekomme? Wenn irgendwas unklar sein sollte bitte nachfragen.

Ich weiß ich bin in der Geschichte hier der „Böse“ aber die Ironie ist ich wollte seit heute eigentlich mit solchen Treffen aufhören und das gestern war einfach im Nachhinein nur richtig dumm und sinnlos von mir.

LG

Anzeige bekommen

Wer ist für die inhaltliche Korrektur (verkehrte Datumsangabe) eines Sitzungsprotokolls des Arbeitsgerichts zuständig?

Hallo,

wer kennt sich da aus und kann sagen wie das Ganze ausschaut ?

► Vor dem Arbeitsgericht wurde bei einem Gütetermin ein Vergleich geschlossen.

Im aktuell vorliegendem Sitzungsprotokoll ist ein Datum verkehrt angegeben.

Das Sitzungsprotokoll wurde zur Kennntnisnahme von der RA-Kanzlei an den Kläger versandt. Im Protokoll ist ein Fehler bei einer Datumsangabe ersichtlich. Dies betrifft das Datum ab wann der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Im Protokoll steht:

"... besteht Einigkeit zwischen den Parteien, dass der Kläger im Hinblick auf § 3 Abs. 3 EntgFG ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung ab dem 30.06.2024 zusteht. Höhe und Dauer der Entgeltfortzahlung richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen des EntgFG. ..."

► Tatsächlich steht laut Gesetz ab dem 29.06.2024 bereits Entgeltfortzahlung zu. Dies wurde im Vorfeld durch die Krankenkasse sowie eigentlich auch durch den beauftragten Rechtsanwalt angebracht/bestätigt.

► In der Klageerweiterung steht sogar:

".... Entsprechend der Regelung des § 3 Abs. 3 EntgFG erhält der Kläger Krankengeld in der

Zeit vom 20.06.2024 bis 28.06.2024. Für die Zeit vom 29.06.2024 bis 09.08.2024 hat der

Kläger gegenüber der Beklagten einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

nach den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes. ....."

• Die RA-Kanzlei ist derzeit nicht erreichbar, die die Fragen ggf. beantworten könnte:

A) ► Wer ist für die inhaltliche Korrektur eines Sitzungsprotokolls des Arbeitsgerichts zuständig, um wie in diesem Fall, ein Datum korrigieren zu lassen bzw. korrekt (schriftlich) festzuhalten?

B)An wen wendet man sich?

C) ► Kann überhaupt nachträglich eine Korrektur stattfinden?

D) ► Gibt es da eine Frist?

Die Kündigungsschutzklage lief über die Rechtsschutzversicherung.

E) ► Entstehen für die Korrektur Kosten für den Kläger?

F) ► Wenn ja, sind die Kosten dafür mit dem bisherigen Vorgang bei der RS-Versicherung abgedeckt?

►► Mit bestem Dank im voraus für Eure Nachrichten, Infos, Ratschläge etc..

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